Unterhalt falsch berechnet

  • Hallo,



    mein Mann hat folgendes Problem.


    Er war arbeitslos/berufsunfähig und hat Ende Januar 2015 eine neue Arbeit aufgenommen. Anfang Februar habe ich das dem Jugendamt telefonisch mitgeteilt. Die Dame vom Jugendamt wollte das er Ihr die Lohnabrechnug schickt, was er auch jeden Monat gemacht hat. Von ihrer Seite kam aber nichts mehr. Da für Januar und Februar eh nichts einzufordern war, da sein Gehalt unter 1080€ war hat er sich auch nichts dabei gedacht. Weil bis April auch nichts kam, habe ich sie angerufen und gefragt was los sei. Sie meinte, das sie die Unterlagen erhalten hätte und sich jetzt darum kümmern würde. Es kam aber nichts, woraufhin ich Sie wieder angerufen habe und sie mir versicherte das sie sich jetzt darum kümmern würde. Anfang August kam dann auch eine Berechnung, die mein Mann nicht anerkannt hat, weil die Dame vom Jungendamt sehr großzügig gerechnet hat, Unser Kind wurde wohl mit einberechnet, dieses Geld gab es aber nicht, da auch mein Mann unter den Selbsterhalt gerechnet wurde. Mein Mann hat sich dann den Unterhalt ausrechnen lassen, diese Berechnug hat er dem Jugendamt geschickt und auch das Geld bis jetzt jeden Monat überwiesen. Ich habe Ende August / anfang September beim Jugendamt angerufen und nachgefragt ob sie die Neuberechnung erhalten hat. Sie meinte ja und sie würde sich das nochmal anschauen und sich dann melden.
    Jetzt kam ein Brief vom Jugendamt in dem die Unterhalt für Januar - Juli verlangen, obwohl in dem Brief von August stand das er ab
    August den "Genannten Betrag" zahlen soll und er soll die Differenz von August bis Dezember, von dem vom Jugendamt ausgerechneten Betrag zurückzahlen obwohl die Berechnung falsch war.


    Darf die das? Soviel ich weiß muss man nicht rückwirkend Unterhalt zahlen. Und was ist mit der Differenz, des von ihr falsch berechneten Betrag.


    Mein Mann ist im moment wegen eines Arbeitsunfall krankgeschrieben, da das wohl was längeres ist, ändert sich jetzt was beim Selbsterhalt, falls er Krankengeld bekommt?




    liebe Grüße


    Simsala

  • Soviel ich weiß, besteht Anspruch auf Unterhalt ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung nach Unterhalt und nach einer Einkommensklärung zur Festlegung der Höhe des Unterhalts beim Unterhaltspflichtigen eingegangen ist. Also auch rückwirkend. (Nachtrag: Nach einem Jahr verjähren die Ansprüche wohl allerdings, wenn sie nicht eingefordert wurden.)


    Am Selbstbehalt ändert sich meines Wissens durch Krankheit nichts.

  • Hallo Simsala,


    Wer hat denn die Berechnung vorgenommen?


    Ist er zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet?


    Wie hoch ist sein Netto-Einkommen?


    Welchen Betrag hat das JA errechnet?


    lg
    edy

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