Ablauf zum Durchsetzen des Kindesunterhalts

  • Hallo,



    mein Name ist Thorsten. Ich habe eine Frau mit 3 Kindern geheiratet, von denen 2 bei uns leben. Der Kindsvater zahlt aber nicht den vollen Kindesunterhalt und behauptet, er könne es sich nicht leisten.


    Die Unterhaltshöhe hat vergangenes Jahr ein Rechtsanwalt festgestellt und seit Mai haben wir nun auch endlich einen (dynamischen) Titel. Genützt hat es bisher nichts. Der Kindesvater zahlt seinen Teilbetrag und das war's.


    Also ist da auf jeden Fall damit zu rechnen, dass er auch künftig Schwierigkeiten machen wird.


    Was mir nicht klar ist: wie ist das Prozedere? Letztlich scheint es ja doch so zu sein, dass die Beträge laut Düsseldorfer Tabellen immer mal geändert werden, der Unterhaltspflichtige hat Schwankungen im Einkommen und Kinder werden älter und rücken in andere Altersstufen auf. Jedes Mal ergibt sich theoretisch ein neuer Unterhaltsbetrag. Man kann aber ja nur aller 2 Jahre eine Einkommensprüfung vornehmen lassen. Und ob der Unterhaltspflichtige "daran denkt", dass er vielleicht aus einem anderen der vorgenannten Gründe mehr leisten muss, scheint im vorliegenden Fall fraglich. Und ob er auf entsprechende Aufforderungen seitens der Kindesmutter überhaupt reagiert, ist mehr als fraglich.


    Wie wird das dann gehandhabt? Muss man da jedes Mal zum Rechtsanwalt und den teuer dafür bezahlen, damit in richtiger Höhe geleistet wird? Oder jagt man da jedesmal den Gerichtsvollzieher los? Das scheint mir alles sehr unpraktikabel. Vielleicht kann mich jemand darüber aufklären.


    Frage Nummer 2 ist: der Titel, den wir haben, hat das Jugendamt für den Kindesvater ausgestellt. Er gilt ab Mail 2015, Unterhaltspflicht bestand aber im Grunde bereits seit November 2014. Es fehlt also teilweise der Unterhalt für die Zeit dazwischen. Kann mir jemand sagen, wie man diese Forderung durchsetzen kann (nach Möglichkeit ohne Rechtsanwalt, nach meinen Erfahrungen hier ist der Rechtsweg letztlich eine Katastrophe).


    Danke im Voraus!


    Gruß Thorsten

  • Hallo,


    Wenn der Titel dynamisch ist, dann hat der Verpflichtete selbst darauf zu achten dass er


    ggf.Anpassungen vornimmt (Alter der Kinder usw.).


    Ich würde dem KV eine Frist setzen und mit Pfändung drohen.


    Ist die Frist abgelaufen einfach den Gerichtsvollzieher beauftragen.


    Der Vater wird sich schon überlegen ob er eine weitere Pfändung riskiert.


    Gefahr ist halt dass er seinen Job kündigt und gar keinen Uterhalt mehr zahlt.


    Rückständiger Unterhalt wird nur gezahlt ab dem ersten Zeitpunkt der Forderung.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo und vielen Dank für die Info!


    Naja, so eine Drohung kam schon mal, aber gut, wenn er seinen Job kündigt, hat er überhaupt kein Geld mehr. Davon kann man sich nicht erpressen lassen, denke ich. Könnte halt sein, dass er tatsächlich kein Geld mehr hat und in die Insolvenz geht. Aber soviel ich weiß, kann man den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, im Zweifelsfall eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren. Ist das richtig?


    Der Scheidungsanwalt meiner Frau hat vor rund einem Jahr in einem Schreiben den Kindesunterhalt gefordert. Im Mai hatten wir dann endlich auf Betreiben des Anwalts wenigstens den Titel, der aber auch erst ab Mai greift. In welcher Form muss der Unterhalt gefordert worden sein. Genügt das Schreiben des Anwalts?


    Viele Grüße
    Thorsten

  • Telefonat mit dem Jugendamt.


    Zur Vollstreckung des Titels müssen wir zum Amtsgericht und den Gerichtsvollzieher beauftragen. Dafür brauchen wir das JA nicht.


    Was die durch den Titel nicht abgedeckte Forderung angeht, wäre das eine Rechtsangelegenheit, dafür wäre das JA nicht zuständig und dürfe auch keine Rechtsberatung machen.


