ich brauche Rat zu folgendem Fall

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich heute hier angemeldet, in der Hoffnung Ratschläge zu bekommen.


    Ich versuche meinen Fall mal etwas abzukürzen, weil es sonst aufgrund der Vorkomnisse der letzten Jahre einfach zu viel wird.
    Deshalb schreibe ich für den Anfang mal nur Stichpunkte, damit man ein wenig ein Bild bekommt.


    - uneheliches Kind
    - seit Februar 2015 volljährig


    - Schule abgebrochen im Januar 2013 nach 1. Halbjahr der Klasse 8
    - 4 Monate später eine Schulersatzmaßnahme in einem Berufsorientierungszentrum (Dauer der Maßnahme 3 Monate, da Schuljahr dann beendet)
    - Ab August 2013 eine berufsorientierende Maßnahme mit geplanter Laufzeit bis Juli 2014 > unentschuldigte Fehlzeiten von ca. 60% inklusive Suspendierung > während dieser Zeit 5 Versuche von Praktika, 2 wurden vorzeitig abgebrochen, das dritte wurde Arbeitgeberseitig fristlos gekündigt aufgrund massiver Fehlzeiten. Aufgrund der Suspendierung wurde diese Maßnahme nicht beendet.
    - jetzt eine größere Lücke ohne Tätigkeiten
    - im März 2015 wurde Vertrag für EQJ unterschrieben. Laufzeit bis August 2015. Dazu direkt ein Ausbildungsvertrag der IHK beginnend ab August 2015, Ende mit Prüfung dann 2018 im selben Betrieb wie EQJ. Dieses EQJ wurde im Juli 2015 eigenständig abgebrochen, da es (laut Aussagen des Anwalts) keinen Urlaub und auch kein Geld gab. Dabei war die Maßnahme fast beendet und die Rahmenbedingungen wurden im März schriftlich fixiert.
    - nun soll es seit Dezember 2015 wieder ein EQJ geben (im Betrieb eines Familienangehörigen). Laufzeit 6 Monate und danach evtl. die Ausbildung


    Ich wurde nun erneut von einem Anwalt kontaktiert, da man wieder einmal Unterhalt von mir fordert.
    Das letzte Mal habe ich im Juli 2015 gezahlt und nach der Info vom Rechtsanwalt, das die Maßnahme abgebrochen wurde, die Zahlungen eingestellt... bzw. habe ich das Geld von August zurück bekommen.


    Jetzt habe ich eine Berechnung bekommen, wo ich auch noch für Wohnungsmiete bezahlen soll.
    Die Wohnung soll sich direkt im Praktikumsbetrieb befinden, die dem Onkel gehört.


    Kurz gesagt....
    ich habe zu diesem Kind und auch zur Mutter nie Kontakt gehabt.
    Zur Mutter natürlich schon, aber nur solange bis sie mich abgesägt hat, als sie ihr Ziel erreichte schwanger zu sein. Sie war zu der Zeit im 1. Lehrjahr und hatte keine Lust zu arbeiten.


    Seit nunmehr 18 Jahren wird alles versucht, hauptsächlich von der Kindesmutter, irgendwie Geld von mir zu bekommen.
    Das Kind ist nun volljährig und hat noch nie eine ernsthafte Bemühung unternommen eine Ausbildung zu machen, bzw. eigenes Geld zu verdienen.
    Anscheinend gibt es auch kein Arbeitslosengeld, da der Weg zum Amt nie gegangen wurde. (hier stehe ich aber mit dem Rechtsanwalt in Kontakt und warte auf Reaktionen)


    Jetzt mal an die Forumsgemeinde hier, vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte?:


    Wieviel Zeit hat ein volljähriges Kind, von der Beendigung der Schulzeit an, eine adäquate Ausbildung anzufangen und zu Ende zu bringen?
    Ich habe den "Lebenslauf" hier nur kurz wiedergegeben, aber das alleine zeigt schon, dass das Nichtstun noch Jahre weitergehen könnte.


    Ich weiß das es Gesetze gibt und ich weiß auch, dass man diese "Verantwortung" übernehmen muss.
    Aber irgendwo muss es doch Grenzen geben, die mir helfen das ich nicht als "Geldautomat" gesehen werde??

