Hallo, hier Kerndaten:
20.01.2015 aus gemeinsamen Haus (Verkaufswert 200.000 €) ausgezogen. Keine Rückkehr! Frau verweigert Hausverkauf auch Übernahme und Auszahlung durch mich!
Nettoverdienst 2500 € (Steuerklasse 1 0,5 Kinderfreibetrag! Ehefrau Netto 900 € (Steuerklasse 2 0,5 Kinderfreibetrag!
Gemeinsames Darlehen zur Finanzierung Haus 700,00 €! Rest noch ca. 25.000 €
Kind 15 Jahre alt, wird dieses Jahr 16! Besucht Gymnasium, teilweise bis 16 Uhr!
Frau arbeitet seit ca. 8 Jahren Teilzeit 12 Stunden! 3 Tage die Woche 4 Stunden als Chemielaborantin
Verheiratet seit 2000!
Trennungsjahr beendet 20.01.2016!
Frau bewohnt seit 20.01.2015 Haus mit Sohn ganz alleine! Habe im Trennungsjahr alle Kosten (Darlehen, Verbrauchskosten, Versicherungen, Telefon, einfach alles bezahlt!
Gestern über Anwalt aufgefordert die Hälfte der Tilgung (350 €) sowie eine Nutzungsentschädigung (erzielbare Kaltmiete 1000 €, somit 500 €) zu zahlen!
Das ich Unterhalt für meinen Sohn zahlen muss, ist mir klar!
Sie fordert für sich Unterhalt!
Nun die Fragen:
1. Ist meine Frau verpflichtet, nach Beendigung des Trennungsjahres mehr zu arbeiten (Vollzeit oder weiteren Teilzeitjob)?
2. Wenn ja, aber nicht mehr arbeitet, wird beim Unterhalt bei ihr ein fiktives Nettogehalt zu Grunde gelegt! Welches?
3. Sollte meine Frau nicht ihren Darlehensanteil am Haus zahlen, kann ich 700 € oder nur 350 € bei der Berechnung des Unterhaltes für Sie bzw. Sohn abziehen?
4. Kann ich 500 € bei Ihr als Wohnvorteil zum Nettolohn hinzurechnen!Im Ergebnis käme dann raus, dass ich zwar für meinen Sohn, Sie aber für mich Unterhalt zahlen müsste?