Hallo,
der unterhaltspflichtige Kindesvater lebt in einer neuen Partnerschaft (nicht verheiratet). Die Freundin hat zwei Kinder mit in die Beziehung gebracht, für welche sie keinen Kindesunterhalt erhält. Die beiden haben aber auch ein gemeinsames Kind miteinander. Der KV geht zur Zeit Vollzeit arbeiten und hat, da er Mangelfall ist, ca. 940,- Selbstbehalt. Die Freundin möchte aber jetzt Vollzeit arbeiten gehen und die beiden möchten gerne, dass er dann Teilzeit arbeiten geht und anschließend die Kinderbetreuung übernimmt. Ist dies ein zulässiger Grund um seine Arbeitszeit zu reduzieren?