Kostenreduzierung bei einvernehmlicher Scheidung

  • Liebe Forums-Mitglieder,
    Meine Frau und ich möchten uns scheiden lassen und dabei die Kosten so gering wie möglich halten. Daher hat uns der Kostenvoranschlag eines Online-Scheidung-Anwalts erfreut, indem dieser uns mitteilt, dass die Gerichte bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Kostenreduzierung des Streitwerts von ca. 30% veranlassen können.
    Im Internet findet man allerdings bei anderen Anälten den Hinweis, dass in Berlin solch eine Streitwertreduzierung so gut wie nie veranlasst wird.
    Auf Nachfrage teilte uns der Anwalt mit, dass es in Berlin zu 40% zu solch einer Reduzierung kommt und dass er uns im Falle, dass das Gericht dem Reduzierungs-Antrag nicht nachkommt, aus Kulanz trotzdem nur die Anwaltskosten des reduzierten Streitwerts in Rechnung stellen wird.
    Ich bin aufrgund der unterschiedlichen Informationen etwas verwirrt. Weiß jemand, ob und unter welchen Umständen eine solche Reduzierung bei einvernehmlicher Scheidung erfolgt?
    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Tefo

  • Soviel ich weiß, gibt es die Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt zu machen. Das geht, wenn die Eheleute sich in allen Fragen zu Vermögen und Unterhalt usw. einig sind. Der Anwalt reicht bei Gericht die Scheidung ein, dort wird das mit dem Versorgungsausgleich geklärt und das war es dann. Das sind m.W. die Minimalanforderungen. Wie hoch dabei ein potentieller "Streitwert" angesetzt wird, nach dessen Höhe sich die Honorierung des Anwalts richtet, weiß ich allerdings auch nicht. Die Gerichtskosten bleiben natürlich auch.

  • Hi,


    ich staune immer wieder. Die Hochzeit kann nicht teuer genug sein, die Scheidung nicht billig genug. Zunächst einmal zu den Online-Scheidungs-Anwälten. Die sind nicht preiswerter als der heimische Anwalt um die Ecke. Wir haben nämlich ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Und die Höhe des Gegenstandswertes ist auch gesetzlich festgelegt. Das kann kein Richter willkürlich entscheiden. Da ist wohl ein Anwalt auf Dummenfang aus. Entschuldigung, so ist es. Abgesehen davon wird kein Anwalt z.B. von München nach Berlin kommen, um einen Scheidungsverfahren durchzuziehen. Da wird dann ein Korrespondenzanwalt zusätzlich mandatiert. Der weder seinen Mandanten noch die Akte kennt.


    Nimm dir den Anwalt deines Vertrauens, der "seinen" Familienrichter kennt. Der soll auf der Basis des RVG abrechnen, die Höhe des Anwaltshonorars ist ja nun wirklich nicht so sexy. Aber, er kennt den Fall, die Akte, und du kennst deinen Anwalt. Ich bin beruflich auch in der Branche unterwegs (Achtung, kein Anwalt!), zumindest mitunter. Das, was da der Online-Anwalt erzählt, das ist rechtswidrig. Und das habe ich auch aus Berlin so nicht gehört, bisher. Nochmals, der Anwalt hat nach dem RVG abzurechnen. Und die Höhe der Rechnung ergibt sich nun mal aus dem Streitwert. Dumpingpreise gibt es nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ich stimme @TK hier voll zu.


    Wie weit hat der RA zu deinem zuständigen Gericht?


    Sollte der Online-Anwalt selbst zum Scheidungstermin im Gericht erscheinen,


    wird erweitere Kosten (Fahrt,Stunden usw.) geltend machen.


    Lass dir einen Komplett-Preis nennen und vergleiche.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eben kurz danach gegoogelt und bin auf die Seite "Scheidungsexpress" gestolpert, wo genau das angeboten wird, was der TS oben beschreibt. Laut Impressum ist der Betreiber eine Rechtsanwaltskanzlei plus Filialen an verschiedenen Standorten in Deutschland. Scheidung in 4 Stunden. Kein Wort über ein (m.W. obligatorisches) Trennungsjahr. Zahlung in 3 Raten zinsfrei möglich, das nennen die "Verfahrenskostenhilfe". Super.


    Es ist interessant zu lesen (auch wenn ich es nur überflogen habe), aber da wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Billig und schnell kann sehr schnell sehr teuer und langwierig werden.


    Ich hoffe, ich habe hier jetzt keine Forenregeln verletzt. Wenn ja, löscht es bitte einfach. Ist ja nur gut gemeint.