  • Als Ergänzung ist noch hinzuzufügen, dass ich Zeugnisse vorliegen habe. Unter anderem vom Schulergänzungsjahr, sowie auch der berufsorientierenden Maßnahme.
    Aus beiden Zeugnissen geht klar hervor, dass es eine sehr hohe Quote von unentschuldigten Stunden gab und wenn mal eine Anwesenheit war, diese durch ständige Unlust, spielen mit dem Handy und Provokationen in Richtung Lehrer und Mitschüler auffällig gewesen ist.


    Also im Klartext: Ganz chronische Unlust an seiner Situation was zu verbessern.

  • Hallo DeeJay,


    Unterhalt steht dem Kind nur zu wenn es in Schule oder Ausbildung ist.


    Eine Übergangs/Wartezeit von ca. 3 Monaten werden akzeptiert. ( Verträge müssen aber schon


    unterschrieben sein).


    Hat die Mutter Einkommen? wie hoch?


    Wohnt das Kind noch bei einem Elternteil?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    momentan wohnt das Kind angeblich beim Onkel, in dessen Firma das aktuelle EQJ läuft.
    In der Firma soll es angeblich eine Einliegerwohnung geben, wo das Kind lebt. Ein Mietvertrag liegt mir vor.


    Die Mutter hat ein Einkommen, ja.
    Dies liegt bei ca. 1200,- Euro netto/Monat


    Das ich eigentlich nur unterhaltspflichtig bin während der Ausbildung verstehe ich.
    Was mir allerdings an Wissen fehlt ist, wie oft darf eine Ausbildung abgebrochen werden?
    Wie lange darf der Zeitraum sein, zwischen Nichtstun und eventuellem Versuch eines EQJ bzw. Ausbildung.


    Wie Du oben lesen kannst, gab es bereits seit 2013 mehrere Versuche eines EQJ, bzw. wurde auch eine Ausbildung gar nicht erst angetreten.
    Mittlerweile wären somit seit Schulabgang über 1,5 Jahre vergangen, wenn ich die Schulersatzmaßnahme mit berücksichtige.
    EQJ´s bzw. Ausbildungen wurden nie zu Ende gebracht und einmal auch fristlos seitens des Betriebs gekündigt, da das Kind in einem Zeitraum von 3 Monaten ständig unentschuldigt gefehlt hat und wenn es zur Arbeit kam, dann grundsätzlich verspätet.
    Nach mehreren Gesprächen, auch gemeinsam mit der Mutter, hat sich nichts geändert.

  • Hallo Deejay,


    meines Wissens gibt es dafür keine klaren Regeln. Da muss der Einzelfall betrachtet werden, im Zweifelsfall durch ein Gericht. Wenn Du der Meinung bist, dass sie immer wieder nur zum Schein Ausbildungen beginnt, damit sie den Unterhaltsanspruch gegen Dich nicht verliert, und diese immer wieder abbricht oder gefeuert wird, dann würde ich mich genau darauf zurückziehen und den Unterhalt einstellen. Punkt. Sollte es zum Prozess kommen, hast Du ganz gute Chancen ihn zu gewinnen, und Gegenseite hat die Kosten zu tragen, wenn sie keine Verfahrenskostenhilfe bekommen. Und schon bei der Bewilligung derer wird das Gericht vermutlich die Augenbrauen hochziehen, wenn sie denn überhaupt gewährt wird.


    Deine Tochter ist volljährig und hat für sich selbst zu sorgen. Einzige Ausnahme ist, wenn die Ausbildung länger dauert bis zu Beginn der Volljährigkeit, dann müssen die Eltern noch helfen, bis das Kind selbst "laufen" kann. Aber dass Faulheit juristisch sanktioniert wird und die Eltern es zu bezahlen haben, ist sicher nicht der Fall. Letztlich muss die Tochter ja auch lernen, für sich selbst zu sorgen, und das wird sie nicht, wenn Ihr ihr immer wieder die Probleme mit Geld aus dem Weg räumt.


