Okay. Bisher dachte ich, man geht zum Jugendamt, das fordert die Einkommensunterlagen vom Unterhaltspflichtigen an, stellt die Höhe des Unterhalts fest und stellt den Titel aus. So war es jedenfalls bei uns. Von einer Beistandschaft war nie die Rede und es wäre mir auch neu, wenn wir die demgemäß hätten oder beantragt hätten. Das war jetzt aber auch nur bei er Erstfeststellung nach der Trennung.
Sehr merkwürdig.
Das heißt, wenn wir die Einkommensüberprüfung machen lassen wollten, müssten wir zum JA, die Beistandschaft beantragen und dann sagen, sie sollen die Zahlungsverpflichtung gegen die Zahlungseingänge über die letzten 2 Jahre prüfen und gegebenenfalls nachfordern, sowie auf Basis aktueller Daten den aktuellen Zahlbetrag festlegen und ggf. neu titulieren.
Richtig?