Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe für Kindesunterhaltsverfahren. Angenommener Fall:
Das minderjährige Kind, vertreten durch die Kindesmutter, verklagt den Kindesvater auf höhere Zahlung von Kindesunterhalt. Die Kindesmutter beantragt in Vertretung für das Kind Prozesskostenhilfe für das Verfahren.
Welches Einkommen ist hier entscheidend?
1. Das Einkommen des Kindes oder
2. Das Einkommen der Kindesmutter
Für den Fall, dass hier das Einkommen der Kindesmutter zählt folgende Daten:
Kindesmutter verdient in Teilzeit 800 Euro netto. Demnach wäre auch Prozesskostenhilfe berechtigt.
Allerdings ist sie inzwischen neu verheiratet und hat mit ihrem neuen Ehemann ein einjähriges Kind das sie betreut. Der neue Partner hat ein Nettoeinkommen von ca. 5000 Euro netto. Das Einkommen des neuen Ehemannes ist zwar für die Prozesskostenhilfe nicht heranzuziehen, allerdings hätte die Kindesmutter rechtlich doch einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann in Höhe von ca. 2000 Euro für die Betreuung des neuen Kindes. Demnach wäre die Kindesmutter nicht bedürftig!
Wie seht ihr das?
Beste Grüße