Unterhaltszahlung bei Wechselmodel

  • Hallo,


    ich bin Vater von 2 Kindern und bin seid 3 Jahren von der Mama getrennt.
    Wir haben uns auch immer gut geeinigt, da wir die Kinder wechselseitig , jeder 1 Woche , betreuen.
    Sie hat jetzt einen neuen Lebenspartner und mit ihm auch ein neues Kind ( 7 Monate alt )


    Jetzt verlangt sie von mir, 405,00 € + 70,00 € für Nebenkosten pro. Monat.


    ist das überhaupt berechtigt ??


    Fakten:


    ich habe ca. 1300 € Netto im Monat
    sie Hat ca. 630 € Elterngeld + das Kindergeld für beide Kinder ( und Halt noch den neuen Lebenspartner )
    jeder von uns hat die Mäuse 1 Woche wechselseitig
    Kosten wie Kleidung ect. wurden geteilt bzw. hatten wir uns da eigentlich nie so.


    würde mich über Hilfe freuen.

  • Hallo BjBacon,


    dein Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt 1080€.


    Dein Netto EK nach Bereinigung dürfte ca.1200€ sein. D.h. du musst gesamt ca. 120€ Unterhalt leisten.


    Natürlich wird ein Familiengericht von dir fordern, alles zu tun um den Mindestunterhalt leisten


    zu können ( evtl. Zweitjob usw.).


    Wie alt sind die Kinder?


    Für was will sie 70€ Nebenkosten?


    lg
    edy

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  • Hallo und ein schönes neues Jahr!


    edy, kann man das denn so sagen? Sie teilen sich doch den Umgang hälftig, so dass man gar nicht so eindeutig sagen kann, bei wem die Kinder nun leben und wer "zahlender" Elternteil ist? Genauso gut könnte ja BjBacon auch Unterhalt verlangen.

  • Hallo Thorsten,


    Genauso gut könnte ja BjBacon auch Unterhalt verlangen.


    Kann er ja auch,aber:


    Kindesunterhalt wird nach Einkommen und Leistungsfähigkeit gezahlt.


    Angenommen Mann hat ein Einkommen von 2000€ Netto (bereinigt).


    Frau hat ein Einkommen von 1200€ Netto (bereinigt).


    Mann wird in DT nach 2000€ eingeordnet. Frau in DT nach 1200€ eingeordnet ( außerdem muss


    der Selbstbehalt gewahrt bleiben).


    Jeder müsste dem Grunde nach je die Hälfte seiner Einordnung nach DT zahlen.( unter Beachtung des SB )


    lg
    edy

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  • Hallo,


    also ihre Rechnung geht so:


    Anspruch der beiden Kinder zusammen 786 €, abzüglich das halbe Kindergeld ( 190 € ) = 578 €


    Durch den Einkommensunterschied soll ich 70% tragen und sie 30 %


    d.h: ich soll 405 € an sie bezahlen + 70 € für hälfte Kita , Verein ect. !!


    ich habe ja kein Problem damit irgendwas zu bezahlen , aber wenn man es genau nimmt teilen wir genau die Betreuung und auch alle Nebenkosten wie Sachen usw.


    ic

  • Hallo,


    die Aufrechnung würde ich mit der Begründung anfechten, dass der genannte Anspruch für Kinder gilt, die fest bei einem Elternteil leben und mit dem anderen lediglich Umgang haben, und das ist bei Euch ja nicht so. Dann würde ich ihr edys Rechnung vorlegen, die scheint mir da reeller, da Ihr Euch ja Umgang und Kosten teilt.


    Aber letztlich kann Euch niemand daran hindern, Euren eigenen Modus zu finden. Ob es Präzedenzfälle für Eure Konstellation gibt, weiß ich nicht, glaube es aber eher nicht. Das sieht eher nach gegenseitiger Einigung, Beistandschaft des Jugendamtes oder Gerichtsentscheidung aus.

  • Hallo,


    Bis zum 12. Lebensjahr der Kinder kann sie Unterhaltsvorschuss bei der Vorschusskasse beantragen


    (Jugendamt).


    Bei Jugendamt kann sie auch eine Berechnung vornehmen lassen. (kostenlos).
    lg
    edy

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  • Unterhaltsvorschuss hatte sie ja die letzten Jahre bekommen da ich weniger verdient hatte und die Mäuse wegen meiner Arbeitszeit mehr bei ihr waren ...
    durch die veränderten Umstände das ich einen besseren Job gefunden habe , kann ich meine kinder jetzt immer im wechsel 1 Woche nehmen .....
    da hatten wir beim Jugendamt angegeben das sie zu gleichen Teilen bei ihr und mir sind...
    danach haben sie ihr den Unterhaltsvorschuss gestrichen ....


    und jetzt haben wir halt die Situation wie sie ist !!!

  • Hallo,


    Wie bereits geschrieben: es kann nur alles über dem SB (1080€) von dir gefordert werden.


