Unterhalt Verpflichtung zur Arbeit, Anrechenbarkeit von Darlehen und Nutzungsentschädigung

  • Hallo, hier Kerndaten:
    20.01.2015 aus gemeinsamen Haus (Verkaufswert 200.000 €) ausgezogen. Keine Rückkehr! Frau verweigert Hausverkauf auch Übernahme und Auszahlung durch mich!
    Nettoverdienst 2500 € (Steuerklasse 1 0,5 Kinderfreibetrag! Ehefrau Netto 900 € (Steuerklasse 2 0,5 Kinderfreibetrag!
    Gemeinsames Darlehen zur Finanzierung Haus 700,00 €! Rest noch ca. 25.000 €
    Kind 15 Jahre alt, wird dieses Jahr 16! Besucht Gymnasium, teilweise bis 16 Uhr!
    Frau arbeitet seit ca. 8 Jahren Teilzeit 12 Stunden! 3 Tage die Woche 4 Stunden als Chemielaborantin
    Verheiratet seit 2000!
    Trennungsjahr beendet 20.01.2016!
    Frau bewohnt seit 20.01.2015 Haus mit Sohn ganz alleine! Habe im Trennungsjahr alle Kosten (Darlehen, Verbrauchskosten, Versicherungen, Telefon, einfach alles bezahlt!
    Gestern über Anwalt aufgefordert die Hälfte der Tilgung (350 €) sowie eine Nutzungsentschädigung (erzielbare Kaltmiete 1000 €, somit 500 €) zu zahlen!
    Das ich Unterhalt für meinen Sohn zahlen muss, ist mir klar!
    Sie fordert für sich Unterhalt!


    Nun die Fragen:
    1. Ist meine Frau verpflichtet, nach Beendigung des Trennungsjahres mehr zu arbeiten (Vollzeit oder weiteren Teilzeitjob)?
    2. Wenn ja, aber nicht mehr arbeitet, wird beim Unterhalt bei ihr ein fiktives Nettogehalt zu Grunde gelegt! Welches?
    3. Sollte meine Frau nicht ihren Darlehensanteil am Haus zahlen, kann ich 700 € oder nur 350 € bei der Berechnung des Unterhaltes für Sie bzw. Sohn abziehen?
    4. Kann ich 500 € bei Ihr als Wohnvorteil zum Nettolohn hinzurechnen!Im Ergebnis käme dann raus, dass ich zwar für meinen Sohn, Sie aber für mich Unterhalt zahlen müsste?

  • Also, nachdem keiner der Weisen in diesem Forum eine Antwort parat hat, versuche ich mich mal daran, aber unter dem Vorbehalt, dass ich auch kein Experte bin.


    Ich glaube kaum, dass man Deine Frau zur Vollzeitarbeit schickt, damit sie Dir Unterhalt zahlen kann. Die erhöhte Erwerbsobliegenheit gilt mit höchster Priorität für Kindesunterhalt. Wenn weder Du noch sie ehebedingt oder gesundheitlich arbeitsunfähig oder beschränkt arbeitsfähig ist, sehe ich da wenig Aussichten, dass Ihr noch in dem Maße füreinander einstehen müsst. Das wird im Streitfall das Gericht entscheiden, denke ich. Wenn aber doch, dann würde ich davon ausgehen, dann würde ich an Gerichts Stelle zur Berechnung eines fiktiven Gehalts so vorgehen, dass ich ihr momentanes Bruttogehalt ansehen und mit 40 multiplizieren und durch 12 teilen würde, um zu errechnen, wie hoch ihr Vollzeitgehalt wäre. Davon wäre dann das bereinigte Netto Grundlage für die Unterhaltsberechnung.


    Ich nehme an: Gesetzt den Fall, dass Deine Frau dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist, kannst Du 500 Euro Wohnvorteil bei der Berechnung der Höhe des Unterhalts geltend machen und auf ihr Einkommen aufschlagen. Wenn nicht, kannst Du 500 Euro Nutzungsentschädigung verlangen.


