Hi,
Du hattest geschrieben, Jugendämter dürfen keine Rechtsberatung betreiben. Darum ging es, und das ist definitiv falsch. Die Ämter sind sogar kraft Gesetzes verpflichtet, dieses zu tun. Es gibt viele Rechtsberatungsstellen, in denen keine Rechtsanwälte sitzen, sondern Laien. Und die dürfen! Beispielsweise seien hier nur mal der weisse Ring, VDK, Mieterbund, Haus und Grund erwähnt. Da besteht kein Unterschied zum niedergelassenen Anwalt. Und auf den Titel, wer da für die Vollstreckung zuständig ist, da ist auch kein Unterschied zwischen Jugendamt in Aktion und Rechtsanwalt in Aktion.
Es geht nicht darum, die eine oder ander Meinung zu vertreten. Es geht darum, dass man über die juristische Lage nur informieren sollte, wenn man dazu in der Lage ist. Es ist doch traurig, wenn jemand aufgrund von juristischer Fehlinformation in die Irre geleitet wird. Das wollen wir hier vermeiden. Einverstanden?
Herzlichst
TK