    Öhm? Hallo?


    http://www.bmfsfj.de/doku/Publ…ind-geltend-gemacht-.html


    Da steht doch unmissverständlich drin: "Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z.B. durch Lohnpfändung)."


    Oder verstehe ich da jetzt was falsch??

  • Guten Morgen,


    ich habe nochmal eine andere Frage hinsichtlich der Vorgehensweise.


    Wir haben eine dynamischen Titel, d.h. der Unterhaltspflichtige hat sich selbst darum zu kümmern, monatlich den korrekten Betrag zu überweisen. Typischerweise tut er das aber nicht, schon gar nicht, wenn er mehr zahlen muss. Das macht er ja jetzt schon nicht. Nun kann die Empfängerin natürlich anrufen und Briefe schreiben usw. usf., er wird nicht mehr zahlen. Was macht man in einem solchen Fall? Jedesmal den Gerichtsvollzieher beauftragen? Der wird irgendwann auch nicht mehr ans Telefon gehen, wenn er unsere Nummer sieht. Oder kann man abwarten, bis zur nächsten Einkommensüberprüfung, und wird dann dabei auch rückwirkend festgestellt, wie hoch der Fehlbetrag ist und nachgefordert? Auch auf die Gefahr hin, dass er den Fehlbetrag nicht mehr "vorrätig" hat?


    Oder wie geht das ab? Ich habe keine rechte Vorstellung davon.

  • Schade, dass keiner meine mir sehr wichtige Frage beantworten kann.


    Dafür ist Post vom Rechtsanwalt (RA) meiner Frau gekommen: wir sollen doch bitteschön seine Rechnung über 700 Euro bezahlen, außerdem habe die Gegenseite geantwortet, sie sei arbeitslos, und der RA habe zurückgeschrieben, er wolle jetzt die Pfändungsmöglichkeiten prüfen.


    Das ist doch völliger Schwachsinn und nicht das, worum wir den RA gebeten hatten. Einkommensprüfung hat längst stattgefunden, der Titel ist längst da, vollstrecken können wir den auch selbst übers Amtsgericht. So, und wenn der pfändet, ist der KV pleite und wir bekommen keinen oder weniger Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse und bleiben obendrein auf dem Kredit allein sitzen, den meine Frau aus der Ehe mit dem KV mitgebracht hat und bis jetzt zu 50% abzahlen muss. Wir hatten den RA darum gebeten, einen rechtssicheren Stundungsvertrag auszuhandeln, um eine Insolvenz der Gegenseite zu vermeiden. Und es wäre zu klären gewesen, was mit dem Unterhalt vor dem Titel ist. Kein Wort davon im Schreiben des RA.


    Fazit: Finger weg von RA. Das einzige, was die gut können, ist Rechnungen schreiben.


    Ich weiß nicht so recht, was wir nun machen sollen. Am liebsten würde ich den ganzen Mist abbrechen, dem KV den untitulierten Betrag schenken und bis zur nächsten Einkommensüberprüfung warten (die ungefähr in die Zeit fällt, dass der Kredit abgezahlt sein sollte). Daher meine Frage von oben: kommt man dann noch an die ausstehenden Unterhaltszahlungen heran?

  • Hallo,


    Was macht man in einem solchen Fall? Jedesmal den Gerichtsvollzieher beauftragen? Der wird irgendwann auch nicht mehr ans Telefon gehen, wenn er unsere Nummer sieht. Oder kann man abwarten, bis zur nächsten Einkommensüberprüfung, und wird dann dabei auch rückwirkend festgestellt, wie hoch der Fehlbetrag ist und nachgefordert?


    Beim Gerichtsvollzieher ist es so wie mit der Post. Beide werden je Leistung extra bezahlt.


    Je öfter der GV losgeschickt wird, je höher sein Verdienst (er wird sich freuen).


    Die entstehenden Kosten müssen vorgelegt werden, und werden dann den Schulden zugeschlagen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy, und danke!


    Den GV können wir losschicken, so oft wie wir wollen: der KV wird nach Pfändungversuch Nr. 1 wohl pleite sein. Dann haben wir weniger Unterhalt, müssen den Kredit allein tilgen und den GV bezahlen. Siehe oben. Super.


    Gruß Thorsten

  • Fazit: Finger weg von RA. Das einzige, was die gut können, ist Rechnungen schreiben.


