Unterhalt

  • Guten Tag Leute ich habe eine Frage?
    Ich zahle immer für mein Sohn unterhalten die 133 euro meine ex ist arbeitslos und jetzt hatte ich heute ein netten Brief in Briefkasten gehabt da drinnen steht das ich an das Amt 412 Euro nach Zahlen darf, und 103 euro monatlich zahlen darf. Wie so muss ich meine ex unter haten sind nicht verheiratet. Danke euch für die Antworten.

  • Hallo Graf,


    Du sollst doch nur für dein Kind zahlen?


    Wie viel sollst du ingesamt monatlich zahlen?


    lg
    edy

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  • Hallo Graf,


    Du wurdest schon vor Monaten zur Zahlung von Kindesunterhalt aufgefordert?


    Daher enstand ein Rückstand.Den musst du begleichen, und den laufenden Unterhalt


    auch zahlen.


    Wenn du schon Teile des Schreibens "schwärzt", solltest du insbesondere Namen (2.Blatt) schwärzen.


    Soll ich das 2.Blatt löschen?


    Ach, Kindesunterhalt musst du natürlich immer zahlen (ob verheiratet oder nicht verheiratet).


    lg
    edy

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  • Hallo Graf,


    wenn ich es richtig lese, dann musst du für deinen Sohn monatlich 236,-€ Unterhalt bezahlen.
    133,- € hast du monatlich bezahlt - also besteht eine Nachforderung von 103.- € seit August dieses Jahres. Jetzt haben wir November, sind 4 Monate die du nachbezahlen musst. Macht zusammen 412,- Euronen.
    Und ab irgendwann 2016 musst du monatlich noch etwas mehr bezahlen.
    Ist zwar schlecht für dich - aber Kinder kosten nun mal.


    Schöne Grüße
    Urmel