alleiniges Sorgerecht ?

  • Hallo
    mein Name ist Stefan und ich habe da mal Fragen zum alleinigen Sorgerecht.


    Meine Ex und Ich haben einen gemeinsamen Sohn mit 16 Monaten nun ist es so das sich rausgestellt hat das Sie mich so Quasi nur verarscht hat. Ich lernte Sie kennen mit Burnout usw. einfach auf gut Deutsch im Arsch die gute Frau, ich habe Ihr dann aus der Scheisse geholfen usw.. Es kamen dann immer mehr Tatsachen ans Licht....wie das Sie drei Kinder schon hatte( ich wusste anfangs nur von einem)...nun ist es so das Sie die Trennung möchte und bla,bla,bla....es ist definitiv Schluß für Sie-------------->OK


    Hintergrund


    Kind 1 ------ hat Sie das Sorgerecht abgegeben ans Jugendamt und seit gut 2 Jahren keinerlei Kontakt mehr zu Ihrer Tochter
    Kind 2 ------ Sorgerecht an Vater abgegeben keinen Kontakt seit Jahren
    Kind 3 ------ lebt bei seinem Vater dieser ist aber regelmässig zu Besuch
    Kind 4 ------ (mein Sonnenschein) für diesen möchte ich das alleinige Sorgerecht bzw.soll er bei mir Leben da ich der Meinung bin...... es geht Ihm bei mir besser definitiv


    Fakt ist ich habe einen guten Job bei Audi,verdiene genug Geld,könnte innerhalb des Konzerns zur sogenannten Hausfrauenschicht wechseln wo ich Mittags dann zuhause wäre für Ihn, er hat OMA und OPA , Geschwister(halb) usw.
    Sie hat hier niemanden, keinen Job bisher(klar war ja schwanger und Mama) sie würde Ihn in die Kindergrippe oder Kiga geben und ganztätig arbeiten wollen, keine Verwandten, niemanden
    Und ich denke den Zwerg den ganzen Tag irgendwo abzugeben ist nicht richtig.Fakt ist auch wenn ich von der Arbeit heimkomme ist Sie Total abgemeldet und er hängt nur an mir :love:


    Wie stehen meine Chancen das Alleinige Sorgerecht zu bekommen oder auch das geteilte (was ich schon besser finde) aber er bei mir lebt und nicht bei Ihr.


    Es sei noch gesagt Sie kann wann immer Sie möchte das Kind zu sich holen, besuchen oder wie auch immer.


    Liebe Grüsse
    ein verzweifelter Vater

  • Hi,


    das Sorgerecht hat nichts damit zu tun, wo das Kind lebt. Sorgerecht, das sind ein paar Unterschriften wie etwa für die Kita, die weiterführende Schule, den Reisepass, den Ausbildungsvertrag, das Schülerkonto, komplizierte medizinische Behandlung mit mehreren Alternativen. So, ich hoffe, ich hab nichts vergessen. Deshalb wird gegen den Willen eines Elternteils das Sorgerecht auch in der Regel nicht entzogen. Und das mit dem "sie kann das Kind immer besuchen", das ist mit Verlaub doch Quatsch. Das funktioniert überhaupt nicht, kann ja auch gar nicht auf Dauer funktionieren. Interessant wäre ja mal, zu wissen, wie sich die junge Mutter die Zukunft vorstellt. Davon lese ich hier gar nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe einen Freund mit durchaus ähnlichen Verhältnissen, und der hat das Sorgerecht für seine Tochter bekommen und sie lebt bei ihm.


    Aber, wie man so schön sagt: "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand." Man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden.

  • Schätze, das Problem wird sein, dass die Gedanken da in unterschiedliche Richtungen gehen (sonst, nehme ich an, wäre der Fragesteller hier nicht aufgetaucht). Dann entscheidet das Gericht. Mit 16 Monaten ist das Kind vermutlich nicht in der Lage, einen klaren Willen zu identifizieren und zu artikulieren.


    Statt eines flexiblen Besuchsrechts ist es m.E. wichtiger, feste Umgangszeiten einzurichten, die dann aber konsequent von allen eingehalten werden müssen. Kinder brauchen Strukturen und Verlässlichkeit, gerade in Zeiten der Not. Und diese Zeit der Trennung und des Umbruchs bringen das Kind in große Not.

