Hallo liebe Forengemeinde,
nach nun 6 monatigem Kampf mit der Beistandschaft für meine Tochter,
habe ich heute die Beistandschaft gekündigt. Nun was ist passiert.
1) Tochter 13 Jahre lebt beim Vater
2) Vater ist gesetzlich bei der TKK versichert, Tochter habe ich seit
letzten Jahres Juli 2014 mit in der Familienversicherung kostenlos
mitversichert
3) Tochter hat den Lebensmittelpunkt nach Gerichtsvereinbarung beim Vater
4) Tochter war vorher bei der Mutter Privat versichert, und aktuell immer
noch, somit Doppelversicherung. Aktuell gehe ich mit Tochter zum Arzt über die gesetzliche Krankenkassenkarte.
5) KV (ich) Angestellter ca. 907 EUR Netto
6) KM Beamtin im gehobenen Dienst 1668 EUR netto (26,5 Stunden pro Woche
Arbeitszeit), laut Beistandschaft (Arzt) krank
7) KM zieht ihre private KK, die Riesterrente (37EUR), die private KK (38EUR und jedes Jahr steigend) unserer Tochter vom Kindesunterhalt ab,
laut beistandschaftsberechnung kann somit die Mutter nur 119EUR
Kindesunterhalt bezahlen. Sie sei zudem nicht 100% Leistungsfähig habe gerade eine Widereingliederungsmaßnahme hintersich gebracht.
Nun meine Frage:
Ich bin der Meinung, man kann die KM obwohl sie Beamtin ist
dazu drängen sich gesetzlich zu versichern. Dieser Luxus eine private KK zu
besitzen, während sie nicht einmal den Kindesmindesunterhalt bezahlt ist in meinen
Augen eine Zumutung, zumal die Private Krankenkasse ja jedes Jahr steigt, so dass das Kind immer weniger bekommt.
Gibt es hier aus Ihrer Sicht Gerichtsurteile für meinen Fall auf die ich mich stützen könnte?
Die auf Ihrer Internetseite dargestellten Fälle sind in der Regel anders herrum, also Vater PK und Mutter GK.
In erster Linie suche ich Gerichtsurteile in der man ein Elternteil dazu verpflichtet hat anstat Privat sich gesetzlich zu versichern.
Das man die Riesterrente und die private KK von Tochter nicht abziehen kann das habe ich schon gefunden.
Denn wenn man nicht mindestens die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle bezahlen kann,
dann darf man diese Leistungen vom Kindesunterhalt nicht abziehen.
Viele Grüße