Unterhalt eines 18 Jährigen Sohn mit Ausbildung wohnhaft bei EX Frau

  • Hallo Liebe Forum Gemeinde,


    ich bin in diesem Unterhaltsrecht schnell überfragt und Hoffe das ich hier einige Gute Tips bekommen kann.


    Mein Sohn wird am 16.1 .2016 18 Jahre Alt. Er lebt bei meiner Exfrau und ist seit 08.2015 in einer Ausbildung zum Dachdecker. Vor 3 Jahren wurde der Unterhalt per gericht geregelt da eine Lösung auf Normale Art nicht möglich ist - leider! Nun bezahle ich den Unterhalt monatlich an meine EX Frau. Diese arbeitet - laut meines Wissens auf 450€ Basis. Nun meine Fragen:


    - Wie berechnet sich nun der ihm zustehende Unterhalt?
    - Bekommt er das Geld oder meine EX Frau?
    - Bekommt meine EX Frau weiterhin Unterhalt von mir?
    - Muss ich neu berechnen Lassen oder kann ich das direkt mit meinem Sohn klären?
    - Welchen einfluss hat meine EX Frau darauf?
    - Muss mein Ex auch Unterhalt zahlen?



    Ach ja, mein Netto Einkommen beträgt ca. 2300€ , wurde aber vom Gericht runtergesetzt da ich viele Belastungen habe im Privaten (Finanz. Haus, Studio mein Frau....)


    Vielen Dank im Vorraus Marko

  • Hallo Marko,


    Besteht ein gültiger Unterhaltstitel über den 18-Geburtstag des Sohnes hinaus?


    Dieser wäre dann zurückzuverlangen bzw. abzuändern.


    Ab 18 sind beide Eltern dem Grunde nach unterhaltspflichtig.


    Sollte deine EX nur 450€ verdienen, wäre der Bedarf für den 18.Jährigen 568€


    davon wird das AZUBI-Geld(minus 90€ Ausbildungspauschale) sowie das volle Kindergeld abgezogen.


    Was verdient denn der 18.Jährige netto?


    lg
    edy

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  • Hallo Marko,


    Er vierdient also ca. 500€ ? (anzüglich 90€ Ausbildungspauschale) = 410€


    Bedarf 568€ minus Kindergeld minus AZUBI-Lohn 410€


    Sein Bedarf ist also gedeckt. Du musst keinen weiteren Unterhalt mehr leisten.


    Gefahr ist allerdings der noch gültige Titel.


    Ich würde zunächst den Sohn/ Mutter um Herausgabe bitten, oder um eine schriftliche


    Bestätigung, eines Vollstreckungverzichtes aus diesem Titel bitten.


    Mit dem Hinweis, dass bei einer Klage auf Herausgabe bei Gericht, Kosten für den Sohn entstehen.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    oh das wird Schwer da zu Sohn wenig und mit der Mutter gar nicht zu Reden ist. Im Gerichtsprotokoll wurde sich auf einen Vergleich geeinigt, aber nur beginnend mit einem Datum aber kein Ende, was ist jetzt zu tun? hebt sich das dann auf oder was meinen Sie mit einem Titel? Wie kann Sie/er mir den aushändigen, da kennt meine EX sich nicht aus und macht einen riesen Terz - da bin ich mir Sicher!


    LG Marko

  • Hallo,


    Wie kann Sie/er mir den aushändigen, da kennt meine EX sich nicht aus und macht einen riesen Terz - da bin ich mir Sicher!


    Er/Sie soll dir einfach das Schreiben des Gerichts ( des Vergleiches) aushändigen, oder dir ein Schreiben
    erstellen in dem steht: hiermit verzichte ich auf die Rechte, des Vergleiches vom xxy usw.


    Fordere Sohn/Mutter dazu schriftlich mit einer 14 tägigen Frist auf. Wenn keine Reaktion
    gehst du zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Nach abgelaufener Frist muss der Sohn
    dann für die Kosten aufkommen. Voher vom RA aber aufklären lassen. Und nur in Sachen
    Titelherausgabe zum Anwalt. Weitere Sachen die evtl. auf dich zukommen könnten, gehen extra.


    lg
    edy

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