Anwalt einschalten bei ungelerntem Kindesvater?

  • Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich Kindesunterhalt. Ich habe mit dem KV zwei Kinder (9 und 6 Jahre).
    Ich habe bisher Unterhaltsvorschuss bezogen, welcher nun erschöpft ist, da 72 Monate vorbei sind.
    Macht es Sinn, einen Anwalt zwecks Titulierung einzuschalten?
    Der KV ist 30 Jahre alt und ungelernt. Er wohnt mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen, wo ich allerdings nicht weiß, ob sie arbeitet oder ob sie ebenfalls Sozialleistungen bezieht wie er (H4).
    Er ist zudem transsexuell (das erwähne ich nur, um herauszufinden, ob das irgendeinen Einfluss darauf hat bezüglich Erwerbsfähigkeit).
    Zudem hat er noch ein weiteres Kind mit einer anderen Frau nach mir gezeugt (3 Jahre alt).
    Wie hoch sind da die Chancen für meine Kinder auf eine Titulierung vor Gericht? Habe zwar die Beistandschaft, die arbeitet allerdings sehr langsam und ich habe das Gefühl, dass die nicht so hinterher sind wie es ein Anwalt wäre.

  • Hallo,


    ich persönlich habe nur schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht, ehrlich gesagt. Kostet einen Haufen Geld und bringt nix. Wenn Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, kostet es Dich wenigstens nichts. Aber die Sätze für die Anwälte sind dann niedriger als wenn Du selbst zahlst. Das heißt, der macht noch weniger, als wenn Du selbst zahlst. Und Rechtsschutzversicherungen gibt es für Familienrechtsangelegenheiten keine, die mehr als eine Beratung zahlen.


    Ich würde versuchen, den Kontakt mit dem Beistand vom Jugendamt auszubauen, dort persönlich vorstellig zu werden und mit denen zu reden. Ein gewisses Maß an Jammerei und Hartnäckigkeit bei gleichbleibender Freundlichkeit bringt da womöglich mehr.


    Allerdings ist es wohl illusorisch anzunehmen, dass bei dem KV viel zu holen ist. Da nützt Dir dann wohl auch der Titel nicht viel. Das Einkommen seiner Freundin oder Lebensgefährtin ist im Übrigen außen vor. Die hat mit seinen Kindern aus anderen Beziehungen und Ehen nichts zu tun.


    Gruß Thorsten

  • Die neue Lebensgefährtin führt zur Herabsetzung des Selbstbehaltes aufgrund der Synergieeffekte. Zudem muss er nachweisen, dass er sich tatsächlich an der Miete beteiligt. Kann er dieses nicht, kann ihm ein Wohnvorteil unterstellt werden. Ausreichend bewerben macht er nicht. Dazu kenne ich ihn zu gut.

  • Naja, aber der Selbstbehalt spielt doch erst eine Rolle, wenn die Höhe des Unterhalts festgesetzt wird. Da muss man ja erstmal hinkommen. Direkten Zugriff auf das Einkommen seiner Freundin als Unterhalt für Deine Kinder hast Du jedenfalls nicht, selbst wenn sie die Millionen scheffelt.


    Du solltest dennoch versuchen, die Ansprüche Deiner Kinder nachweisbar anzumelden, auch wenn mangels Masse dann nichts dabei herauskommt, und die Beweise gut aufheben. Sonst kann es passieren, dass sie für ihren Vater unterhaltspflichtig werden, wenn sie mal in Lohn und Brot stehen, er jedoch nach wie vor nicht, und Sozialleistungen beantragt. Das können sie dann abwehren, indem sie darauf hinweisen, dass er für sie auch keinen Unterhalt gezahlt hat, das wäre dann wohl unbillig. Die juristischen Zusammenhänge weiß ich nicht exakt, ich bin nicht vom Fach. Ich weiß nur, dass es einer Kollegin von mir so ergangen ist.


