Unterhalt selber berechnen

  • Hallo zusammen,
    nun haben wir uns getrennt und die Unterhaltsfrage steht an.
    Kurz gesagt: bereinigtes Nettoeinkommen circa 2400 Netto.
    2 Kinder von 15 Jahre.
    Einkommen der Frau: 480 Euro.
    Sie verlangtEuro Unterhalt Kinderunterhalt und Trennungsunterhalt.
    Wohne selber in meiner Eigentumswohnung; sie hat sich eine Mietwohnung genommen.
    Denke mal damit bin ich gut bedient, oder?? Vielleicht trotz hoher Kosten zum Anwalt??


    Euer Harry

  • Hallo Harry,


    ich denke mit diesem Betrag kannst du leben.


    Alleine die Kinder (Kindesunterhalt) würden dich ca. 800€ kosten(wenn diese bei der Mutter bleiben)-


    lg
    edy

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  • Hallo,


    für den Trennungsunterhalt für die Frau sind 3/7 des Differenzeinkommens fällig, also 822 Euro. Die Zahlbeträge für die Kinder kannst Du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen, das sind bei Deinem Einkommen je Kind 423 Euro, also 846 Euro. In Summe wären das 1668 Euro. Es bleiben von Deinem Einkommen also 732 Euro übrig, aber Dein Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro gegenüber den Kindern und bei 1200 Euro gegenüber der Gattin. Den Kindesunterhalt von 846 Euro musst Du also voll bezahlen, und für Deine Ex 354 Euro, in Summe 1200 Euro.


    Mit 1000 Euro bist Du also gut bedient.


    Ich bitte um Berichtigung, falls ich was falsch berechnet habe.

  • Hollo Thorsten,



    Ich bitte um Berichtigung, falls ich was falsch berechnet habe.


    Bei der Berechnung des TU wird der verbleibende Betrag genommen , der nach Abzug des Kindesunterhalt


    übrig bleibt.


    lg
    edy

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  • Ah, okay. Das wusste ich nicht. Danke für die Berichtigung! Demnach beträgt der Trennungsunterhalt 460 Euro und nicht 822.


    Dennoch wird der Selbstbehalt von 1200 Euro überschritten und es wären 1200 Euro zu zahlen.

  • Meines Wissens darf allerdings auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden. Derartige Absprachen zwischen den Eltern zu Lasten der Kinder sind nichtig, auch wenn sie schriftlich oder vertraglich vereinbart wurden.


    Ist das richtig?


    (Im Fall hier liegt das allerdings nicht vor, da der Kindesunterhalt von 846 Euro mit der Zahlung von 1000 Euro ja gedeckt ist. Die Ex verzichtet auf einen Teil ihres Trennungsunterhalts, und das steht ihr ja frei.)

  • Okay, danke für die Info.


    Ich denke: wo kein Kläger, da kein Richter. Brenzlig wird es wahrscheinlich erst, wenn es zu Auseinandersetzungen und Klagen kommt, wo dann von Amts wegen geschaut wird, ob die Pflichten erfüllt wurden.


    Schönen Tag!