Unterhalt für 22järige Tochter?

  • Hallo ,


    meine Tochter 22 Jahre Alt , schreibt mir heute per Whatsapp "Papa du musst mir Unterhalt zahlen solange ich in der Ausbildung bin hab mich informiert ...des geht gar net anders"


    Also da muss man ein bisschen was dazu sagen , Sie lebt zusammen mit ihren Freund hat schon 2 mal eine Ausbildung abgebrochen , zuletzt als küchenhelferin gearbeitet .


    dieses Jahr Sept eine Ausbildung angefangen als Erzieherin , wo Sie im ersten Jahr nichts verdient (dies habe ich Ihr schon davor gesagt das Sie in diesem Beruf nichts verdient).



    Bin Ich jetzt immer noch zum Kindesunterhalt verpflichtet?



    vielen Dank


    Gruß
    Tedesco

  • Hi,


    das kann man so pauschal nicht sagen. Bei abgebrochenen Ausbildungen ist das eine Einzelfallenscheidung. Wann hat sie denn die Schule beendet? Wie lief es dann weiter? Aber, selbst wenn man zu einem Anspruch käme, dann wäre zunächst zu prüfen, ob das nicht ein BaföG-Fall ist. Wenn nicht, dann sind die Eltern gleichermaßen dran, nicht nur der Vater. Und das Kindergeld wird voll angerechnet. Und, alle anderen (minderjährige Kinder, Ex-Ehepartner, derzeitige Ehepartner) gehen vor.


    Und, ich vergaß: auch bei volljährigen Kindern haben die Eltern das Wahlrecht, ob sie Geld anbieten oder aber freie Kost und Logis.


    So glasklar und einfach ist das also nicht, wie das Töchterchen meint. Bring doch mal ein paar Infos rüber, dann kann man vielleicht auch wirklich helfen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,



    vielen Dank für deine Ausführungen .


    Eltern gleichermaßen dran --> von der Mutter nichts zu holen .


    Ja genauere infos , also Sie hat 2x die Ausbildung zu Altenpflegerin abgebrochen wieso? einmal hat ihr das Altersheim nicht gefallen , das zweite mal nachts gefeiert und dann krank gemeldet und dann geflogen .


    Was mich ärgert ist das ich ihr gesagt habe das Sie als Erzieherin nichts verdien aber das wurde nicht beachtet irgend jemand wird schon bezahlen.


    Gestern hat Sie mich dann nochmal drauf angesprochen per Whatsapp, ich habe dann gesagt ich zahle nicht , dann meinte Sie geht zum Anwalt kennt Sie ja von der Mutter ,was Sie jetzt dem Anwalt erzählt keine Ahnung!


    Mich ärgert das so sehr , das ich mein leben lang zum Zahlen verdonnert bin !!!!



    Gruß und Danke
    Tedesco

  • Hallo Tedesco,


    auf Nachrichten per WhatsApp würde ich schon mal gar nicht reagieren. Mittels dieses Mediums kann keine Inverzugesetzung statt finden.


    Wann waren denn die Ausbildungsabbrüche? War das noch zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes oder war es da schon volljährig?


    Zitat

    dann meinte Sie geht zum Anwalt


    Wenn das Kind dafür Geld hat?!


    LG chico

  • Hallo chico ,


    ja du hast recht aber Whatsapp ist ja die Zukunft :-) ... da war Sie schon volljährig !


    ja .... heut wird das ja vom Staat übernommen Dumm sind immer nur die die arbeiten .




    Vielen Dank
    Tedesco