Guten Abend,
ich erhalte seit einigen Jahren wegen 100% Berufsunfähigkeit Leistungen der DRV und einer privaten BU-Versicherung. Die Leistungen wurden mir zum Teil auch rückwirkend ausbezahlt. Dies ergab eine niedrige 6-stellige Summe. Diese sollte meinen Lebensunterhalt im Alter sichern (jetzt bin ich 50), da meine reguläre DRV-Rente sehr niedrig sein wird.
Meine Frage: ist diese Summe dem Endvermögend zuzurechnen? Eigentlich ist der Betrag ja nur die Summe laufender Zahlungen, die schlicht und ergreifend nicht rechtzeitig bezahlt wurden, oder?
LG
Martina
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Hallo Martina,
Entscheidend ist hier der Stichtag "Zustellung des Scheidungsantrages".
Es kommt also der Betrag (Wert) am Tage der Zustellung des Scheidungsantrages in
dein Endvermögen.
Deine Rente wird sich doch durch den Versorgungsausgleich erhöhen?
lg
edy -
Danke für Deine Antwort, Edy,
o.k., die Summe wird also dem Endvermögen zugerechnet.
Aber: die laufenden Rentenzahlungen wrden das ja auch nicht und es liegt ja an den beiden Rentenversicherungen, dass diese nicht rechtzeitig bezahlt haben, oder?
LG
Martina -
Hallo Martina,
Das Geld wird zum Stichtag angerechnet.
Es ist doch egal ob das noch bei der Versicherung ist (noch nicht ausgezahlt),
oder auf deinem Bankkonto ist.(ausgezahlt).
Ein Haus wird doch auch angerechnet,selbst wenn es nicht verkauft wird.
lg
edy