guten abend,
ende diesen monat wird meine tochter 18.
sie lebt am wochenende bei der mutter, unter der woche besucht sie ein internat.
mich interessiert, wie ich mein bereinigtes einkommen berechne....
bin aus gesundheitlichen gründen frührentner.
erstes einkommen: dt. rentenversicherung fiktiv 500,-- € mtl
zweites einkommen: private berufsunfähigkeitsversicherung " 1. 500,-- € mtl
meine aufwendungen...
gibt nicht viel......
unterhalt für meinen 9jährigen sohn aus
einer anderen lebensgemeinschaft 270,-- € mtl
zahnzusatzversicherung 30,-- € mtl
aufwendungen für medikamente etc. 50,-- € mtl
meine frage:
zählt der unterhalt für meinen sohn / die zahnzusatzversichrung
und die aufwendungen für rezepte etc. zu den abzugsfähigen posten.
wie wird der aufenthalt meiner tochter gewertet.
lebt sie rechtlich noch bei der mutter oder hat sie
wegen ihres internatsaufenthalt eine "eigene wohnung".
die mtl. kosten fürs internat belaufen sie auf 300,-- €,
die restsumme wird vom land niedersachsen bezuschusst.
ich frage deshalb, da bei eigener wohnung meiner tochter
vermutlich mein selbstbehalt von 880,-- € sich auf 1300,-- €
ändern könnte. hab ich da eine falsche info oder gilt
diese summe von 1300,-- € selbstbehalt erst ab dem 21. lebensjahr.
meine verläufige aufstellung wäre.....
meine beide einkommen 2000,-- €
- unterhalt/sohn 270,-- €
- zahnzusatzversichrung 30,-- €
- selbstbehalt 880,-- €
bleibt ein
bereinigtes einkommen von 820,-- €
ich hoffe, jemand kann mir meine fragen beantworten...
...bedanke mich jetzt schon und freue mich auf die ein oder andere antwort....
dann wünsch ich noch einen angenehmen abend
timmytommy