Entfällt meine Unterhaltszahlung an Ex-Ehefrau bei Einweisung ins Pflegeheim?

  • Meine EX bekommt anteilig 600 Euro von meiner BFA Rente.
    Da ich zusätzlich noch Betriebsrente von 500 bekomme , muss ich zusätzlich 350 Euro Unterhalt an sie zahlen.
    Meine EX hat 600 + 350 = 950 netto
    Ich habe 1000 + 500 - 350 = 1150 netto
    Da ich in ein Pflegeheim komme, wird mich interessieren wie meine zusätzliche Unterhaltszahlung verrechnet wird.
    Meine EX war nicht berufstätig. :?:

  • Weiß ich nicht genau. Ich meine, Unterhaltszahlungen sind immer vorranging. Der Betrag, der dadurch zur Finanzierung des Pflegeheimplatzes fehlt, wird vom Sozialleistungsträger ergänzt. Aber da kann ich mich auch irren. Am besten fragst Du beim Sozialleistungsträger nach.

  • Hi,


    die Frage hier ist doch, wie der "Unterhalt" gestaltet ist. Normalerweise werden bei Renten im Rahmen des Versosrgungsausgleichs Anwartschaften übertragen. Das funktioniert auch bei Betriebsrenten. Wenn die Übertragung stattgefunden hat, dann ist da auch nichts mehr rückgängig zu machen. Anders sieht es aus, wenn es um Zahlung von Unterhalt geht. Unterhaltstitel können korrigiert werden. Da Pflegeheime mit Sicherheit teurer sind, als der Betrag mit oder ohne Unterhaltszahlungen an die Ex, bist Du ohnehin Aufstocker. Eventuelle Ansprüche gegen die Ex gehen auf den Versicherungsträger über. Der kümmert sich dann gegebenenfalls um eine Abänderung eines Titels.


    Herzlichst


    TK