    Sie soll eine Neuberechnung beim JA vornehmen lassen ( nicht Anwalt, da nicht kostenlos).


    lg
    edy

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  • Klar, der Unterhaltsvorschuss wird ja nur bei mangelnder Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils gewährt, und das ist ja auch korrekt so.


    Das Jugendamt gewährt aber nicht nur diesen, sondern auch Beistandschaft in Unterhaltsfragen. Sie können zwischen den Elternteilen vermitteln. Dazu musst du formlos aber schriftlich einen Antrag für Deine beiden Kinder einreichen. Die müssen dann aktiv werden. Vielleicht findet Ihr ja mit deren Hilfe einen für alle gangbaren Weg.

  • Hallo,


    die Berechnung (Quotelung), wie sie die Frau durchführt, ist nach meiner Erkenntnis nur für volljährige Kinder, für die beide Elternteile zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, zulässig. Im Wechselmodell wird es so gehandhabt, dass jeder für die Zeit, in welcher das Kind beim anderen Elternteil ist, Unterhalt zahlt (Monatsunterhalt geteilt durch zwei). Das kann natürlich bei unterschiedlichen Gehältern dazu führen, dass es zu gewaltigen Schieflagen kommt. Leider hat der BGH insoweit seine alte Rechtsprechung noch nicht aufgegeben.


    Dies bedeutet hier - immer unter der Voraussetzung, dass es sich wirklich um das echte Wechselmodell handelt - dass er für den halben Monat zahlen muss, sie nach Leistungsfähigkeit für die andere Hälfte. Wobei wir dann zu der Frage kämen, ob es ihr bei der Situation zumutbar ist, mehr zu verdienen, sich um einen anderen Job zu bemühen. Ist wahrscheinlich eine individuelle Frage bzw. da muss man auf den Einzelfall schauen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    ich habe im Internet viele Komplizierte Rechnungen für das Wechselmodel gefunden ... da komme ich am Ende auf 18 € pro Kind !!
    da ich ja zu gleichen Teilen sie betreue und auch die anderen Kosten 1/2 übernehme !!

  • Hallo,


    also laut deren Rechnung ist das so :


    meine beiden Kinder haben zusammen einen Anspruch von 786 €


    Wo 75 % mein Teil ( 576 € ) und 25 % ( 192 € ) sind
    da die Hälfte als Naturalunterhalt leiste , darf ich sie abziehen ... bleiben also 576 € - 384 € = 192 €
    und zum Schluss steht mir ja dann noch die Hälfte vom Kindergeld zu ....
    bedeutet 192 € - 180 € = 12 € !!!!


    solche Rechnungen stehen im Internet ...bin einfach verwirrt weil wir eigentlich ne Bilderbuch Trennung hatten , und nach so langer Zeit jetzt so !!!!
    möchte es nur richtig machen !!!

  • Hi,


    ich hatte doch weiter oben geschrieben, dass es so nicht funktionert. Der Rechnungsansatz ist einfach falsch. Und dann Zahlungsunterhalt plus Naturalunterhalt, das funktioniert ja gar nicht. Ich versteh ja, dass du alles richtig machen willst. Deshalb noch mal . Nimm dein Gehalt einschliesslich Steuerrückzahlung, Prämien, 13. Gehalt, was weiss ich. Bereinige es um das, was du aus den OLG-Richtlinien deines Gerichts entnehmen kannst, das variiert etwas. Dann hast du dein Gehalt als Basis. Davon kannst du dann den Kindesunterhalt berechnen, dann Bereinigung durch das hälftige Kindergeld. Den Betrag dividierst du durch 2. Diesen Betrag überweist du an deine Ex.


    Der Blödsinn bei den Berechnungsautomaten ist, dass es da offensichtlich nicht möglich ist, individuelle Rechnungen durchzuführen. Denn, wie bereits ausgeführt, die prozentuale Berechnung haben wir bei Kindern über 18. Hat aber mit dem Wechselmodell nicht mal ansatzweise etwas zu tun.


    Herzlichst


    TK

  • bin einfach verwirrt weil wir eigentlich ne Bilderbuch Trennung hatten , und nach so langer Zeit jetzt so !!!!


    Schätze, das liegt daran, dass sie wegen des Kindes, das mit mit ihrem Neuen hat, nicht mehr arbeiten gehen kann, ihr demnächst das Eltergeld wegfällt und ihr Neuer nicht für Eure Kinder aufkommen will. Also geht ihr die Kohle aus. Ist nur eine Vermutung.



    Was mich bei Deiner Rechnung wundert, ist, dass das Einkommen der Mutter ja praktisch nirgendwo eingeht, außer, dass Ihr das Einkommensverhältnis es einfach 1:3 festgelegt habt. Wenn ich TK richtig verstanden habe, wird der Unterhalt für beide Elternteile separat ausgerechnet, so, als würde das Kind beim anderen Partner leben, und dann jeweils halbiert. Die Differenz der beiden Unterhaltspflichten ergibt dann die Unterhaltspflicht für den, der besser verdient. Korrekt?