    Hallo thz,
    ich habe beruflich tagtäglich mit Anwälte zu tun. Sie sind wirklich nicht einfach zu bändigen. Allerdings, wenn ein Anwalt Arbeit leistet, die du nicht bestellt hast, weise ihn darauf hin, und zahle die Rechnung nicht. Dasselbe würdest du im Restaurant machen, wenn das falsche Essen gebracht wäre .... Die Meisten Anwälte lassen mit sich reden.
    Ein weitere Punkt: bei jedem Gespräch mit deinem Anwalt, schreib mal Notizen: Zuerst deine Fragen, und darunter seine Antwort. Schicke ihm nach dem Gespräch eine Kopie. Dann hast du eine Aktenlagen, er auch.


    Der Anwalt meiner ex-Frau hat sowas bei mir versucht. Mein Anwalt verklagt ihn nun wegen falsche Rechnungen in mehreren Fällen.

  • Danke für Deinen Rat, Penderyn!


    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass bei der ganzen Angelegenheit am Ende nicht mehr herauskommt als Kosten, Kosten, Kosten und wir (= die Kinder, um deren Geld geht es ja schließlich) am Ende nix davon haben. Wenn wir jetzt noch Anwälte beauftragen, die die Anwälte verklagen, haben wir die Kosten dann ins Quadrat.


    Ich werde meine Frau bitten, nochmal mit dem Anwalt zu reden und zu fragen, was da los ist. Das mit dem Protokoll habe ich ihr schon im Umgang mit dem Jugendamt vorgeschlagen, aber das hat sie nie gemacht. Vielleicht nimmt sie mich mit, dann mache ich das (obwohl ich de jure ja unbeteiligt bin, es ist letzten Endes ja eine Angelegenheit zwischen ihr und ihrem Exmann, allerdings mit der Konsequenz, dass ich den Zahlungsausfall ihres Exmanns dann kompensieren muss ...).


    Aber danke nochmals
    Gruß Thorsten

  • ich will nicht vom Hauptthema ablenken, also mein letzes Wort:
    Mein Anwalt klagt ihn auf seiner Rechnung, nicht meiner, da sich andere Leute auch beschwert haben.


    Grundsätzlich zum Thema Honorar: Es gibt zwar ein Honorarordnung für Anwälte (wie auch für Ingenieure wie mich). Die Honorare richten sich nach dem Streitwert und sind sehr auskömmlich, vor allem, wenn der Anwalt versucht, den Streitwert in die Höhe zu drucken.
    Die Honorarordnung sieht auch eine Zahlung auf Stundenbasis vor. Ich habe mit meinem Anwalt so verhandelt: Stundenrate ist ca. 120€. Ich habe ein Budget von €2500. Das steht ihm zur Verfügung, er muss mir aber Bescheid geben, sobald er 75% dieser Summe erreicht hat, damit wir nochmals drüber reden können - was der ausstehende Aufwand ist und wo die Summe läuft. Nach der Scheidung habe ich lediglich eine Anwaltsrechnung von €1750 bekommen, sowie € 1000 für den Anwalt meiner Frau (kosten Beteiligung). Nach Streitwert wäre dies deutlich höher ausgefallen.

  • Naja, letztlich gehört es ja zum "Hauptthema". Danke für die Information! Gut zu wissen, dass es den Weg gibt!


    In der Tat ist der in der Rechnung angegebene Streitwert höher als das, was wir in dem Stundungsvertrag drin haben wollten (ca. 5000 Euro Darlehen gegenüber über 7000 Euro auf der RA-Rechnung). Aber ich weiß auch nicht, wie Streitwerte berechnet werden. Auch darüber hätte ich dann gern von dem RA Auskunft.


    Wie gesagt, ich werde meine Frau bitten, nochmal mit dem Anwalt zu reden und zu fragen, was da los ist.


    Danke und Gruß
    Thorsten

  • Rede mal mit deiner Frau, ob ihr nicht den Streitwert reduzieren können.


    Der Anwalt meiner Ex hat freiwillige Leistungen meines Arbeitgebers mit eingerechnet, die mir dann 2 Gruppen höher in der Düsseldorfertabelle fallen lies. Dann hat er schön aufgerundet, damit ich noch eine Klasse höher ausfiel. Seine Aussage : "Ich dachte Sie würden gern etwas mehr für Ihre Tochter zahlen wollen." Ja klar, aber das tue ich wenn es mir passt, und nicht weil es dem Anwält einfällt, um damit seine Rechnung in die Höhe zu treiben.


