Welche Unterlagen für Nachweis Kindesunterhalt?

  • Hallo zusammen, ich zahle seit Trennung Kindesunterhalt und wurde nun von meiner Ex aufgefordert Nachweise für meine Einnahmen zu erbringen.
    So weit ja alles okay. Nun kam diese Anfrage im Januar. Kann ich mir da nicht die ganzen Kopien der Gehaltsabrechnungen sparen und nur die Lohnsteuerbescheinigung für 2015 schicken?
    Die berücksichtigt doch genau die 12 Monate vor Ihrer Anfrage und beinhaltet doch in Summe alle Gehaltsabrechnungen. Mehr Einnahmen habe ich nicht.


    Desweiteren fordert sie mich auf die Steuererklärungen nebst Anlage für 2015, bzw. 2014 abzugeben.
    Ich habe keine Steuererklärung in 2014 oder 2015 abgegeben. Und nun?


    Wäre für Hinweise dankbar.
    Viele Grüße

  • Du musst üblicherweise bei der Erstfestetzung Dein Einkommen über die vergangenen 3 Jahre angeben. Von diesem Einkommen darfst einiges herausrechnen. Daraus wird der Schnitt berechnet, den Du im Monat hattest und danach richtet sich die Höhe Deiner Unterhaltspflicht gemäß Düsseldorfer Tabellen.


    Gehaltszettel und Steuerbescheide sind da natürlich ein probates Mittel. Wenn es keine Bescheide gibt, kann man sie natürlich nicht vorlegen und Du wirst ersatzweise andere Belege vorlegen müssen, wovon Du in der Zeit gelebt hast.

  • Hi,


    es geht um das Einkommen der letzten 12 Monate. Die letzten 36 Monate sind nur bei Selbständigen von Interesse. Da zur Berechnung von familienrechtlichem Unterhalt andere Faktoren hinzuzuziehen sind als für das Finanzamt, sind normalerweise alle Unterlagen vorzulegen, insbesondere gehen Steuerrückzahlungen auch in die Berechnung ein. Die Steuererklärungen musst Du doch inzwischen abgeben, wieso du nicht? Interessant sind halt die Rückzahlungen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich zahle ja nunmehr seit fast 10 Jahren. Es geht hier also nicht um die Erstfestsetzung.
    Nun ändert sich die Höhe des Kindesunterhaltes aber durch die Düsseldorfer Tabelle und meine Ex nutzt den Umstand auch die benannten Nachweise abzufordern.


    Sie fordert die Gehaltsnachweise für Januar bis Dezember 2015 ab.
    Meine Frage war eigentlich diesbezüglich nur, ob die Lohnsteuerbescheinigung nicht reicht?
    Da ist ja in Summe genau das gleiche aufgeführt wie alle einzelnen Gehaltsnachweise. Schließlich berücksichtigt der Lohnsteuerbescheid genau den Zeitraum Januar bis Dezember 2015.


    @timekeeper
    Ich glaube meine letzte Einkommenssteuererklärung habe ich vor 10 Jahren abgegeben.
    Es gibt also werder eine Einkommenssteuererklärung noch eine Rückzahlung.

  • Wie TK sagte, übers letzte Jahr darf abgefragt werden. Wenn Du keine anderen Einkommen hattest, dann wird es ja auch keine anderen Belege geben. Grundsätzlich hast Du alles anzugeben und zu belegen, was relevant ist. Aus dem Steuerbescheid gehen halt ALLE Einkommen hervor, aus der Bescheinigung vom Arbeitgeber natürlich nur die, die Du von dem Arbeitgeber bezogen hast. Möglicherweise hast Du ja auch noch Abzüge, die Du zur Unterhaltsbemessung einbringen willst, die sind natürlich auch zu belegen.


    Mit welcher Begründung bist Du von der Abgabe der Einkommenssteuererklärung befreit, wenn ich fragen darf?

