Ablauf zum Durchsetzen des Kindesunterhalts

  • Okay. Bisher dachte ich, man geht zum Jugendamt, das fordert die Einkommensunterlagen vom Unterhaltspflichtigen an, stellt die Höhe des Unterhalts fest und stellt den Titel aus. So war es jedenfalls bei uns. Von einer Beistandschaft war nie die Rede und es wäre mir auch neu, wenn wir die demgemäß hätten oder beantragt hätten. Das war jetzt aber auch nur bei er Erstfeststellung nach der Trennung.


    Sehr merkwürdig.


    Das heißt, wenn wir die Einkommensüberprüfung machen lassen wollten, müssten wir zum JA, die Beistandschaft beantragen und dann sagen, sie sollen die Zahlungsverpflichtung gegen die Zahlungseingänge über die letzten 2 Jahre prüfen und gegebenenfalls nachfordern, sowie auf Basis aktueller Daten den aktuellen Zahlbetrag festlegen und ggf. neu titulieren.


    Richtig?

  • Hi,


    das Jugendamt kann nur etwas fordern, wenn es bevollmächtigt ist. Das nennt man Beistandsschaft. Wenn ein Titel existiert, der nicht vollständig bedient wird, dann schickt man den Gerichtsvollzieher los. Wenn man für die Zukunft etwas abändern möchte, dann macht man das entweder selbst, d.h. man klagt auf Auskunft und Neuberechnung (sog. Stufenklage) oder aber man geht zum Jugendamt, welches das gratis macht, oder zum Anwalt. Nur bei einem grade mal 7 Monate alten Titel dürfte die Abänderung schwierig sein.


    Herzlichst

  • Okay. Dann verstehe ich das.


    Bei uns war es so, dass der RA meiner Freundin den Titel von der Gegenseite gefordert hat und er zum Jugendamt ist. Also keine Beistandschaft.


    Der Titel selbst ist aber unvollständig, weil er nicht gesamten Zeitraum der Unterhaltspflicht abdeckt (es fehlen die ersten 6 Monate) und wird darüber hinaus nicht voll bedient. Grund für ersteres ist, dass wir den Titel nicht angefochten haben. Grund für letzteres ist, dass der Kindesvater noch zu hohe Abtragungen für eigene, nicht ehebedingte Kredite hat und nicht genug Geld hat. Es gibt aber auch noch einen gemeinsamen Kredit, und wenn wir vollstrecken lassen, ist er wohl pleite und wir müssten den allein bedienen. Das wollen wir freilich auch nicht. Also haben wir zunächst den Weg über den RA gesucht, ihn über einen Stundungsvertrag durchsetzen, was aber an dessen Dämlichkeit gescheitert ist. Der wollte sofort vollstrecken. Jetzt machen wir den Vertrag mit der Gegenseite und sogar dessen Einverständnis selbst (oder versuchen es zumindest, man soll ja den Tag nicht vor dem Abend loben, und solange nix unterschrieben ist, ist nichts im sicheren Hafen).


    Schönen Tag allen!