    Wenn sie zu 50% im Grundbuch eingetragen ist, schuldet sie Dir die Hälfte der Abtragung. Wenn sie Dir Zahlungen schuldig bleibt, kannst Du sie mit dem Unterhalt fürs Kind verrechnen, so lange das Kind minderjährig ist und sie die Unterhaltszahlung für das Kind empfängt.


    Ich hoffe, die Annahmen sind richtig und hilfreich.

  • Also haben z.B. Legastheniker keinen Anspruch auf Rat in diesem Forum?


    Menschen, die hierher kommen, haben soeben ihre Familien verloren und bangen nun um ihre wirtschaftliche Existenz. Ich denke, da kann man ihnen nachsehen, dass sie auf Orthographie, Interpunktion und geringfügige Netiquette-Verstöße wenig Rücksicht nehmen.

  • Hi,


    Legastheniker beherrschen die Interpunktionsregeln. Und hier gibt es keinen Anhaltspunkt, nicht mal ansatzweise, für eine Legasthenie. Abgesehen davon gibt es keinen Anspruch auf Rat hier. Woraus sollte er sich begründen? Es ist immer noch, dem Himmel sei Dank, meine Entscheidung, wem ich antworte und wem nicht. Für mich ist es eine Frage der eigenen Psychohygiene, wie ich mich entscheide. So, und jetzt thz, verpflichte mich mal juristisch sauber, zu antworten. Ich bin gespannt.


    TK

  • Weisst du, auch das ist mir einerlei, wie du mich findest. Ich habe mir in meinem Leben alles bewiesen, was ich mir beweisen wollte. Und ich lass mich nun mal nicht anbrüllen. Muss ich nicht. Und, dass ein Anspruch auf qualifizierte Antwort besteht, wie du meinst, weis ihn doch mal nach.


    TK

  • Nun, das habe ich auch.


    Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Betreiber und Moderator zu verschiedensten und auch sehr schwierigen Themen weiß ich aber auch, dass viele Menschen in Not sich nicht mal bewusst oder auch nur im Klaren darüber sind, dass die Verwendung von Großbuchstaben und Ausrufezeichen oft als Aggressivität ausgelegt wird. Obwohl man ihnen in manchen Fällen diese Aggressivität nicht mal übel nehmen kann. Sie richtet sich ja nicht gegen die Forenmitglieder, sondern gegen die Menschen, die ihnen Familie und Einkommen genommen haben oder nehmen wollen.


    Ich habe nicht gesagt, dass die Fragenden hier Anspruch auf Antworten haben, sondern hier etwas in Anspruch nehmen wollen. Ob sie das bekommen, ist so offen wie in vielen Fällen die Frage nach Unterhalt, um mal im Bild dieses Forums zu bleiben.


    Ich wünsche Dir einen schönen Tag! (mit Ausrufezeichen) ;)

  • Nö, du hast von einem "Anspruch auf Rat" geschrieben. Ich hab nicht geschrieben, dass da niemand antworten soll, ich die Anfrage auch nicht gelöscht, hätte ich ja tun können. Ich hab nur erklärt, warum sowas für mich nicht akzeptabel ist. So einfach ist das. Und Foren, in denen keine klaren Spielregeln existieren, versiffen irgendwann. Ich kann mich ja auch nicht damit rausreden, dass ich unter Druck stand, und man doch deshalb Verständnis haben müsse, dass ich meine Schwiegermutter umgebracht habe.


    TK

  • Nun, da bin ich in jeglicher Hinsicht anderer Meinung, aber erspare uns beiden die länglichere Erläuterung, der Du vermutlich ohnehin unzugänglich bist und die in diesem Forum eher unsachlich wäre. Ich hoffe, Deiner Schwiegermutter geht's gut und dass wir beide es fortan schaffen werden, unsere bilateralen Kontakte in der Öffentlichkeit des Forums auf dessen Themenkreise zu beschränken.

  • Hallo,
    nachdem ich die ganzen Post zum Thema Ausrufezeichen gelesen habe, mal eine Stellungnahme von mir.
    Ich wollte mit den Ausrufezeichen niemanden "anbrüllen".
    Es ging mir nur darum, ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, was die Kerndaten sind. Mehr nicht.


    Sorry, wenn sich jemand auf den Schlips getreten fühlt.