Hallo zusammen und vorab ein dickes Danke für die rege Diskussion.
timekeeper
:
Das Eigenheim gehört mir nicht, sondern meinem (neuen) Lebensgefährten. Darf mein Selbstbehalt diesbezüglich reduziert werden, da mein Einkommen für die Tilgung des Tabellenunterhalts sonst nicht ausreicht?
Weiter: Wie oft muss ich denn meine Einkünfte offenbaren. Die Arge hatte ja für ihn vertretend die Unterlagen bereits berechnet.
Weiter: Angezeigt hab ich den Guten. Aber...und jetzt kommts dicke: "man geht der Angelegenheit nicht nach, da der Verdacht einer unwahren Aussage meinerseits nahe läge, denn ich sei die Ex" ...unglaublich, aber wahr.
Weiter: Ich habe die Urkunde vom Jugendamt, auf der der damals berechnet Unterhalt vermerkt ist. Er gab immer an, nur ALG II zu erhalten. Gilt die Verjährungsfrist wenn es bewiesen wird, dass er Einkommen verheimlichte?
Danke und einen schönen Abend noch