    Mit einem Titel könntest Du den Gerichtsvollzieher beauftragen. Der wird dem KV dann hoffentlich unter Androhung entsprechender Konsequenzen nahelegen, sich um Arbeit zu bemühen. Dazu ist der unterhaltspflichtige KV ja verpflichtet. Ob das in der Praxis funtkioniert, kann ich nicht beurteilen. Aber den Weg würde ich in Zusammenarbeit mit dem JA-Beistand anstreben.

  • Hi,


    richte eine Beistandsschaft beim Jugendamt ein. Die kostet nichts. Allerdings kann ich dir nicht zu viele Hoffnungen machen. Abgesehen davon ist die Auskunft meines Vorschreibers falsch, die Kinder müssten für ihn zahlen, wenn sie erwachsen sind und er immer noch keine Arbeitsstelle habe. Eine Unterhaltspflicht kommt nur dann in Betracht, wenn er altersbedingt über 65 ist und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht oder aber zuvor schwer erkrankt, also erwerbsunfähig ist. Und die Unterhaltspflicht der Kinder wird nicht dadurch verwirkt, dass er jetzt nicht zahlen kann.


    Herzlichst


    TK

  • http://www.spiegel.de/wirtscha…d-antworten-a-952986.html


    So ungefähr scheint die Beschreibung allerdings doch zu dem zu passen, was meine Kollegin mir von sich berichtet hatte. Allerdings weiß ich keine weiteren Details für ihren Fall. Gut, aber letztlich ist es hier ja nicht Gegenstand der Betrachtung. Ich hielt es im Zusammenhang nur für erwähnenswert, dass sich der Kampf lohnen könnte, auch wenn man die Beute nicht gleich davontragen kann.

  • Hi,


    diese Entscheidung ist ja nun hinlänglich bekannt. Auch die anderen Entscheidungen, die alle in dieselbe Richtung gehen. Faustregel: es ist keine schwere Verfehlung der Eltern, die einen Unterhaltsanspruch ausschliesst, wenn kein Kontakt gehalten wird, oder aber der Verpflichtete nicht zahlen konnte. Solange keine strafrechtlichen Verfehlungen erheblicher Art vorliegen, sind die Kinder in der Pflicht. Trotzdem, der Selbstbehalt ist in diesen Fällen ja inzwischen so hoch, dass kaum noch jemand für seine Eltern zahlen muss, und wenn, dann ein paar Euronen.


    Noch für die TE. Ehe du einen Anwalt einschaltest, bitte genau überprüfen, ob Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Denn viele Familiengerichte gehen dazu über, VKH nur noch nach Scheitern des Jugendamtes zu bewilligen. Und, selbst wenn die Kinder VKH bekommen, der Prozess dann aber verloren wird, weil nichts da ist, dann hängt das Kind zwar nicht auf den Kosten des eigenen Anwalts, wohl aber auf den Kosten der Gegenseite.


    Also Beistandsschaft einrichten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,
    ich könnte mir vorstellen, dass es als schwere Verfehlung angesehen wird, wenn sich der KV unzureichend um Arbeit bemüht. Ich nehme an, das würde während des Vollstreckungsversuchs "auffliegen" und würde zu dem passen, was die Fragestellerin oben über ihn ausgesagt hatte. Aber, wie gesagt, hier ist das erstmal ja egal.


    Das mit dem Beistand finde ich einen sehr guten Weg, den ich selber gerade beschreiten möchte.

  • Nach allem, was man so hört und liest, frage ich mich, wie am Ende alleinerziehende Elternteile überhaupt den ihren Kindern zustehenden Unterhalt bekommen können. In aller Regel sind es ja die Frauen, die die Kinder geboren haben und deswegen mindestens zeitweise keiner Arbeit nachgehen können. Im Grunde kann der barunterhaltspflichtige Elternteil sie ja offenbar nach Gutdünken mit einem Almosen abspeisen oder auch nicht und sich zurücklehnen und zugucken, wie frau sich abstrampelt. Super Gesellschaft. Kein Wunder, wenn die meisten Eltern ihre Kinder zu Arschl... erziehen, damit kommt man ja offensichtlich am weitesten. ^^

  • Entschuldigung, ich weiss doch, mit wem ich mich einlasse. Auch bienenfleißige Männer können mitunter keinen oder nur sehr wenig Unterhalt bezahlen, einfach, weil sie zu wenig verdienen. Und das mit dem nach Gutdünken, das stimmt doch gar nicht. Wir haben Gesetze, wir haben eine gefestigte Rechtsprechung. Nur, es wird immer, wirklich immer Grenzfälle geben. Das weiss man aber vorher.


