Hallo, ich hoffe, dass hier jmd Ahnung hat und mich beraten kann.
Meine Tochter ist 7 Jahre alt und ich war mit dem Vater nie verheiratet. Wir haben uns getrennt, als die kleine fast 2 Jahre alt war. Seitdem bekomme ich Unterhalt. Ich bekomme von ihm 270€ und zwar seit 5 Jahren in gleicher Höhe. Ich habe bei ihm vor einem Jahr nachgefragt, ob sich der Unterhalt denn nicht erhöht hätte, aber er sagte mir, dass er mir vorher zuviel gezahlt habe und er mir deshalb nicht erhöhen werde und dass er mir im Moment immernoch zuviel zahlt, aber ihn mir nicht kürzt, damit mir das Geld nicht fehlt.
Er spricht auch ganz offen über sein Gehalt, das im Moment bei ca. 90.000€ liegt. Als wir uns trennten (vor seiner Beförderung) lag es bei 80.000€.
Er sagt er hätte eine doppelte Haushaltsführung und würde das Kind ja privat versichern, hätte viele Fahrtkosten und auch sonstige Auslagen, die in die Unterhaltsberechnung mit einfließen würden und ich mich deshalb nicht an der Düsseldorfer Tabelle orientieren könnte.
Meine beste Freundin ist auch alleinerziehend und ihr ehemaliger Partner ist Angestellter in einer Autowerkstatt. Ihr Sohn ist 8 und sie bekommt über 100€ mehr Unterhalt. Wie kann das denn sein?
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Hallo marie.
gehe zum Jugendamt, die werden sein Einkommen überprüfen
und eine Berechnung vornehmen.
Du wirst m.E. nach mehr Unterhalt bekommen.
lg
edy -
Laut Düsseldorfer Tabellen ist der geringste Zahlbetrag an Kindesunterhalt für eine Siebenjährige 289 Euro. Die Düsseldorfer Tabellen gelten für alle und legen den Mindestunterhalt fest.
Geht man von einem Brutto von 90T€ aus, werden vermutlich so um die 45T€ im Jahr ausgezahlt, macht nach Abzug von 5% arbeitsbedingte Aufwendungen knapp 43T€ im Jahr. Durch 12 läge das bereinigte Netto bei wohl etwas über 3500 Euro im Monat. Ausgehend davon, dass besagte Tochter sein einziges Kind ist, fällt der Kindsvater also in Einkommenskategorie 8, und der Zahlbetrag ist 458 Euro, wenn ich mich nicht irre.
Allerdings darf der Unterhaltspflichtige einiges von seinem Netto abziehen. Arbeitsbedingte Aufwendungen auch jenseits der 5%, wenn er sie nachweist, evtl. Fahrtkosten, um den Umgang mit der Tochter wahrzunehmen, Vorsorge, Krankenversicherung usw. kommen da durchaus in Betracht. Daraus ergibt sich dann eben eine andere Unterhaltshöhe, weil er in eine andere Einkommenskategorie fällt.
Frag beim Jugendamt nach, wie edy empfiehlt.
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Hi,
ich staune immer wieder, wie weit die Angaben über den Verdienst eines Verpflichteten auseinander gehen können. Ob da Wunschdenken mitspielt, ob geprahlt wird, keine Ahnung. Ob zu wenig gezahlt wird, das kann man nur anhand der Unterlagen herausfinden. Und dann eben rechnen. Vielleicht noch ein Hinweis. Früher war es ständige Rechtsprechung, dass die PKV immer der GKV der Vorrang zu geben sei. Das hat sich, seit es in der GKV diese Spartarife gibt, die nur die Grundversorgung abdecken, geändert. In vielen Fällen sind die Kids heute in der Familienversicherung, GKV, letztlich besser aufgehoben als in der PKV. Auch mal überprüfen, ob da ein Wechsel möglich ist. Und auch, wie das Versicherungspaket für das Kind aussieht.
Herzlichst
TK
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Aber die KV zahlt doch der Kindsvater. Da kann es der Themenstarterin doch im Grunde egal sein, oder? Wenn er sich das fürs Töchterlein (und sich selbst) leisten will ...
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Nee Thorsten. Es gibt Minimaltarife, in denen z.B. die Behandlung von psychischen Erkrankungen nicht vorgesehen ist. Schizophrenie bricht beispielsweise selten vor dem 15 Geburtstag aus. Ist in diesen Tarifen nicht behandelbar. Wohl aber in der GKV. Dasselbe gilt für Zahnregulierungen und vieles andere mehr.
Herzlichst
TK
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Aber es geht doch jetzt darum, wer die Krankenkassenbeiträge zahlt, oder habe ich das falsch verstanden?
Abgesehen davon hatte ich vor einigen Jahren mal nachgeforscht und herausgefunden, dass die Privaten Krankenkassen die Behandlung psychischer Erkrankungen ganz abgelehnt hatten. Da waren die Leistungen bei den Privaten noch schlechter als bei der GKV. Und man kann zur GKV ja noch Zusatzpakete auch bei anderen Versicherungen abschließen, so dass man am Ende fast den gleichen Schutz hat wie bei der PKV, aber jederzeit kündigen kann, wenn es einem zu teuer wird.
Vom Vorteil der Familienvesicherung bei der GKV mal ganz abgesehen.
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Vielen Dank für die Antworten und das Berechnungssbeispiel.
Er möchte sie unbedingt privat versichern, das ist ihm wichtig. Gefällt mir nicht, weil ich dann nie mit ihr zu Hause bleiben kann, wenn sie krank ist. Die PKV zahlt das nicht und mein Arbeitgeber sieht nicht ein, dass er mich unentgeltlich frei stellt. Aber sei es drum. Es gibt schlimmers.
Ich werde mich dann einfach mal ans Jugendamt wenden. Aber wenn es ja tatsächlich sein kann, dass das mit dem Unterhalt hin kommt, dann ist das ok für mich. Auf 20€ mehr oder weniger kommts ja dann auch nicht an.
Ich finde es nur heftig, dass man so viel gegen rechnen kann, dass nichts mehr übrig bleibt -
Hallo,
die Betrag müsste irgendwo zwischen 289 und 458 Euro liegen, je nachdem, wieviel er in Anschlag bringen kann. Also sind es vielleicht doch ein Tucken mehr als 20 Euro.
Nur, dass es da kein Missverständnis gibt.