Verbleib der Kinder

  • Hallo,


    meine rage ist vielleicht etwas komisch.


    Mein Ex-Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 3 Kinder (14, 11, und 8 Jahre alt). Sie leben bei mir und er kümmert sich mehr schlecht als recht um sie. Umgang nur wenn es ihm in den Kram passt. Obwohl es schon einen gerichtlichen Beschluss dazu gibt, hält er sich selten daran. Er lebt etwa 40 km von uns entfernt und hat eine neue Freundin, die selbst 5 Kinder hat. Während der Woche ist er LKW-Fahrer in Schweden und ist auch nicht jedes Wochenende zu Hause.


    Jetzt steht mir eine große OP bevor. Da es schon bei vorigen OPs Schwierigkeiten gab, möchte ich gerne für den Fall der Fälle vorsorgen.
    Kann ich per Gericht vorher schon bewirken, dass die Kinder trotz seines Sorgerechtes nicht zu ihm müssen? Meine Mutter wohnt in der anderen Haushälfte neben uns und würde mit Hilfe der Familie die Kinder weiter betreuen, sie ist aber bereits 65 Jahre alt. Kann man ihr vorher schon die Vormundschaft oder ich ihr meine Hälfte des Sorgerechtes übertragen?


    Bin etwas verzweifelt, weil ich nicht möchte, dass meine Kinder dann auch noch aus ihrer Umgebung und von ihren Freunden weggerissen werden.


    Danke schonmal im Vorraus.


    Stiene

  • Hi,


    nun mal ganz ruhig. Vormundschaft geht schon mal gar nicht, das sind andere Fälle. Und 65 Jahre, das ist doch heute kein Alter. Da die Mutter eine nahe Verwandte ist, muss nicht mal eine Pflegestelle eingerichtet werden, dafür wäre das Jugendamt zuständig. Was ich tun würde, ist Nachfolgendes.


    Du erteilst deiner Mutter, hinsichtlich der Kinder während deiner krankheitsbedingten Abwesenheit alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen, sie zu versorgen und zu betreuen. Das reicht aus. Und - für den schlimmsten Fall hinterlässt du noch eine Empfehlung (schriftlich im Umschlag verschlossen), wie du dir die Zukunft der Kinder vorstellst. Und begründest das auch. Daran ist zwar ein Gericht nicht unbedingt gebunden, als Entscheidungshilfe ist es jedoch sehr gerne gesehen. Und selbst wenn deine Mutter das Sorgerecht hätte, könnte abweichend vom bisherigen Zustand dasselbe auf den Vater übertragen werden. Hilft also nicht, bringt nicht weiter.


    Gute Besserung!


    TK

  • Hallo TK,


    danke für Deine Antwort.


    Genauso werde ich es machen.
    Soll ich den Umschlag bei meiner Anwältin oder bei Gericht hinterlegen?


    LG Stiene

  • Hi Stine,


    irgendwie hat das System das Wort "Vollmacht" aufgefressen. Also, für den Krankenhausaufenthalt musst Du eine Vollmacht erstellen. Die gibst Du Deiner Mutter in die Hand. Den verschlossenen Umschlag für den schlimmsten Fall, da würde ich wie folgt vorgehen. Zwei Originale verfassen, der Hinweis darauf sollte sich auch auf der Urkunde befinden. Ein Original so niederlegen, dass es sofort gefunden wird oder eben bei einer Person des Vertrauens deponieren. Das zweite Original beim Amtsgericht oder Jugendamt. Die Anwältin bekommt ja nicht automatisch Kenntnis von Deinem Tod. Das bringt also nichts. Frag beim Jugendamt nach, die sollten dir da weiterhelfen können.


    Herzlichst


    TK