Hallo,
mein Name ist Thorsten. Ich habe eine Frau mit 3 Kindern geheiratet, von denen 2 bei uns leben. Der Kindsvater zahlt aber nicht den vollen Kindesunterhalt und behauptet, er könne es sich nicht leisten.
Die Unterhaltshöhe hat vergangenes Jahr ein Rechtsanwalt festgestellt und seit Mai haben wir nun auch endlich einen (dynamischen) Titel. Genützt hat es bisher nichts. Der Kindesvater zahlt seinen Teilbetrag und das war's.
Also ist da auf jeden Fall damit zu rechnen, dass er auch künftig Schwierigkeiten machen wird.
Was mir nicht klar ist: wie ist das Prozedere? Letztlich scheint es ja doch so zu sein, dass die Beträge laut Düsseldorfer Tabellen immer mal geändert werden, der Unterhaltspflichtige hat Schwankungen im Einkommen und Kinder werden älter und rücken in andere Altersstufen auf. Jedes Mal ergibt sich theoretisch ein neuer Unterhaltsbetrag. Man kann aber ja nur aller 2 Jahre eine Einkommensprüfung vornehmen lassen. Und ob der Unterhaltspflichtige "daran denkt", dass er vielleicht aus einem anderen der vorgenannten Gründe mehr leisten muss, scheint im vorliegenden Fall fraglich. Und ob er auf entsprechende Aufforderungen seitens der Kindesmutter überhaupt reagiert, ist mehr als fraglich.
Wie wird das dann gehandhabt? Muss man da jedes Mal zum Rechtsanwalt und den teuer dafür bezahlen, damit in richtiger Höhe geleistet wird? Oder jagt man da jedesmal den Gerichtsvollzieher los? Das scheint mir alles sehr unpraktikabel. Vielleicht kann mich jemand darüber aufklären.
Frage Nummer 2 ist: der Titel, den wir haben, hat das Jugendamt für den Kindesvater ausgestellt. Er gilt ab Mail 2015, Unterhaltspflicht bestand aber im Grunde bereits seit November 2014. Es fehlt also teilweise der Unterhalt für die Zeit dazwischen. Kann mir jemand sagen, wie man diese Forderung durchsetzen kann (nach Möglichkeit ohne Rechtsanwalt, nach meinen Erfahrungen hier ist der Rechtsweg letztlich eine Katastrophe).
Danke im Voraus!
Gruß Thorsten