Guten Abend,
Ich bin seit drei Jahren von meinem Mann geschieden, die gemeinsame Tochter (17) lebt bei ihm.
Seit der Scheidung beziehe ich ALGII (vorher Hausfrau). Seit Zeitpunkt der Scheidung wurde ich vom
zuständigen Amt in regelmäßigen Abständen zu meiner Leistungsfähigkeit bezgl. Kindesunterhalt für meine
Tochter befragt. Da ich lediglich ALGII bezogen habe und noch beziehe, konnte ich zu Unterhaltszahlungen
nicht herangezogen werden.
Im Rahmen der nachehelichen Regelungen wurde Ende 2014 das ehemals gemeinsame Haus verkauft, wovon ich dann
anteilig ca. 20T Euro erhielt. Aus einer moralischen Verpflichtung heraus und aufgrund von jahrelangen
Schuldgefühlen beglich ich damit ein vor einigen Jahren erhaltenes privates Darlehen.
Nachdem mein Ex-Mann die Behörde darüber informiert hatte, wurde ich erneut zu meiner Leistungsfähigkeit
bezgl. Kindesunterhalt befragt. Ich habe geschildert, was mit dem Verkaufserlös geschehen ist, jedoch wurde
das nicht so hingenommen. Der ganze Vorgang liegt jetzt beim Amtsgericht. Meinem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
wurde nicht entsprochen, so dass der Anwalt, der für mich schon lange tätig ist, z.B. auch im Rahmen der
Feststellung des Zugewinns, mich hier nur vertritt, wenn ich ihn vorab bezahle - was ich jedoch nicht kann.
Das Gericht hat bereits einen Termin festgesetzt zur "Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung" und meinen
Anwalt dazu geladen (im Vorfeld hatte er noch einige Korrespondenz mit dem Gericht in dieser Sache durchgeführt).
Er wird dort nur erscheinen, wenn er (wie geschildert) zuvor von mir bezahlt wird. Es besteht Anwaltszwang.
Bereits jetzt hat er mich darauf hingewiesen, dass im Falle des Nichterscheinens mit einem Versäumnisbeschluss ergehen
wird, gegen den man mittels anwaltlichem (!) Schriftsatz Einspruch einlegen kann.
Warum wurde meinem Antrag auf VKH nicht entsprochen?
Das Gericht legt mir zur Last, dass ich mich bewusst und selbstverschuldet in die Lage der Leistungsunfähigkeit gebracht
habe, da ich das "Hausgeld" nicht für die Sicherung des Kindesunterhaltes, sondern zur Darlehensrückzahlung verwendet habe.
Daher müsse ich mich leistungsfähig behandeln lassen.
Deweiteren werden meine Nachweise bezgl. Bemühungen um eine Arbeit als nicht ausreichend angesehen (ich habe im Zeitraum
ab 03/2015 bis August 2015 ca. 20 Bewerbungen abgeschickt).
Schließlich erkennt das Gericht nicht, dass ich aufgrund meiner psychischen und körperlichen Verfassung nur eingeschränkt,
wenn nicht gar überhaupt nicht arbeitsfähig bin (hier habe ich es leider selbst versäumt, mir dies ausreichend attestieren
bzw. begutachten zu lassen - die vorgelegten Atteste, dass ich für einige Wochen nicht arbeitsfähig bin) reichen hier nicht.
So sieht das Gericht letztendlich keine Aussicht auf Erfolg bezgl. einer Rechtsverteidigung.
Nun weiss ich nicht, wie ich überhaupt weiter vorgehen soll. Mein Anwalt wird den Termin nicht wahrnehmen und ich werde den
Versäumnisbeschluss erhalten - was geschieht dann weiter? Ich fürchte, es wird auch nicht viel Sinn machen, dem Beschluss
des Gerichts (Ablehung des VKH-Antrages) zu widersprechen, da in dieser Monatsfrist sicherlich nicht rechtzeitig ausreichende
Unterlagen über meine Arbeitsunfähigkeit beibringen kann.
Ich hoffe sehr, dass mir jemand hier ein paar Ratschläge geben kann, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Noch ein Hinweis: Mein Ex-Mann hat ein Einkommen, welches ca. dem 5-fachen meines monatlichen ALGII-Geldes entspricht. Es ist also
nicht so, dass er bzw. meine Tochter zur Sicherung ihrer Existenz auf Unterhalt von mir angewiesen sind.
Ferner hatte er mit mir vereinbart, dass ich keinen Kindesunterhalt bezahlen muss, wenn ich im Gegenzug auf nachehelichen Unterhalt
von ihm verzichte - dies geschah jedoch nur mündlich.
Herzlichen Dank !!!!!!