  • Hi,


    trotzdem wäre es interessant, zu wissen (das fragt das Gericht nämlich auch), was sie sich so vorstellt. Fakt ist, dass die Mutter bisher die Hauptbezugsperson war/ist. Und dass die Gerichte stets vorrangig den Gesichtspunkt der Kontinuität von Erziehung und Betreuung zu berücksichtigen haben, so die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dieser Gesichtspunkt ist bei älteren Kindern nicht mehr so entscheidend, klar. aber bei so einem Kleinkind schon. Ich frag ja nicht von ungefähr nach der Lebensplanung der Mutter.


    Herzlichst


    TK

  • Naja, sie hat ja schon drei Kinder weggegeben. Ob sie dieses 4. nun haben will und was dann die Gründe dafür sein mögen? Egal. Wissen wir nicht. Was ich dem Fragesteller sagen wollte, war, dass seine Chancen, das Kind zu bekommen, nach meiner Erfahrung nicht schlecht stehen.

  • Guten Morgen,
    zu der Frage wie Ihre Planungen aussehen...


    Sie sagt Sie möchte arbeiten gehen und damit genug Bleibt soll der kleine ganztags in die Grippe oder später dann in Kiga......ich weiss nicht wie Sie sich das alles vorstellt......es kann auch schon die Aussage.....dann halt Hartz 4

  • Naja, das klingt ja auch eher vage. Dann muss sie ja auch erst mal einen Job bekommen. Aber die finanzielle Absicherung ist da, glaube ich, gar nicht so vorrangig. Ich denke und hoffe, dass die Gerichte da eher darauf achten, dass das Kind ordentliche Fürsorge in stabilen Verhältnissen genießt, und ich glaube, dafür bist Du recht gut positioniert.


    Prognosen sind immer schwierig und Garantien gibt es sicher nicht, aber ich halte es für nicht aussichtslos, dass das Gericht Dir ein geteiltes Sorgerecht zubilligt und das Kind Dir zusprechen würde. Ich würde es jedenfalls versuchen.


    Dass Du alleiniges Sorgerecht bekommst, glaube ich allerdings nicht. Dazu müsste man der Mutter das Sorgerecht ja entziehen, und dazu bedarf es wohl mindestens Vofällen, die das Kindswohl ernsthaft gefährden. Sowas wie Gewalt, Drogenabhängigkeit, Straftaten .... und das liegt wohl eher nicht vor.

  • Mein Gott, es geht beim Sorgerecht um ein paar Unterschriften, mehr nicht. Und nur, weil jemand drei Kinder weggegeben hat, wir kennen die Umstände nicht, kann man doch nicht schliessen, dass derjenige ungeeignet ist. Ich würde da als Anwalt wie folgt argumentieren: es zeugt von hohem Verantwortungsbewusstsein, dass die Mutter offensichtlich immer ihre Grenzen erkannt hat. Wenn sie ungeeignet wäre, dann würde sie auch jetzt sofort das Kind dem Vater überlassen. Da tut sich dann ein Gericht schwer. Und ob jemand eine Mutter mit Kleinkind einstellt, das ist auch noch die Frage, allein wegen der 10 Kranktage, die sie für das Kind nehmen kann, wird das schwierig, es sei denn, sie hat einen absoluten Mangelberuf.


    Hier bleibt letztlich nur abwarten.


    Herzlichst


    TK

  • Die paar Unterschriften sind Nebensache, das stimmt. Aber ist denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht Teil des Sorgerechts? Das hat --- glaube ich! --- nur einer der beiden Sorgeberechtigten. Und das hat doch typischerweise derjenige, bei dem das Kind dann lebt, alles andere wäre doch relativ sinnlos. Und darum geht es doch?

  • Es war hier nach alleinigem Sorgerecht gefragt. Und das läuft nicht so, wie sich der Betroffene das vorstellt. Und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nur dann ausdrücklich auf einen übertragen, wenn Streit besteht. Hier kann im Augenblick überhaupt nichts gemacht werden, ausser abzuwarten.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die zahlreichen Antworten......


    Um meine Frage nochmal genauer zu erklären


    Ich habe mich falsch ausgedrückt was das Sorgerecht angeht, ich möchte nicht das alleinige Sorgerecht, Sie soll schon mitreden können was den Zwerg angeht.....
    Ich wollte vielmehr wissen wie meine Chancen stehen meinen Sonnenschein zugesprochen zu bekommen so das er bei mir lebt und aufwächst.....ich glaube das ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht....


    Aufgrund der Tatsache das keines Ihrer Kinder bei ihr ist denke und hoffe ich das ich den kleinen bekomme......