Gemeinsames Sorgerecht - Getrennt - Große Probleme

  • Hallo,


    habe einen 7 Wochen alten Sohn. Ich und seine Mutter sind seit Anfang der Schwangerschaft getrennt.


    Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht, die Vaterschaft ist anerkannt und ich zahle Unterhalt, den Betrag haben wir gemeinsam festgelegt.


    Sie verweigert mir den zutritt zu Ihrer Wohnung, ebenfalls möchte Sie nicht zu mir kommen. Wenn ich den kleinen mal sehen darf, dann im Büro. Aber ich muss sagen, ich darf ich nur sehen. Ich kann ihn ganz selten mal streicheln, und auf dem Arm hatte ich ihne gerade mal nach der Geburt.
    Das belastet mich alles sehr Emotional.


    Was kann ich machen? Soweit ich weis, habe ich ja 50% Sorgerecht sowie das Umgangsrecht. Das wird mir aber regelrecht verwehrt durch Sie. Was gibt es für Lösungen? Mit dem Büro ist für mich keine entsprechende Lösung um eine Gesunde Bindung zu meinem Sohn aufzubauen.


    Hat wer einen Rat?

  • Hallo und willkommen!


    Wir haben auch einen Fall bei uns in der Familie, wo verschiedenerlei Begehrlichkeiten hinsichtlich des Umgangs mit einem Kind zu harmonisieren waren, auch wenn der Fall bei uns etwas anders liegt. Das Jugendamt hat das gut geregelt. Es wurde festgestellt, wer überhaupt Anspruch hat und es gibt einen Plan mit exakten Zeiten, wer von diesen das Kind wann bekommt und wo der Umgang stattfindet. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man Dir dort auch weiterhelfen kann, wenn sich die Kindsmutter unkooperativ zeigt.


    Viele Grüße
    Thorsten

  • Hi,


    zunächst eine kleine Korrektur. Es gibt kein 50 %tiges Sorgerecht. Welche 50 % des Kindes hättest du dann für dich? Du merkst, auf was ich hinaus will. Es gibt nur ein gemeinsames Sorgerecht. Das hat aber mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Auch ohne Sorgerecht hätte das Kind einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen, das ist ein Ausfluss aus Art. 6 Grundgesetz. Soviel Grundsätzliches vorneweg. Das sollte man insbesondere dann wissen, wenn die Eltern getrennt leben.


    So, wie ist der Umgang zu gestalten? Faustregel ist, je kleiner das Kind ist, desto öfter und kürzer. Je größer das Kind ist, desto seltener und länger. Ziel sollte sein, dass etwa mit zwei Jahren das Kind ganze Wochenenden bei dir verbringt, auch gemeinsamer Urlaub möglich ist. Die Ausgestaltung ist natürlich von der Entwicklung des Kindes abhängig, kann individuell unterschiedlich sein. Du siehst weiterhin, dass eine Unterhaltsregelung immer nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gültig sein kann. Die Bedürfnisse der Kinder, aber auch die der Eltern verändern sich im Laufe der Jahre.


    Bei so einem Winzling hat es sich eingebürgert, dass das Umgangselternteil das Kind in der Wohnung der Mutter sieht. Aber bitte nicht unter Aufsicht der Mutter! Und es natürlich nicht nur anguckt, sondern auf den Arm nimmt, mit ihm schmust und spielt, es bei Bedarf wickelt u.s.w. Im nächsten Jahr ist dann vielleicht schon eine kurze Mitnahme in die eigene Wohnung möglich (Spielecke einrichten!) u.s.w. Das ist das, was mach meiner Erfahrung Erfolg hat.


    Jugendamt oder eine andere Familieneinrichtung aufsuchen. Zur Stellung des Jugendamtes: es kann nur empfehlen, nichts festlegen. Wenn die Mutter nicht will, dann ist eine Gerichtsentscheidung angesagt, § 1666 BGB.


    Viel Erfolg!


    TK

  • Au weia, ich sehe schon, da kommen richtig Probleme auf mich zu. Mein Sohn ist noch gar nicht geboren, ich weiß das es ein Sohn wird, da wir einen haben machen lassen, und ich stecke schon mitten in der größten Schlammschlacht. Na ja, in 6 Wochen ist es soweit. Eigentlich ein Termin der Freude, wir feiern bestenfalls getrennt

  • Ich kann dir nur empfehlen das Jugendamt aufzusuchen und die Sachlage zu erklären. Von dort aus wird dann der oder die Zuständige Sachbearbeiter/in Kontakt mit deiner ex aufnehmen und wird versuchen zu vermitteln.
    Sollte das schief gehen, kannst du einen begleiteten Umgang beantragen. Das bedeutet, dass bei den jeweiligen Terminen eine Begleitperson bereit gestellt wird.


    Sollten alle stricke reißen, bleibt dir nur der weg zum Gericht. Von dort aus werden dann Termine festgelegt welche stickt einzuhalten sind. Hält sich einer der beteiligten mitwillig nicht an die vorgeschriebenen Termine kann es teuer werden.


    Du siehst, es gibt genug Mittel und Wege. Nur scheu dich nicht davor aus Angst einen Streit entfachen zu können. Dieser scheint ohnehin unabdingbar zu sein.
    Aber lass den ersten Schrecken deiner ex erstmal vorbei sein, dann wird das schon.

  • Hi,


    keine Ahnung, ob der Fragesteller nach so langer Zeit das hier verfolgt, trotzdem eine Antwort. Begleiteter Umgang - wo er angeboten wird, das ist nämlich bei weitem nicht überall, sondern auch in Jugendämtern eher die Ausnahme, ist immer eine Übergangslösung. Das sieht so aus, dass man sich in Räumen des Jugendamtes/der Caritas/Diakonie trifft, jemand dabei sitzt und guckt, wie das Umgangselternteil mit dem Kind umgeht. Das wars dann. Es ist also eine Kinderschutzeinrichtung, mehr nicht. Und ob das Elternteil unter diesen Bedingungen eine Beziehung zum Kind aufbauen kann, das wage ich zu bezweifeln.


    Und wo soll das beantragt werden? Wer zahlt die Kosten? Was bringt es, wenn das Umgangselternteil nicht kriminell ist, das Kind beschützt werden muss? Ziel muss immer sein, das Kind wie selbstverständlich am Alltagsleben des Umgangselternteils teilnehmen zu lassen. Und das findet nicht in einem Raum des Jugendamtes unter Beobachtung einer Fachkraft statt.


    Die Werbung für einen Verein, der unvollständig und damit für den Laien missverständlich wirbt, um sein Geld zu verdienen, die hab ich gelöscht, zumal sie wirklich nicht der rechtlichen Lage gerecht wird.


    Herzlichst


    TK