Es besteht für das Kind Gemeinsames Sorgerecht ! Mutter will das das
alleinige Sorgerecht haben und geht mit ihrem Anwalt vor Gericht /
Vater nimmt sich einen Anwalt und will das Gemeinsam Sorgerecht
behalten. Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt der das Kind vor
Gericht vertritt. Beide seiten werden angehört und es besteht keinen
Grund das Gemeinsame Sorgerecht aufzulösen. Das Verfahren läuf seit über
1 Jahr ! Da das Verfahren seit über 6 Monaten nicht betrieben wird ,
wird der Vorgang zur Akte gelegt . Kann aber immer wieder eröffnet
werden. Nun bekommt die Mutter eine Rechnung für den Verfahrensbeistand .
Vater hat keine Rechnung bekommen. Muss der Vater auch die Kosten für
den Verfahrensbeistand zahlen ?? Laut Scheiben vom Anwalt wäre die
Mutter die Antragsstellerin und muss die Kosten selbst zahlen. Stimmt
das das der Vater nichts zahlen muss , sondern nur der Antragssteller (
Mutter) ??
Was kann der Vater machen damit der Vorgang bei Gericht offiziell geschlossen wird?
Langt es das die Mutter den Antrag zurückzieht durch ihren Anwalt ?