    Also, alles, was du mit deiner Frau einvernehmlich regeln kannst, mach das ....

  • Hallo und danke nochmals.


    Meine Frau hat gestern mit der Kanzlei telefoniert und ist dabei auf eine RA-Helferin gestoßen, deren Kind sie früher mal betreut hat. Der Kontakt war wohl sehr freundlich und kooperativ, Ergebnis war, das wir nochmal alle Fragen und Bedrückungen in Hinsicht auf das Mandat zusammenschreiben und zusenden sollen, damit sie zunächst mal mit dem RA drüber reden kann, und dann wohl noch mal alle gemeinsam. Meine Frau befürchtet nur, dass "mal drüber reden" dann eben gleich wieder 200 Euro kostet. Aber das wäre dann zu klären, wenn es einen Termin gibt.


    Einen schönen und friedlichen Tag
    Thorsten

  • Kostenlose Online-Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung hat ergeben, dass wir den Titel um die fehlenden Monate entweder erstreiten können, da die Forderung fristgemäß per Anwalt übermittelt worden ist und ja eine Einkommensüberprüfung daraufhin auch stattgefunden hat. Hinsichtlich der Stundung wurde empfohlen, eine schriftliche Stundungsvereinbarung mit der Gegenseite auszuarbeiten.


    Ich denke, wenn man die fehlenden Monate eben einfach mit in die Stundungsvereinbarung aufnimmt, müsste der Käse ja damit dann auch gegessen sein.


    Einen Anwalt braucht man dafür ja im Grunde nicht, Verträge kann man ja auch so aushandeln. Muster für private Darlehensverträge gibt es ja zuhauf im Internet ....


    Ich denke, dann werden meine Frau und ich mal einen entsprechenden Schrieb aufsetzen und wenn er nicht unterschreibt, die sofortiger Vollstreckung des bestehenden Titels ankündigen.

  • Hallo und schönes neues Jahr an alle!


    Die Gegenseite hat mündlich angekündigt, sich auf den Stundungsvertrag einzulassen. Es wären aber noch finanzielle Posten aus der Trennungszeit übrig, die er einbringen will. Er will jetzt einen Schrieb mit einer Liste fertig machen und ihn uns schicken, aber ohne den Umweg über die Rechtsanwälte, weil ihm das zu teuer ist. Und er sei sich darüber im Klaren, dass wir einen Titel haben, mit dem wir ihn auf einen Handstreich finanziell ruinieren würden, wenn wir ihn vollstrecken lassen. Damit hat er wohl Recht und wir eine kommode Verhandlungsbasis.


    Gut, das klingt alles auf einmal ganz vernünftig und ist exakt das, worauf ich auch bei meiner Frau seit über 2 Jahren hinarbeite. Ich bin gespannt, wie lange die Kooperationswilligkeit vorhält.


    LG Thorsten

  • Hallo und guten Morgen!


    Ich habe noch mal eine Frage bezüglich des Ablaufs: alle 2 Jahre kann man eine Einkommensüberprüfung durch das Amt beim Unterhaltspflichtigen beantragen. Ich möchte gern wissen, ob bei der Prüfung nach vorn oder nach hinten geschaut wird: also ob dabei rückwirkend festgestellt wird, ob die Zahlungen, die geleistet wurden, korrekt waren und gegebenenfalls entsprechende Ausgleichszahlungen festgelegt werden. Oder wird da einfach nur geschaut, wie die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Überprüfung sind und ein neuer Zahlbetrag festgelegt?


    Kann mich darüber jemand aufklären? Das wäre klasse.


    Danke im Voraus!

  • Hi,


    das Jugendamt überprüft die Situation, nicht automatisch alle 2 Jahre, sondern nur im Rahmen einer Beistandsschaft, die eingerichtet sein muss. Im übrigen kommt es auf den Umfang der Mandatierung an, wie beim Anwalt auch. Und festlegen kann ein Jugendamt Zahlungsverpflichtungen auch nicht. Das kann nur ein Gericht. Das Jugendamt kann nur Titel erstellen, wenn zwischen den Elternteilen Einvernehmen besteht. Ansonsten ist das Gericht zuständig.


    Salopp gesagt, kann das Jugendamt für die Vergangenheit vollstrecken, wenn denn ein Titel besteht (das kann man aber auch selbst machen), für die Zukunft bei Einvernehmen einen neuen Titel erstellen.


    Herzlichst


    TK