  • Das meine Ex die Unterlagen abfordert ist natürlich unstrittig. Wollte mir nur ersparen alle Gehaltsnachweise zu kopieren und zu verschicken wenn da ein Zettel (Lohnsteuerbescheinigung) ausreicht.
    Da ich keine Abzüge oder ähnliches habe reicht das aus meiner Sicht. Ich habe auch keine anderen Einkommen oder sonstigen Einkünfte.
    Einfach nur mein Gehalt pro Monat ;-)


    Es gibt keine Begründung. Sowohl meine Lebensgefährtin als auch ich machen die einfach seit Jahren nicht und sparen uns die Mühe.
    Mir war nicht bewusst, dass es dafür eine Verpflichtung gibt.

  • Naja, wenn es Dir um die 12 Kopien geht ... letzten Endes braucht sie die ja vielleicht auch gar nicht, es genügt ja, wenn sie Einsicht bekommt. Dann trefft Ihr Euch halt mal auf einen Kaffee und Du nimmst die Belege mit, dann kann sie sie sich ansehen.


    Doch, die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist Pflicht. Unter besonderen Umständen kann man sich befreien lassen. Normal muss man sie bis Ende Mai des Folgejahres abgegeben haben. Es wundert mich, dass das Finanzamt noch nicht an Dich herangetreten ist. Ich habe es vor ein paar Jahren mal "verbummelt", da kam gegen Jahresende dann schon eine recht nachdrückliche Forderung von dort.

  • Haha, auf einen Kaffee. Ich habe nach 8 Jahren über das AG, das OLG bis hin zum BGH in Karlsruhe prozessiert und gewonnen (Präzedenzfall).
    Die würde mich eher umbringen. Ging da allerdings um Ehegattenunterhalt.


    Hm, dann muss ich mich mal schlauch machen wegen der Einkommenssteuererklärung.
    Fakt ist, dass es da keine gibt für die letzten Jahre. Von daher kann ich das nur schriftlich bekunden.


    Danke für Deinen Input.

  • Öha. Dann wundert es mich, dass Du a) hier überhaupt nachfragst, weil man dann annehmen sollte, dass Du in allen Unterhaltsfragen fit bist wie ein Turnschuh, und b) dass noch niemand über all die Prozesse nach Deinen Einkommenssteuerbescheiden gefragt hat.


    Naja. Alles sehr merkwürdig. Aber mit Merkwürdigkeiten in solchen Fragen bist Du sicher nicht allein ...

  • Naja, das war ja keine Frage in Sachen Unterhalt. Aber natürlich hat mein Anwalt vor dem AG und OLG mich vertreten sowie der BGH Anwalt. Da bist ja nicht mal zugegen oder wirst angehört.
    Thematisch konnte ich dem ganzen nach einiger Zeit nicht mehr vollständig folgen. Der Schriftwechsel hat mich schlichtweg überfordert. Aber dafür hat man ja einen Anwalt dem man vertraut.
    Aber definitv NEIN, die Einkommenssteuernachweise waren nie Bestandteil der Prozesse. Du füllst natürlich pausenlos diverse Nachweise aus und bestätigst die Richtigkeit. Da sind Angaben zu allen Einkünften, PKW, Pferden und so weiter zu machen.


    Ich habe parallel noch mal nachgelesen. Pflicht ist die Einkommenssteuererklärug wohl nicht für jeden.
    Sicher treffen die meisten Gründe für eine Pflicht auf viele zu, aber nicht auf jeden.


    Vielleicht hat meine dazu verlaufenden private Insolvenz damit zu tun, dass das Finanzamt mich aussortiert hat ;-)

  • Wie gesagt, es gibt Möglichkeiten, sich befreien zu lassen, aber m.W. muss man die beantragen. Brauchst ja nur mal nach "einkommensteuererklärung befreiung von der abgabe" zu googeln, da findest Du genug Seiten von Steuerberatern und Rechtsanwälten, auf denen zu lesen ist, wer muss, wer kann und wer nicht.


    Und ist hier ja nicht das Thema letzten Endes. Aber es ist manchmal interessant, was so so abgeht bei anderen.