    Das gleiche Problem haben wir hier auch.


    Alles Gute und viel Glück
    Thorsten

  • Hallo Thorsten,


    vielen Dank für Deine Antwort.
    Übrigens ist es ein Sohn, keine Tochter ;)


    Die Volljährigkeit ist ja seit Februar diesen Jahres erreicht, Bemühungen allerdings selbständig für den eigenen Lebensunterhalt gibt es bisher keine.
    Wie schon geschildert, es wurde immer wieder was angefangen - Praktika als Einstiegsqualifizierung, teilweise mit unterschriebenem angeschlossenem Ausbildungsvertrag - und dann einfach unter Angabe nicht nachvollziehbarer Gründe einfach abgebrochen.


    Ich habe es ja geschildert das ich Verständnis dafür habe, das es ein geltendes Unterhaltsrecht gibt.
    Allerdings habe ich kein Verständnis dafür, das ich für einen nachweisbar faulen volljährigen ständig zur Kasse gebeten werde.


    Aktuell habe ich sämtliche Unterlagen, Zeugnisse seit Schulabbruch 2013 vorliegen und wenn man sich hier die Beurteilungen der Lehrkörper ansieht, wurde alles von seitens des Kindes, dafür getan, bloss nicht in Zukunft auf eigenen Füßen stehen zu müssen.


    In diesen Beurteilungen ist zum Beispiel von einer 1jährigen Maßnahme zu lesen, wo das Kind nach 3 Monaten suspendiert wurde!!
    Gründe: Während der 3 Monate gab es eine Anwesenheitsquote von nicht einmal 15%!!
    Sprich 85% unentschuldigte Abwesenheit!! Und bei den anderen 15% gibt es eine 99%ige Quote bzgl. zu spät kommens.
    Während der Anwesenheit wurde dann zudem noch provoziert, gestört, mit dem Handy gespielt, usw....


    Dieser "Lebenslauf" zieht sich seit 2013 gleichbleibend so dahin.

  • Okay, sorry. Bei uns ist es die Tochter ... :-/


    Naja, ich denke, da hast Du doch eine Menge in der Hand, die Unterhaltsforderung abzuwehren.


    Viel Erfolg
    Thorsten

  • Okay, sorry. Bei uns ist es die Tochter ... :-/


    Naja, ich denke, da hast Du doch eine Menge in der Hand, die Unterhaltsforderung abzuwehren.


    Viel Erfolg
    Thorsten


    Genau dazu wollte ich mal eine Meinung lesen.
    Ich gehe davon aus das die ganze Sache vor Gericht gehen könnte und momentan bin ich wirklich am überlegen, dies auch durchzuziehen. Allerdings nur dann, wenn es Hoffnung auf Erfolg gibt.


    Ich bin grundsätzlich dafür Kinder zu unterstützen, wenn sie sich allerdings selbst darum bemühen aus ihrem Leben was zu machen.
    Man kann immer mal Pech haben oder eine falsche Entscheidung treffen, aber bewusstes rumlungern und nicht bemühen, macht mich dann echt sauer.
    Selbst wenn es mich nicht persönlich treffen würde, sondern auch andere Betroffene.

  • Das sehe ich genauso. Aber sie werden ja nie lernen, auf eigenen Beinen zu stehen, wenn man es ihnen immer wieder abnimmt. Kein Mensch redet davon, sie verhungern zu lassen oder ihnen die Hilfe zu verweigern, wenn sie versehentlich oder unverschuldet in Not geraten sind. Aber auf Basis eigenen Ermessens und nicht weil sie meinen es verlangen zu können.


    Zuletzt: vielleicht ist es auch manchmal gar nicht wirklich Faulheit. Vielleicht spielen da auch manchmal Versagensängste hinein. Aber da wirst Du Dein Kind sicher richtig einschätzen können.


