UHV bei neuer Heirat????

  • Hallo!


    Kurz zur Situation: ich 33, mit Sohn 5 Jahre alt, leben mit meinem neuen Partner zusammen.
    Ich erhalte UHV weil mein Ex Mann nicht zahlungsfähig ist.
    Mein Partner zahlt für seine 2 Kinder pro Monat 280,- UH.


    Mein Partner und ich möchten gerne heiraten.


    Nun habe ich gelesen, dass mein Sohn dann keinen Anspruch mehr auf UHV hat.
    Aber meinem Partner bzw.dann Mann , ja mein Kind nicht als "Unterhaltsposten" angerechnet wird.
    Ich selbst bekomme momentan diesen UHV, Kindergeld und den Lohn aus meinem Minijob (ca.380,-)
    Ist das so? Oder kann man da was machen?


    LG von mir.

  • Die Information ist falsch. Du kannst tun und lassen was Du willst, der Ex ist und bleibt der Vater und damit unterhaltspflichtig (außer Dein neuer Partner würde Dein Kind adoptieren).


    Allerdings verlierst Du DEINEN Anspruch auf Unterhalt, da Du ja wieder einen Versorger hast, falls Du Dich nicht selbst versorgen kannst. Im Übrigen hattest Du den möglicherweise schon nicht mehr, als Du mit dem neuen Partner zusammengezogen bist.

  • Hallo,


    Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ok. Das mit dem UHV scheint ja dann gesetzlich so zu sein.
    Aber mein "neuer" Mann müsste ja dann von seinem Selbstbehalt mein Kind mit ernähren.
    Gibt es da ein Schlupfloch?
    Ich selbst bekomme für mich ja keinen UH.
    Eben nur den vom Jugendamt für mein Kind.
    Was ja dann wohl weg fällt richtig?

  • ALG schätze ich. Und da kommt dann das Einkommen Deines neuen Mannes ins Spiel (Nachtrag: egal, ob ihr verheiratet seid -- es genügt, dass ihr in einem Haushalt lebt). Wenn er auch unter das Mindesteinkommen fällt, dann werdet ihr es wohl beide beantragen müssen.

  • Das ist doch immerhin schon mal was. Von der Position aus kann man sich ja vielleicht auch noch mal verbessern. Irgendwoher muss die Kohle kommen. Also bewerben, bewerben, bewerben! Und was ist mit den Herren der Schöpfung? Tun die auch was?

  • Mein Ex? Nö. Warum arbeiten. Macht doch Umstände.
    Der hat so viel mit sich und zig eingebildeten Krankheiten zu tun.
    Der wird wohl nie wieder einen Lohnzettel mit seinem Namen drauf stehen haben....
    Und mein neuer Partner arbeitet wie gesagt voll.
    Zahlt 280,- an seine beiden Kids. So das diese 1080,- SBH übrig bleiben.
    Na mal sehen wie es kommt.
    Danke erstmal dafür.

  • Dann hast Du auch noch Deinen Lohn von dem Minijob und vorerst ja auch noch das Geld vom Jugendamt (oder sind die 72 Monate bald um?)


    Das ist weißgott nicht viel für eine ganze Familie und es ist klar, dass Ihr Euch nach der Decke strecken müsst.


    Aber man weiß ja nie. Wenn Ihr Euch darum bemüht, vielleicht bekommt Ihr ja Chancen Euch finanziell zu verbessern.


    Viel Glück!

  • Nein die 72 Monate sind lange nicht rum.
    Aber sofern ich neu verheiratet bin, bekomme ich das doch nicht mehr. Denke ich.
    So lese ich das im Netz. Ansonsten würde ich hier nicht schreiben.
    Dann bliebe ja alles wie gehabt. ;)
    Aber wenn plötzlich 145,- im Monat einfach weg sind, wird es hart..

  • Geh zum Jugendamt und frag.


    Meine Freundin und ich haben auch mit ihren Kindern zusammen in einem Haushalt gewohnt und Unterhaltsvorschuss für die Kinder vom Jugendamt bekommen, weil der Vater in der Zeit als Zahler ausfiel. Das war mindestens ein Jahr lang. Gut, wir waren da noch nicht verheiratet, aber m.W. macht das keinen Unterschied.

  • Hallo Thorsten,


    Gut, wir waren da noch nicht verheiratet, aber m.W. macht das keinen Unterschied.


    Zitat

    Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
    § 1 Berechtigte
    (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und


    bisschen mehr Mühe? evtl. googlen?


    lg
    edy

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  • Ledig. Okay. Gut, dass wir Dich haben, danke, edy.


    Also dann lieber nicht heiraten .... ich dachte immer, man dürfe durch Eheschließung nicht schlechter gestellt werden. Scheint aber nicht (mehr) so zu sein, oder es handelt sich um eine Ausnahmesituation.


    Hmm, könnte der neue Ehemann dann das Kind steuerlich geltend machen? Oder bin ich da auch wieder auf dem falschen Dampfer? Oder würde der Steuervorteil gleich wieder dafür drauf gehen, dass er dann ja mehr für seine eigenen Kinder leisten kann?

  • Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, wird das den Kindern zugute kommen.
    Bzw.der blöden Ex - Alten, die ja H4 bezieht.
    Am Ende bekommt es das H4 Amt...
    Echt gemein.
    vielleicht läuft es ja dann mit Wohngeld.
    Danke euch erstmal.

  • Nicht heiraten ist leider auch keine Option, solange ich keine Versicherungspflichtige Anstellung habe, müsste ich ja eine eigene Krankenversicherung zahlen. Sind auch schlappe 170,-