hallo liebe gemeinde,
nun ist meine tochter volljährig.
der unterhalt muss neu berechnet werden.
meine tochter wünscht, dass ich das
mit meiner ex regle.
nun weigert sich meine ex, mir ihre unterlagen
zu schicken.
das ist die heutige e-mail
hallo timmytommy,
danke für die Aufstellung. Ich werde sie (ohne den Anhang zu öffnen/prüfen o.ä.) so an XXX weiterreichen. Gleichermaßen hat XXX jederzeit Einsicht in meine Unterlagen und über meine Einkommensverhältnisse. Mit XXX Volljährigkeit hat alleine sie ein Anrecht auf Einsicht in unserer Einkünfte.Überweis ihr deinen Anteil. Ich werde weiterhin alle notwendigen Ausgaben für XXX übernehmen, auch gerne weiterhin über die 433,39 €.......................
meine info ist die.
das volljährige kind muss die einkommensverhältnisse
beider elternteile anfordern und reicht diese dann weiter.
sprich, ich bekomme die unterlagen von meiner ex... die ex bekommt meine.
oder
muss meine tochter mittels steuerberater etc. den jeweiligen
anteil für jedes elternteil ermitteln lassen.
gibt es eine gesetzesgrundlage
das wars erstmal....
wünsch noch einen angenehmen tag
liebe grüsse
timmytommy