Anwalt einschalten bei ungelerntem Kindesvater?

  • Hi,


    Du hattest geschrieben, Jugendämter dürfen keine Rechtsberatung betreiben. Darum ging es, und das ist definitiv falsch. Die Ämter sind sogar kraft Gesetzes verpflichtet, dieses zu tun. Es gibt viele Rechtsberatungsstellen, in denen keine Rechtsanwälte sitzen, sondern Laien. Und die dürfen! Beispielsweise seien hier nur mal der weisse Ring, VDK, Mieterbund, Haus und Grund erwähnt. Da besteht kein Unterschied zum niedergelassenen Anwalt. Und auf den Titel, wer da für die Vollstreckung zuständig ist, da ist auch kein Unterschied zwischen Jugendamt in Aktion und Rechtsanwalt in Aktion.


    Es geht nicht darum, die eine oder ander Meinung zu vertreten. Es geht darum, dass man über die juristische Lage nur informieren sollte, wenn man dazu in der Lage ist. Es ist doch traurig, wenn jemand aufgrund von juristischer Fehlinformation in die Irre geleitet wird. Das wollen wir hier vermeiden. Einverstanden?


    Herzlichst


    TK

  • TK, ich bin da völlig bei Dir!


    Das war die Auskunft vom JA, als meine Frau dort angerufen hatte wegen eines Termins für eine Beistandschaft. Ich war darüber ziemlich fassungslos, und sie in Tränen aufgelöst. Allerdings war das auch kein Beamter aus dem Beistandsreferat sondern nur ein Vertreter. Vielleicht weiß der auch einfach nicht richtig Bescheid.


    So, wie ICH es verstanden hatte, ist der Beistand des JA verpflichtet, von der Feststellung der Unterhaltshöhe bis notfalls zur Vollstreckung in allen Belangen beizustehen. Ich habe das Referat gestern nochmal direkt angemailt und wenn die nicht bis morgen antworten, dann werden wir formgerecht schriftlich einen Antrag auf Beistandschaft einreichen. Dann kommen sie nicht mehr raus, denke ich. Aber man sieht schon im Vorwaschgang, wie ambitioniert man dort ist ....

  • Na ja, da sind die Mensch wie die Leut, wie man bei uns sagt. Nehmt einfach mit, dass in Sachen Kindesunterhalt (nicht Exenunterhalt) das Jugendamt letztlich dieselben Funktionen wie der Anwalt hat, eher noch mehr, denn es kann bei Einverständnis ja auch Titel erstellen. Das kann der Rechtsanwalt nicht! Wenn da natürlich jemand krank ist, vielleicht nur die allgemeine Telefonzentrale dran ist, da kann man doch auch nichts erwarten.


    Fakt ist, dass schon seit vielen Jahren die Ausbildung/das Studium der Sozialarbeiter als wesentlichen Schwerpunkt Sozialrecht in allen Ausgestaltungen hat. Die können also rechnen, und wissen in ihrem Bereich auch Bescheid. Und Vollstreckung, die machen die auch. Aber Vollstreckungen passieren immer durch das Gericht, auch wenn ein Anwalt im Verfahren drinnen ist. Und - die JA-RechnerInnen machen den ganzen Tag nichts anderes. Können sogar besser sein, als der Rechtsanwalt, der zwar juristisch wahnsinnig kompetent ist, aber nicht so oft rechnet. Und, es ist ein Service, von uns allen bezahlt. Deshalb meine Empfehlung, es zunächst einmal mit dem JA zu versuchen. Und wenn das nicht klappt, kann man immer noch die teurere Version "Rechtsanwalt" wählen.


    Nur hier allgemein auf die böse Gesellschaft zu schimpfen, tut mir leid. Da mach ich nicht mit. Da bin ich vielleicht zu altmodisch. Wenn ich ein Kind auf die Welt bringe, einerlei ob Papa oder Mama, muss ich immer damit rechnen, auch allein die Verantwortung übernehmen zu müssen. Für Erziehung und auch die finanzielle Seite. Wenn ich mir das nicht zutraue, dann darf ich keine Kinder in die Welt setzen.


    Herzlichst


    TK

  • Gut, und danke für die Info hinsichtlich Rechtsanwälten und Beistand vom Jugendamt. So hatte ich es mir ungefähr auch vorgestellt. Ich möchte noch ergänzen, dass es für den Bereich keine Rechtsschutzversicherungen gibt. Die decken nur bis zur Beratung, nicht aber für weitergehende Leistungen. Also muss man die im Zweifelsfall selbst zahlen, wenn man verliert oder vergleicht. Und die sind richtig teuer. Drei Briefe an die Gegenseite kosten da leicht mal 700 Euro.


    Was die anderen Dinge, TK, angeht, respektiere ich Deine Meinung, teile sie aber nicht. Ich sehe da immer beide Eltern in der Pflicht, die ja normalerweise beide an der Entstehung gleichermaßen beteiligt waren.

  • Hi,


    natürlich sind beide Elternteile in der Pflicht. Da hab ich doch gar nichts anderes behauptet. Nur, wenn ein Elternteil ausfällt, aus was für Gründen auch immer, dann ist zunächst einmal das andere Elternteil allein verantwortlich. Der Staat muss und kann nicht für jedes und alles eintreten. Erst, wenn das zweite Elternteil eben nicht alles übernehmen kann, dann springt der Staat ein, und das ist auch gut so.


    Man kann nicht jedes Lebensrisiko auf den Staat abwälzen. Und, wir sind diesbezüglich doch inzwischen ganz gut aufgestellt. Das Bundesfamilienministerium hat so vor etwa zwei Jahren eine Studie veröffentlicht. Es gibt mehr als 50 verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für unsere Kinder direkt. Elterngeld ist da noch gar nicht mal drinnen. Ist doch gar nicht so schlecht, oder?


    TK

  • Der andere Elternteil fällt ja nicht aus, der will sich nur um seine Pflicht drücken, und es kann ein finanziell riskantes Unterfangen werden, ihn auf dem Rechtsweg daran zu erinnern.


    Ansonsten hat sich viel getan, da hast Du recht.