Ehegattenunterhalt - zukünftige zusammenlebende Partnerschaft

  • Hallo,


    derzeit lebe ich mit meinen 3 Kindern alleine und wir erhalten Unterhalt. Ich arbeite 30h/Woche!
    Wie verhält sich es, mit Ehegattenunterhalt bei zusammenlebenden neuen Partnerschaften?


    Vielen Dank

  • nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 21.02.2011 (2 UF 21/10) kann die Unterhaltsverpflichtung bei einer neuen PArtnersdchaft erlöschen...grund ist die grobe unbilligkeit des ganzen..ganz besonders gilt dies, wenn die neuen partner bereits zusammenleben. dein neuer freund wird sich dann ja vermutlich auch an den unterhaltskosten (Miete, Lebensmittel usf) beteiligen...