    Bei einem Rechtsstreit ist abzuwägen, ob sich der Kostenaufwand lohnt. Das wird die Gegenseite wohl auch tun. Und nachdem nach meiner Einschätzung das Risiko sehr groß ist, dass sie scheitern, werden sie wohl die Finger wohl davon lassen. Unsere Tochter des Hauses hat uns auch schon x-mal mit Rechtsanwälten gedroht, weil sie von meiner Frau und mir (als Stiefvater!) Unterhalt wollte, aber wir sind darauf nie eingegangen (schon allein auf Grund der Tatsache, dass sie als Minderjährige noch überhaupt kein Mandat vergeben kann. Sie müsste sich dann einen Rechtsbeistand vom Jugendamt beschaffen, aber die Versuche, so überhaupt stattgefunden, scheinen nie von Erfolg gekrönt gewesen zu sein ... ). Bis heute kam da nix, weder von irgendwelchen RA noch vom JA. Alles nur Bluff.


    Gruß Thorsten

  • Hallo Dee Jay,


    da das Kind erst im Februar diesen Jahres volljährig geworden ist, sind alle Verfehlungen aus der Zeit davor unschädlich im Bezug auf Verwirkung des Unterhalts. Es wird also erst ab Februar gewertet. Dann wird dem Volljährigen durchaus zugestanden sich 1 bis 2 mal umzuorientieren. Du bist also aktuell noch in der Pflicht.


    So, Der Mietvertrag liegt Dir also vor. Vielleicht mal des zuständige Finanzamt darauf hinweisen. Nicht dass der Onkel noch vergisst, die Mieteinnahmen zu versteuern.


    Welche Summe wird denn aktuell von Dir gefordert? Unterhalt wie viel? Miete wie viel?


    LG chico

  • Ich hatte z.B. was gelesen, das ein Volljähriger verpflichtet ist sich bei der Agentur für Arbeit Arbeitsuchend zu melden und dementsprechend Leistungen zu beantragen.
    Wenn dann der Bedrfsfall eintritt, dann wendet sich das Arbeitsamt an die Unterhaltspflichtigen Eltern.


    Was ist denn, wenn sich das Arbeitsamt bei mir nie gemeldet hat, sondern ich direkt Post von einem Rechtsanwalt bekomme?


  • Aktuell werden über 400 Euro von mir gefordert.
    Eventuell soll es nach Abzüge geben, da ein Antrag auf Kindergeld von ihm erst gestellt worden sein soll.
    Allerdings ist diese Berechnung nicht korrekt, da der Anwalt hier sehr große Fehler eingebaut hat, die ich bereits angemerkt habe.

  • Hallo DeeJay,


    Ich hatte z.B. was gelesen, das ein Volljähriger verpflichtet ist sich bei der Agentur für Arbeit Arbeitsuchend zu melden und dementsprechend Leistungen zu beantragen.


    Niemand ist verpflichtet sich bei der AfA zu melden.


    Problem ist dann halt, dass dann kein Kindergeldanspruch besteht.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)


  • Ah ja, OK.


    Aber jeder volljährige ist dazu verpflichtet, sich darum zu bemühen für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, sprich arbeiten zu gehen, selbst wenn es nur ein Nebenjob ist?
    Es gibt ja heutzutage genügend Möglichkeiten wo man Geld auch ohne Berufsausbildung verdienen kann.

  • Volljährig sein heißt, dass man sein Leben gestalten kann, wie man will, aber man muss eben auch die Konsequenzen tragen, bzw. es bezahlen können. Er kann ja auch ne reiche Witwe heiraten, dann kann er sich auf die faule Haut legen. Will heißen: Du kannst ihm das nicht vorschreiben. Aber wenn er sich kein Einkommen verschafft, hat er eben prinzipiell erstmal nix. Ausnahme: er befindet sich in Erstausbildung, dann musst Du ihm noch helfen.

  • Volljährig sein heißt, dass man sein Leben gestalten kann, wie man will, aber man muss eben auch die Konsequenzen tragen, bzw. es bezahlen können. Er kann ja auch ne reiche Witwe heiraten, dann kann er sich auf die faule Haut legen. Will heißen: Du kannst ihm das nicht vorschreiben. Aber wenn er sich kein Einkommen verschafft, hat er eben prinzipiell erstmal nix. Ausnahme: er befindet sich in Erstausbildung, dann musst Du ihm noch helfen.