    Ich habe nach der Geburt meiner Kinder nach 8 Wochen wieder angefangen zu arbeiten. Elterngeld gabs nicht. Ist trotzdem was aus ihnen geworden, beide haben studiert. Und man kann nicht alles Lebensrisiko auf eine andere Person abwälzen. Und was die individuelle Entscheidung für ein Kind gleich mit der "Gesellschaft" zu tun hat, nun ja, das ist mir einfach zu platt. Wir haben im SGB VIII umfangreiche Finanzierungs- und Betreuungsmodelle festgezurrt. Die beispielhaft sind, und noch vor 20 Jahren undenkbar waren.


    Ich musste mein Kindermädchen seinerzeit privat bezahlen. Kein Kindergartenplatz, nichts. Mir wurde noch freundlich gesagt, ich könne ja zu Hause bleiben. Wie oft ich beschimpft wurde, als "Rabenmutter", keine Ahnung. War schon dolle. Aber wenn Frauen wie Männer, da ist nach wissenschaftlichen Erhebungen kein Unterschied, meinen, man müsste nach der Geburt eines Kindes zwingend für 3 Jahre zu Hause bleiben (ist ja schön bequem für die Frauen), dann muss man sich nicht wundern, wenn man den beruflichen Anschluss verloren hat. Und dann nur zu schreien "der böse, böse Mann", sorry, das ist mir zu platt. So isses nämlich nicht.


    Herzlichst


    TK
    (die ihre Kids nicht nur allein aufgezogen hat, sondern auch allein finanziert hat)

  • Naja, da bin ich wohl etwas konservativer. Wenn ich Kinder in die Welt setze, dann ist es meine vorrangige Aufgabe, sie zu versorgen. Auch als Mann. Klar kann man arbeitslos oder krank werden, finanzielle Engpässe sind dann unvermeidlich. Aber wenn genügend Geld da ist, die Mutter dennoch mit den Kindern unterversorgt sitzen zu lassen, ist erbärmlich. Und seitens der Gesellschaft (Rechtssystem, Gerichte, Anwälte, Jugendamt, Sozialamt) gibt es nach meinen Erfahrungen wenig Unterstützung, die "Hilfen" lesen sich schön auf dem Papier. Aber bis das Geld auf dem Konto landet, wenn überhaupt, ist es offensichtlich ein langer, teurer und riskanter Weg.

  • Es wurde bei uns per vom Rechtsanwalt gefordertem Einkommensnachweis festgestellt, wieviel Einkommen vorhanden ist und auf Grund dessen an Hand der DDT festgelegt, wieviel Unterhalt zu zahlen ist. Davon werden 2/3 gezahlt. Den Rest behält er ein unter Hinweis darauf, er könne sich nicht mehr leisten.

  • Das hat nichts mit diesem Fall hier zu tun. Gar nichts. Hier geht es darum, dass ein ALG II Empfänger ohne jedwede Qualifikation drei Kinder in die Welt gesetzt hat, und überhaupt keine Infos darüber da sind, was er so tut. Offensichtlich schafft es nicht mal das Job-Center, ihn unterzubringen. Und das Rechtsanwälte Interessenvertreter sind, also völlig berechtig häufig erst einmal mehr fordern, als zusteht, das dürfte auch klar sein. Aber, ist nicht unser Fall hier.


