Hallo,
wie ich erfahren habe, bekommt man Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus weiter, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Besteht dementsprechend dann auch weiter Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt, oder hat das nichts miteinander zu tun?
Danke für die Infos im Voraus!