Hallo,
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt ! Ich bin nun seit vielen Jahren selbständig und zahle einen relativ hohen Unterhalt für meine beiden Kinder ! Selbst und ständig trifft bei mir tatsächlich zu.....ich hatte die letzten 20 Jahre kaum Urlaub, mache viele Überstunden und arbeite oft auch am Wochenende ! Ich möchte aufgrund dieser Überbelastung in wenigen Jahren mit Anfang 50 meine Selbständigkeit aufgeben und mir einen ruhigen Angestelltenposten suchen, mit dem ich vermutlich nur knapp über dem Selbstbehalt(1150 Euro ? ) verdienen würde ! Wie wird dann der Unterhalt berechnet ? Sieht der Gesetzgeber das als Cut an, so dass ich tatsächlich nur Unterhalt lt des dann aktuellen Einkommens zahle(Unterhalt wäre dann vermutlich sehr gering...vll 150 Euro anstatt 850, oder wird auch dann ein Schnitt der letzten 3 Jahre gezogen, oder muss ich dann tatsächlich ans Ersparte ran, was ich für meine Rente zurückgelegt habe !?
VG Claus