    Ich habe mal einen Auszug von der Seite unterhalt.net:


    ".... Volljährige Kinder unterliegen, wie jeder Erwachsene, der so genannten Erwerbsobliegenheit. Ein volljähriges Kind muss für seinen Unterhalt selbst aufkommen und dazu auch berufsfremde und einfachste Tätigkeiten annehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von längerer Dauer, wird auch ein Ortswechsel als zumutbar erachtet....."


    Während einer Ausbildung ist mir das ja alles verständlich.
    Aber was ist, wenn man alles dafür tut erst gar keine Ausbildung zu beginnen, bzw. vorzeitig zu beenden?

  • Tja, dann muss er sein Leben eben ohne Ausbildungsberuf gestalten. Kann er ja machen. Du kannst ihn kaum in die Arbeit tragen, oder? Aber das hat er ja dann selber zu verantworten. Ich denke, das ist das, was das Zitat von dir bedeutet.


    Was wird passieren? Irgendwann geht ihm das Geld aus, er wird ALG beantragen, man wird feststellen, dass er arbeitsfähig ist und ihm Stellen vermitteln, die er nicht antritt oder wo gleich wieder gefeuert wird, und dann kriegt er ne Sperre und sitzt ohne Geld da. Dann bleibt noch Strich, Klauen oder Brücke. Such is life. Wenn er's schön findet ...


    An Dich wird das Arbeitsamt wohl erst dann herantreten, wenn tatsächlich Leistungen (ALG2) erbracht werden müssen. Dann hast Du Dich zu beteiligen, ansonsten wüsste ich nicht.


    Oder halt während der Ausbildung, wenn er nicht erwerbstätig arbeiten kann, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen, zum Beispiel Berufsfachschulen, Hochschulen usw., da ist das halt schwierig und er braucht Deine Unterstützung. Während einer Lehre bekommt er ja Lehrgeld, das zumindest auf den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern angerechnet wird.


    Ich weiß nicht, worauf Du hinaus willst?

  • Ich möchte darauf hinaus, eventuelle Antworten zu finden und zu bekommen, ob ich Rechte und Möglichkeiten habe Unterhaltszahlungen bzgl. ständiger Ausbildungsversuche nicht leisten zu müssen?


    Auch wenn es hier nicht hingehört, dem Verständnis aber vielleicht hilft:
    Mich interessiert es ehrlich gesagt nicht was mit diesem Kind ist und was daraus wird.
    Die Geschichte dazu ist einfach zu lang und gehört hier auch nicht hin.
    Kurzform nur: Ich wurde dazu "benutzt" die heutige Mutter zu schwängern (ja da gehören immer zwei zu, aber wer kontrolliert jeden Tag die Einnahme der Pille?) und seitdem werde ich seit 18 Jahren terrorisiert!
    Ihre ganze Familie ist eine Schmarotzerfamilie, die sämtliche Wege kennen um an Sozialleistungen zu kommen. Es wurde in 18 Jahren alles versucht, irgendwie an Geld von mir zu kommen, unabhängig vom Kindesunterhalt.
    Selbst von diesem Kind werde ich seit einiger Zeit tyrannisiert und mir wird zeitweise gedroht, das ich zahlen darf bis ich sterbe (O-Ton).


    Mir geht es ums Prinzip und um Rechte die ich eventuell habe.
    Ich zahle den Unterhalt, den der Gesetzgeber vorschreibt.
    Momentan habe ich aber kein Verständnis, dass dieses Kind einfach nichts anderes tut um Geld fürs Nichtstun zu bekommen und sich dabei auch auf mich verlässt.


    Der normale Weg über die Ausbildung, die Unterstützung die dazu gehört.... alles gut und schön....
    aber aus eigener Kraft alles dafür unternehmen, das man niemals wirklich arbeiten muss und sich das dann so lange wie möglich von anderen finanzieren lassen, das ist das was ich aktuell nicht verstehe.

  • Deejay,


    die ganze Vorgeschichte ist bei aller Tragik irrelevant, was Deine Unterhaltspflicht angeht. Aber die wüsten Androhungen der Familie ebenso.