    TK

  • Richtig. Der Mann ist nicht "bienenfleißig" sondern weigert sich laut Aussage der Fragestellerin sich zu bewerben. Unter anderem aus dem Grund sind wir auf die Abwege geraten, unsere persönlichen Erfahrungen und Meinungen hier auszubreiten. *lach*.


    Ist ja nicht so tragisch, denke ich.

  • Hi,


    Und, mit Ungelernten kann man doch die Straße pflastern, wer braucht die denn schon in der Menge, in der sie zur Verfügung stehen?


    Ich denke, sie wird den KV schon richtiger einschätzen können als wir und die Job-Center. Immerhin hat sie 2 Kinder von ihm. Wer sich vor der Arbeit drücken will, der schafft das i.d.R schon auch.


    Womit wir dann wieder am Anfang wären, dass da nichts zu holen sein wird, zumal er ja auch noch ein weiteres, drittes Kind zu unterhalten hat, und man sich fragt, ob man einen wenig aussichtsreichen Rechtsstreit beginnt, um einen Titel zu bekommen den man dann mangels Masse nicht vollstrecken kann.


    Nun kann man sicher den Beistand vom JA beauftragen, aber im Moment habe ich die Information, dass die einem a) in Rechtsfragen nicht helfen dürfen, das machen Rechtsanwälte. Das Ende eines Rechtsstreits ist dann typischerweise ein Urteil und ein Titel, bei deren Vollstreckung der JA-Beistand b) nicht helfen kann, weil dafür ist das Gericht und der Gerichtsvollzieher zuständig. Nun frage ich mich, was der Beistand denn nun macht außer sein Telefon zu bewachen und Anrufer abzuwimmeln.


    Ich bin gespannt, ob die Fragestellerin diesen Weg beschreitet und ob und wenn ja, was sie Erfahrungen macht, falls sie davon hier berichtet.

  • Hi,


    mal wieder ungesundes Halbwissen.


    Das Jugendamt darf Rechtsberatungen in den Bereichen durchführen, die im Kraft Gesetz (SGB VIII) zugewiesen ist. Und im Rahmen der Beistandsschaft kann das Jugendamt natürlich auch eine Vollstreckung veranlassen. Der Rechtsanwalt kann ja auch keine Vollstreckung veranlassen. Das macht immer und ausnahmslos der Gerichtsvollzieher. Da ist also kein Unterschied zum Rechtsanwalt da.


    Nur, ich habe erhebliche Zweifel, dass es hier einen Titel geben wird. Und wenn wir mal spitz rechnen, wird der Ungelernte ohne Berufserfahrung ja kaum auf mehr als den Mindestlohn kommen. Wenn wir das Einkommen dann bereinigen, Sozialabgaben abziehen, dann sind wir doch schon am Selbstbehalt, oder nur ein paar Euronen drüber. Die gehen dann durch drei (weil drei Kids). Kann man doch vergessen. Und wenn man Pech hat, dann muss man noch den Anwalt der Gegenseite bezahlen. Keine tolle Auskunft, die ich da gebe, aber eine, die der Realität entspricht. Und man sollte hier Ratsuchende nicht in aussichtlose Verfahren mit erheblichem Kostenrisiko treiben.


    Herzlichst


    TK

  • mal wieder ungesundes Halbwissen.


    Ich bin hier, weil ich Fragen habe und Erfahrungen austauschen will. Wenn ich schon alles wüsste, wäre ich bestimmt nicht hier. In einem Betroffenenforum treffen sich typischerweise Betroffene und keine Profis. Rechtsberatung kann und darf man ohnehin nicht erwarten oder geben, das steht ja sogar in den Forenregeln. Also habe ich kein Problem damit, hier Vermutungen oder Erfahrungen zu äußern, auch wenn sie zu denen von anderen nicht passen. Wer es besser weiß, kann es ja richtig stellen.


    Auf die Aussichtslosigkeit im Fall der Fragestellerin hatte ich ja schon in meiner 1. Antwort hingewiesen. Schön, dass wir uns da nun also doch einig sind.