Wegfall Versorgungsausgleich

  • Hallo zusammen, wir sind 12 Jahre verheiratet und seit 8 Jahren arbeitet meine Frau aufgrund der Kinder halbtags, nun ist es zur Trennung gekommen und ich möchte den entstandenen Versorgungsausgleich in einer Summe zahlen (Wegfall Versorgungsausgleich) wie kann ich das ausrechnen bzw. rechtlich festhalten?

  • Hallo,


    im Prinzip geht das nicht. Versorgungsausgleich ist zwingend vorgeschrieben im Scheidungsverfahren. Die wenigen Ausnahmen, die es gibt, darunter fällst du nicht. Außerdem, ein Verzicht bedarf immer der Genehmigung des Gerichts. Und die wird es hier nicht geben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    es geht doch. Meine Ex und ich haben es auch so vereinbart. Ich wollte das ganze Zeug hinter mir bringen und neu anfangen. Nach Rücksprache mit unseren Anwälte haben meine Ex und ich uns auf einem Zeitraum "X" geeinigt und diese als Grundlage festgelegt. Da wir alle damit einverstanden waren, hat das Gericht damit kein Problem.


    Würde ich aber nicht noch mal machen - auch wenn ich es mir finanziell leisten könnte - aber allein aus steuerlichen Gründen. Das Finanzamt erkennt solche Sonderzahlungen bis max €12.000/ Jahr an. Ich würde raten, 1x im Jahr diese Summe als Pauschal zu überweisen (oder 12 x € 1000 ginge auch...).


    Viel Glück


    P