    Nachtrag:
    Vielleicht bin ich in solchen Dingen auch etwas konservativ. Blättert man ein bisschen im Internet herum, findet man eine Reihe von Artikeln in durchaus vertrauenswürdigen Quellen, nach denen "Online-Scheidung" durchaus ein gangbarer Weg ist. Voraussetzung ist, dass das Trennungsjahr absolviert ist und sich die Eheleute über die Scheidungsfolgen einig sind. Der Versorgungsausgleich ist unausweichlich und wird vom Gericht automatisch gemacht. Die Anwaltskosten sind die gleichen, wie TK ja oben auch schon gesagt hat, und die einzureichenden Dokumente ebenso. Also kann man genauso gut zum Anwalt um die Ecke gehen, die Scheidung einfach einreichen kann der auch. Man spart sich halt einen Gang. Zum Gerichtstermin muss man dennoch persönlich.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten...

    • Kurz zu Euren Fragen:Der Online-Scheidungsanwalt hat seinen Sitz in Berlin, kennt das Gericht und will nur die Anwaltskosten, keine erweiterten Kosten wie Fahrten, Korrespondenz, etc. (er hat uns auch über die Gerichtskosten informiert)
    • Zu den angeblich gleichen Kosten nach RVG: Ich habe ungefähr 10 Anwälte angeschrieben und JEDER schickt mir einen anderen Kostenvoranschlag - trotz RVG!
    • Jetzt nochmal zu meiner eigentlichen Frage: Weiß jemand, ob eine Streitwertreduzierung bei einvernehmlicher Scheidung durchgeführt werden kann und wenn ja, ob dies in der Realität in Berlin gemacht wird?
    • Und dann hat mich noch die Aussage irritiert, dass der Versorgungsausgleich unausweichlich ist. Soweit ich informiert bin kann man den unter bestimmten Umständen auch vor Gericht mit einem zweiten Anwalt ausschließen, oder bin ich hier falsch informiert?

    Vielen Dank Euch allen. Ihr seid wirklich eine große Hilfe!
    Liebe Grüße,
    tefo

  • Hallo,


    click hier:

    Die Frau darf dann aber in absehbarer Zeit nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein.


    Zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches werden zusätzlich Kosten entstehen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    der Unsicherheitsfaktor ist der Versorgungsausgleich. Da muss man, bis man die Unterlagen hat, peilen. Bei dem Familiengericht, mit dem ich von Zeit zu Zeit in Berlin zu tun habe (ist nur eines von vielen) habe ich noch keine Kostenfestsetzung bzw. Anwaltsrechnung gesehen, die eine Kostenreduzierung beinhaltet. Abgesehen davon ist das RVG bindend. Ich habe allerdings schon Rechnungen gesehen, in welchen ein Anwalt behauptet, er habe durch Trixerei eine Herabsetzung des Streitwertes erreicht. Obwohl es gar nicht stimmte. Wenn man im Kostenvoranschlag z.B. von 5 Monatsgehältern als Gegenstandswert ausgeht, dann aber tatsächlich nur 3 angenommen werden, vom Gericht, dann ist das nicht auf anwaltliche Rafinesse zurück zu führen, sondern schlicht und ergreifend auf die Gesetzeslage. Und wenn der Online-Anwalt in Berlin sitzt, dann bekommt er sogar mehr als der örtlich sauber arbeitende Anwalt. Denn der Online-Anwalt macht eben keine Termine mit dem Mandanten aus (sonst wärs ja nicht Online). Der örtliche Anwalt berät ausführlich, und diese Beratung ist im Preis drinnen, eine Preiserhöhung entsteht nach dem RVG nicht. Und, bitte nicht vergessen. Etwa 50% aller ach so einvernehmlichen Scheidungen werden irgendwann doch streitig ("Du bist schön blöd, wenn Du auf dieses und jenes verzichtest") oder aber, ein Lover, eine Geliebte kommt mit rein.


    Warum nicht das Naheliegendste? Einer nimmt einen Anwalt, nimmt die umfassende persönliche Beratung in Anspruch. Ohne dass es mehr kostet. Wenn die Einigkeit anhält, teilt man sich nach erfolgter Scheidung die Anwaltskosten. Muss man nur vereinbaren. Und wenn man sich zum Zeitpunkt der Scheidung eben nicht mehr einig ist, dann muss der andere Partner sich eben auch einen Anwalt nehmen.


    Herzlichst


    TK