Darf der Unterhaltspflichtige seine Arbeitszeit reduzieren um die Betreuung eines anderen leiblichen Kindes zu sichern?

  • Hallo,


    der unterhaltspflichtige Kindesvater lebt in einer neuen Partnerschaft (nicht verheiratet). Die Freundin hat zwei Kinder mit in die Beziehung gebracht, für welche sie keinen Kindesunterhalt erhält. Die beiden haben aber auch ein gemeinsames Kind miteinander. Der KV geht zur Zeit Vollzeit arbeiten und hat, da er Mangelfall ist, ca. 940,- Selbstbehalt. Die Freundin möchte aber jetzt Vollzeit arbeiten gehen und die beiden möchten gerne, dass er dann Teilzeit arbeiten geht und anschließend die Kinderbetreuung übernimmt. Ist dies ein zulässiger Grund um seine Arbeitszeit zu reduzieren?

  • Hallo,


    Er darf seine Arbeitszeit nicht reduzieren.( man wird ihm ein fiktives EK anrechnen).


    Die Frage hier ist aber, ob die Beantragung von Unterhaltsvorschuss nicht sowieso


    besser wäre?


    lg
    edy

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