Hallo
kurz vor Weihnachten hat mein Mann mir mitgeteilt, dass er die Trennung will. Er hat auch schon seit längerem ne neue, dadurch bin ich eher wütend als traurig darüber.
Nun aber zu meinem Problem: wir haben eine 17jährige Tochter, die jetzt bald eine ausbildung anfangen möchte. Mein Nochmann hat gleich gesagt, dass ich den Unterhalt vergessen kann...den würde ich ja eh nur für mich ausgeben. Und zur Not rechnet er sich eben arm. Unfug. Ich arbeite selbst, und hab es nicht nötig meine Kinder zu bestehlen. Aber, um allein für den Unterhalt aufzukommen, ist trotz Arbeit für mich nicht ohne weiteres drin.
Das Ausbildungsgehalt meiner Tochter läge vermutlich so um die 500 Euro (Rechtsanwalts- und notarfachangestellte) Sie hat allerdings noch keine Stelle gefunden.
muss sie den Unterhaltvon ihrem vater einklagen? und wenn er sich weigert oder arm rechnet: muss sie dann ausschließlich auf eine ausbildungsförderung zurückgreifen oder kann ich da auch das Jugendamt reaktivieren zwecks unterhaltsvorschuss?
Danke