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  • Hi,


    und was ist die Frage? Was wir haben, sind allgemeine Unmutsäusserungen von beiden Seiten. Mehr nicht.


    Ob du noch Unterhalt zahlen musst, das hängt von Vielem ab. Etwa, wie alt die Tochter ist, was bisher unterhaltstechnisch gelaufen ist, ob ein Titel existiert, was die Mutter verdient, ob sie bei einem der Elternteile leben könnte u.s.w.


    Wie wärs damit, mal ein paar relevante Daten rüber zu bringen?


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    so lange, wie du nicht substatiiert rüber kommst mit Infos, etwa dem Werdegang der Tochter ab Schulabschluss (welcher), kann man nicht helfen. Ob andere Familienmitglieder da sind, bei dir und bei der Mutter, die vorrangig zu unterhalten sind, u.s.w. Beantworte doch mal die Fragen ganz genau. Hellseherische Fähigkeiten haben wir nun mal nicht.


    TK

  • 670Euro ist der (wenn überhaupt) Regelunterhalt inkl. dem Kindergeld jedoch kommt Pharagraph 1611 BGB zur Anwendung sowie die "eheähnliche" Gemeinschaft
    Thema erledigt.

  • Hallo TK,
    ja durchaus und das hier entsprechender Handlungsspielraum besteht ist mir durchaus bewusst jedoch überwiegen die anzuwendenden Tatbestände mehrfach ... beginnend mit vorsätzlichen nachweisbaren Betrugs bis zur schwerwiegenden massiven Beleidigungen mehrer Familienangehöriger. Nochmal ich habe immer Unterhalt geleistet mehr als was ihr zustehen würde jedoch habe auch ich Grenzen die niemals überschritten werden dürfen!
    Danke und Gruss