Unterhalt uneheliches KInd verheiratete Frau

  • Guten Tag
    Ich hatte letztes Jahr eine Beziehung zu einer verheirateten Frau mit zwei Kindern die in einer Ehe war.
    Aus unserer Beziehung entstand ein Kind das diesen Monat noch zur Welt kommt.Sie wird sich jetzt von Ihrem Ehepartner trennen, wir sind jedoch momentan in keiner Beziehung.
    Sie hat durch die Schwangerschaft und Ihre beiden KInder kein Einkommen und wie kann sie jetzt eine Wohnung, Leben, Versicherungen etc finanzieren? Gibt es staatliche Unterstützungen?
    Aus Ihrer Ehe wird ein Kind voraussichtlich beim Vater bleiben und eines zur Mutter gehen.
    Wie sieht es mit dem Unterhalt des Ehemannes somit aus und In welcher Form muss ich Unterhalt für sie und das Kind übernehmen was ich ja auf jeden Fall möchte da Ich sowohl als biologischer wie auch rechtlicher Vater für das Kind und auch für sie da sein möchte.
    Vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo Papa2016,


    aus und In welcher Form muss ich Unterhalt für sie und das Kind übernehmen was ich ja auf jeden Fall möchte da Ich sowohl als biologischer wie auch rechtlicher Vater für das Kind und auch für sie da sein möchte.


    Freiwillig kannst du übernehmen so viel du willst.


    Gesetzlich wirst du den Kindesunterhalt und für die Mutter Betreuungsunterhalt (mind. 3 Jahre) zahlen müssen, wenn du genügend Einkommen
    hast.


    Jeder muss dem Partner bei dem ein Kind wohnt, Kindesunterhalt zahlen. ( wenn genügend Einkommen vorhanden ist).


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • edy, kommt es nicht auch darauf an, wie alt die Kinder aus der Ehe sind? Vielleicht muss der zukünftige Ex-Ehemann ja auch noch Trennungs-/Betreuungsunterhalt zahlen. Oder nicht?

  • Hallo :) und erst mal danke für die Antworten
    @edy ja freiwillig werde ich für Sie das übernehmen was ich kann.
    Die Frage wäre was ich muss, und nur für das Kind oder auch für Sie.
    Aus was würde sich der Betrag berechnen lassen den ich für das Kind und eventuell Sie bezahlen muss.Gibt es da vom Gehalt ausgehend prozentuale, gesetzliche Vorgaben?
    Geht das dann vom Brutto oder Nettolohn?
    Ich selbst bin "normaler" Arbeiter und habe einen ganz guten Verdienst habe jedoch leider ein paar Altlasten bzw. laufende Kredite, und netto bleibt dann abzüglich Miete, aller Versicherungen etc auch nicht mehr so viel.
    @Thorsten die Kinder sind 9 und 13 und wie gesagt wird ein Kind wahrscheinlich bei dem Vater bleiben und eins bei der Mutter.Inwieweit ist er dann für das eine Kind unterhaltspflichtig und für die noch Ehefrau?
    Unser KInd wird auch erst mal größtenteils bei Ihr sein.Gibt es da dann für sie Kindergeld oder sonst staatliche Zuschüsse?
    Das Problem ist halt sie muss irgendwie Miete, und alles irgendwie finanzieren und hat kein Gehalt.
    Ich möchte sie natürlich unterstützen so wie ich kann und wollte deshalb wissen was ich gesetzlich erst mal muss.
    Vielen Dank euch für die Hilfe.


    Gruß
    papa2016

  • Hallo Papa2016,


    wie hoch ist dein Nettoeinkommen?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Selbstverständlich bekommt sie Kindergeld. Sie muss es nur bei der Familienkasse beantragen.


    Der Unterhalt ist in den sogenannten Düsseldorfer Tabellen geregelt. Du kannst einfach danach googeln (am besten gleich nach den Zahlbeträgen, weil vom Unterhalt noch das halbe Kindergeld abgezogen wird). Fürs erste Kind bei niedrigster Einkommenshöhe (1500€) liegt der Zahlbetrag bei 240 Euro, bei der höchsten, angegebenen Einkommenskategorie (4700 netto) sind es 441 Euro. Also irgendwo dazwischen. Wobei Du Dein Netto noch um einiges bereinigen kannst, wie arbeitsbedingte Kosten, Kosten für Vorsorge, u.v.a. Damit wirst Du Dich dann wohl in der nächsten Zeit intensiver befassen müssen.


