bereinigtes einkommen / unterhalt für volljährige tochter

  • Es kommt darauf an ob es eine allgemeine Schulbildung ist.


    Allgemeines Abi = allgemeine Schulausbildung = privilegiert bis 21
    Fachabi = allgemeine Schulausbildung = privilegiert bis 21


    jetzt endlich klar?


    Wenn'ste schon aus Wikipedia zitierst, dann immer mit Link. :D

  • hallo zusammen.....


    hab mal bzgl. der einkünkfte meiner ex ne mail geschickt.....


    das kam als antwort.......


    "Oh, prima, doch schon so schnell! Ja, wir könnten jetzt dieses Spiel: "du zeigst mir zuerst deine Einkünfte, dann zeig ich dir meine Einkünfte" noch ein bißchen laufen lassen, aber da wir erwachsene Menschen sind und es hier um unsere Tochter geht, zieh ich hier mal nen Schlußstrich und übergebe dir die Ausrechnung für XXX zukünftigen Unterhalt.Bei dir scheinen - nach 6 Wochen umfänglicher Berechnungen - deine Einkünfte ja etwas komplizierter zu sein ..... Nach einem Telefonat mit meinem Steuerberater sind es bei mir (abzüglich meiner Ausgaben und Selbstbehalt) rd. 214o,oo €/monatl. Ist natürlich auf das Jahr hochgerechnet, da meine Einkünfte (ebenfalls?) schwankend sind.So, mach was draus. Wir sind ab Anfang Dezember für gut 14 Tage im Urlaub und danach wieder ab dem 19.12. gut zu erreichen....."



    ich kann nur froh sein, dass meine tochter in ein paar tagen 18 wird. deshalb gehe ich davon aus, dass mein erster ansprechpartner meine tochter ist.
    bis jetzt hab ich keine vollmacht gesehen, dass meine ex den unterhalt mit mir aushandeln soll.
    somit müsste ich nicht auf anfragen ihrerseits reagieren.
    am liebsten würde ich den kontakt zur ex für immer und ewig einstellen.
    meine bisherige einstellung war, um des friedens willen, die sache mit der ex zu regeln.
    aber nach dieser antwort, fehlt mir jedliche lust, mich mit ihr auseinanderzusetzen.


    meine vorstellung ist....
    heute mit meiner tochter telefonieren und ihr mitteilen, dass
    ich ihr meine 2 einkommensdokumente und das dokument über meine unterhaltszahlungen schicke.
    sie wird sicherlich die dokumente meiner ex weitergeben und die lässt es zu ihren gunsten berechnen.
    was wiederum nicht in meinem sinne ist.


    die ex hat während der trennung schon alles an sich gerissen... unsere tochter... meinen betrieb...
    ich war zu dem zeitpunkt "etwas" naiv ... alles um des friedens willen.. wegen der tochter... lol..


    jetzt hab ich keine lust mehr, mich über den tisch ziehnen zu lassen.
    gibt es eine behörde, die sich dieser sache annimmt und die höhe der unterhaltszahlungen festlegt.....
    vermutlich jugendamt..... oder doch der kostspielige gang zum rechtsanwalt.




    allen noch einen angenehmen tag


    timmytommy

  • noch ein kleiner zusatz.....


    da meine ex sich einen selbstbehalt abzieht, werd ich ebenfalls meinen
    selbstbehalt abziehen....


    somit lautet meine aufstellung


    einkommen staatl. rente fiktiv 500 €
    einkommen bu rente fiktiv 1.500 €
    - selbstbehalt 880 €


    bleibt ein bereinigtes einkommen
    von 1120 €


    den sohn kann ich so wie es nun aussieht nicht
    als abzugsposten verwenden.... oder doch.....


    liebe grüsse
    timmytommy

  • Hallo TT,


    Wenn die Tochter 18 ist (ab diesem Zeitpunkt) ist das alles ihre Sache.


    Sie muss dir das Einkommen der EX nachweisen.


    Die EX muss ihr Auskünfte der Tochter vorlegen ( die Tochter gibt sie an dich weiter).


    Das ganze natürlich schriftlich (nachweisbar).Bei selbstständigen das Einkommen der letzten 36 Monate.


    Die Tochter sollte sich wegen der Auskünfte der Einkommen vom Jugendamt vertreten lassen.


    Dein möglicher Unterhalt für Tochter und Sohn zusammen, ergibt sich aus dem bereinigten


    Einkommen und dem Selbstbehalt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hallo edy und der rest......


    ich denk, hab jetzt alles gecheckt.........
    oder hab ich noch was zu berücksichtigen....


    dann telefoniere ich heute mit meiner tochter...
    schick ihr die unterlagen und verlange im
    gegenzug die meiner ex... ach, welch ein spass!!!!!! :D


    mein bereinigtes einkommen beläuft sich dann
    auf 1120,-- €


    an alle die hier mitgemischt haben.....
    meinen HERZLICHSTEN DANK..... :thumbsup:
    denk zwar nicht, dass die geschichte erledigt ist,
    vllt melde ich mich nochmal.... naja.. schau ma mal.....
    an alle die hier vertreten sind.....
    kopf hoch............


    noch einen angenehmen tag


    liebe grüsse


    timmytommy

  • Hallo,


    selbstständig 36 Monate


    nicht selbstständig/Rentner 12 Monate


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • timmytommy, es ist wichtig, ob ein über die Volljährigkeit hinaus gültiger vollstreckbarer Titel besteht oder nicht. Davon hängt ab, ob Du bei Volljährigkeit von allein - und wirksam! - tätig werden musst oder nicht. Es muss Dir bekannt sein, ob ein Titel existiert, wenn Du entweder


    + beim Jugendamt oder Notar eine Urkunde unterzeichnet hast oder
    + ein Gerichtsverfahren gegen Dich eingeleitet wurde, das mit Urteil, Beschluss oder Vergleich endete.


    Wenn es so etwas gibt, such mal die Unterlagen raus.


    In der damaligen Zeit, in der Du krank warst und das Jugendamt für den Unterhalt eingesprungen ist, hat die Mutter vermutlich Unterhaltsvorschuss erhalten. Den musst Du möglicherweise zurückzahlen. Aber aus der Tatsache des Unterhaltsvorschusses leitet sich nicht zwangsläufig ein Titel ab. Jugendämter sind manchmal zu dämlich, um einen Titel zu erwirken. :D

  • Hallo,


    ich stimme hier edy voll und ganz zu....Diese Leitlinien sind eher als Ratschläge zu betrachten....mehr nicht. Es gibt keine verbindlichen Gesetze woran sich hier gehalten werden muss. Der Verhandlungsspielraum ist dadurch breit gefächert. Um das eigene Einkommen weiter zu senken, sollten weitere Vorsorgeversicherungen (Quelle:XXXX) abgeschlossen werden. Diese werden steuerlich und rechtlich besonders betrachtet und verrechnet.

  • hallo....


    @ bissig


    in dem fall ist es egal, ob ich einen titel habe oder nicht.
    es ist in meinem sinne, dass meine tochter vorankommt und
    dass es ihr gut geht. über das was sie macht, bin ich sehr
    gut informiert. solange sie in ausbildung / studium steckt,
    ist es für mich klar, dass ich sie unterstütze......


    hab keinen titel gefunden....
    ich glaub, es war so, wie du es oben geschrieben hast.....
    hab vorschuss in anspruch genommen, aber ohne titel...
    um der sache aufn grund zu gehen, müsste ich mal
    dort anrufen. will aber keine schlafenden hunde wecken...
    und lebe mit dieser ungewissheit.... :)


    liebe grüsse


    timmytommy