    Die Regeln sind im Wesentlichen klar: bis zur Volljährigkeit bist Du unterhaltspflichtig, und wenn sich das Kind in Erstausbildung befindet, ebenfalls. Vielleicht gibt es den einen oder anderen Trick, mit dem man sich gegenseitig übers Ohr hauen kann, so wie es das Kind versucht z.B. eben mit Schein-Ausbildungen, um an Deine Kohle dranzukommen, ohne was dafür tun zu müssen, oder umgedreht, Du ihm eben versuchst nachzuweisen, dass es nur Schein-Ausbildungen sind, eben, um die Kohle nicht fürs Nichtstun zahlen zu müssen. Da steht dann Aussage gegen Aussage und in dem Fall entscheidet dann ggf. für teuer Geld ein Gericht, wenn man sich nicht aus eigener Kraft einigen kann. Wenn ich Du wäre, würde ich alle halbe Jahre einen Ausbildungsnachweis und einen Nachweis über unentschuldigte Fehlzeiten von der Ausbildungsstätte verlangen. Und wenn das nicht beigebracht wird, würde ich die Zahlung einstellen (vgl. http://www.hefam.de/urteile/5UF4608.html).


    Es ist wohl offensichtlich, dass die Wahl Deiner Partnerschaft damals ein Fehler war, für den Du lange blutest und bezahlst, der Dich viel Nerven kostet und Dich vielleicht auch einiger Möglichkeiten beraubt, Deine Gegenwart und Zukunft nach Deinem Willen zu gestalten. Das ist ein großer Scheiß. Aber dagegen kann man nicht viel machen. Hätte, hätte, Fahrradkette. Ich kenne allein in meinem privaten Umfeld Dutzende solcher Geschichten, und noch viel schlimmere. Das kannst Du mir glauben.


    Ich bezweifele, dass Dir hier im Forum jemand einen Weg weisen kann, wie Du Deine Vergangenheit abschüttelst. Vielleicht findet man den einen oder anderen Wink, mit dem man das eine oder andere Detail zu Deinen Gunsten lösen kann, oder eine Falle, der Du ausweichen kannst. Aber letzten Endes hast Du mit der falschen Frau Kinder in die Welt gesetzt. Und die hat man halt sein Leben lang.


    Es ist verbranntes Geld, eine verbrannte Beziehung zu der Frau und zu dem Kind. Es kommt die Zeit, dann ist es vorüber und Du bist die Pflichten los. Bis dahin wirst Du damit leben müssen, fürchte ich.


    Gruß Thorsten

  • Hi,


    kommen wir doch mal auf den Boden der Tatsachen zurück. Solange ein volljähriges Kind nichts tut, muss auch kein Unterhalt gezahlt werden. Wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet, dann ist der Ausbildungsverdienst auf den Unterhalt anzurechnen, ebenso das Kindergeld. Dasselbe gilt für EQJ. EQJ ist letztlich ein Teil der Ausbildung, bzw. schafft - wie auch ein Schulabschluss die Voraussetzung für die Ausbildung. Ein anerkannter EQJ Platz wird nach meiner Kenntnis durch die AfA mit 216 € monatlich gefördert (kann inzwischen etwas mehr sein). Es ergibt sich dann nachfolgende Rechnung: 216 € plus 188 € Kindergeld, das machen 404 € im Monat aus. Bei einem Bedarf von 670 € ist dann noch die Differenz zu leisten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ab dem ersten Januar nächsten Jahres erhöht sich der Bedarf von 670 €. Folglich auch die Differenz.


    Hieraus ergibt sich nachfolgende Vorgehensweise:


    1. Klären, ob es sich um eine anerkannte EQJ Maßnahme iSd § 235 SGB III handelt.


    2. Wenn nein, Zahlungen einstellen, bzw. sofern Titel vorhanden, der noch wirksam ist, und nicht mit 18. Geburtstag endet, auf Abänderung klagen. Wenn anerkannte EQJ Maßnahme, dann neu rechnen, und schauen, ob im Titel ein Festbetrag steht, oder es sich um einen flexiblen Titel handelt. Wenn fester Betrag, dann wieder klagen.


    Herzlichst


    TK