Versorgungsausgleich ausschließen

  • Liebe Forumsmitglieder,


    Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Wir möchten den Ausgleich von Zugewinn/Vermögen und Versorgung/Rentenanwartschaften ausschliessen. (Was die Versorgungspunkte angeht, so hat einer von uns zwar mehr Punkte, ist aber auch älter und hat viel länger gearbeitet. Der andere Partner war während der Ehe die meiste Zeit in einer Ausbildung und hat danach in etwa genauso viel verdient.) Auch möchte keiner von uns vom anderen Unterhalt. Kinder, Haus etc. haben wir nicht.


    Ein Anwalt bietet uns jetzt einen zweiten Anwalt für 150€ an, um beim Gerichtstermin den Ausschluss dieser Punkte zu beantragen. Wir sind uns absolut sicher, dass keiner von uns Ex-Eheleuten seine Meinung am Gerichtstermin ändern wird.Ist diese Vorgehensweise so zu empfehlen oder sollten wir lieber einen anderen Weg gehen (z.B. Ehevertrag bei Notar vorab)


    Vielen Dank für Eure Unterstützung,
    Liebe Grüße,
    Tefo

  • Hi,


    das Problem ist, dass ein Antrag bei Gericht im Scheidungsverfahren nur von einem Anwalt gestellt werden kann. Der Ehevertrag nutzt da gar nichts, der muss nämlich ein Jahr vor der Scheidung geschlossen werden, und auch der kostet, und, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Ich finde den Vorschlag des Anwalts vernünftig. Und preiswert ist er auch.


    Herzlichst


    TK