    Also, ich nehme an, dass der Ehemann mehr oder weniger raus ist, nachdem seine zukünftige Exfrau ein Kind von einem anderen hat. Ihre gemeinsamen Kinder sind auch zu alt, dass sie nicht hätte arbeiten gehen können, wenn jetzt das 3. Kind nicht "dazwischengekommen" wäre. Also wirst Du sie wohl versorgen müssen. Wobei ich nicht weiß, in welcher Höhe. Normalerweise hat die Partnerin Anspruch auf über den Daumen gepeilt 40% der Differenz zwischen ihrem Einkommen und dem des Partners. Aber ihr wart ja nie wirklich zusammen, und sie ist ja noch verheiratet. Mal gucken, was die anderen antworten, die sich mit so etwas besser auskennen.

  • Hallo Papa,


    Kindesunterhalt wird 257€ sein.


    Dir müssen als Selbstbehalt 1200€ gegenüber der Mutter bleiben.


    lg
    edy

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  • Hallo und vielen Dank


    Ok, der Unterhalt für das Kind wird dann von meinem Nettogehalt berechnet. Ist das richtig?
    Muss ich das irgendwo offen legen alles oder kann Ich Ihr sagen das Ihr die Summe X zusteht und Ich ihr das dann auch bezahle.
    Wir verstehen uns soweit sehr gut und haben da kein Stress aber es muss halt alles rechtlich auch stimmen.
    Und wie ist das mit dem Betreuungsunterhalt jetzt Ihr gegenüber? Wie setzt sich das zusammen?
    Und ist Ihr Noch - Ehemann dazu dann nicht verplichtet aber Ich?
    Und muss er nur für das eine Kind Unterhalt zahlen das bei Ihr bleibt aber für Sie nicht?
    Wenn sie dann nur von mir das Geld für unser Kind bekommt und ich Ihr noch etwas gebe, wird das ja nie reichen um alle monatlichen Kosten geschweige denn Miete etc abzudecken.
    Muss ich dann schlussendlich den Weg zu einem Anwalt suchen oder kann ich Ihr einfach monatlich den Betrag x für das Kind zahlen und für sie so wie ich kann bzw möchte?
    Ich danke euch vielmals für eure Antworten und die Hilfe.


    Gruß
    papa2016

  • So lange Ihr Euch einig seid, müsst Ihr nicht vor Gericht. Du kannst mit Deinen Einkommensunterlagen zum Jugendamt gehen, den Unterhalt ausrechnen und titulieren lassen und den Titel der Mutter geben, damit sie etwas in der Hand hat, was sie vollstrecken lassen kann, wenn es doch noch zum Streit kommt. Das wäre zumindest fair. Anderenfalls kann sie darauf klagen oder beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind beantragen. Dann passiert das gleiche: Gehaltsüberprüfung, Unterhaltsfestsetzung und Titel.


    Wie gesagt, ich kann nicht wirklich beurteilen, ob der Ehemann für den Unterhalt für die Frau noch aufkommen muss. Ich denke aber, eher nicht. Die Kinder sind zu alt. Sie könnte ja arbeiten gehen. Dass sie das nun nicht kann, liegt ja an ihr/Dir und nicht an ihm. Ganz sicher wird er aber Unterhalt für das Kind leisten müssen, das bei der Mutter lebt. Sie hingegen nicht für das bei ihm lebende Kind, da sie kein Einkommen hat.


    Ausgehend davon, dass Du dann mit den besagten 40% oder 3/7 herangezogen wirst, wären das bei rund 2000 Euro Deines Netto um die 860 Euro, zuzüglich Kindesunterhalt von 257, also 1117 Euro. Dir blieben also 883, das ist unter dem Selbstbehalt von 1200 Euro. Zahlen musst Du also "nur" 800, 257 für das Kind, 543 für sie.

  • Hallo
    Vielen Dank für die ausführlichen Informationen und Berechnungen.
    Jetzt weiß ich schon mal was so auf mich zukommt und wo ich da finanziell stehe.
    Das ich für das Kind zahlen muss und natürlich auch werde ist ja selbstverständlich.
    Und Ich will Sie ja auch unterstützen nur muss mir ja auch noch was bleiben und das wird glaub ganz schön eng alles.
    Auf jeden Fall nochmals vielen Dank.


    Gruß
    papa2016

  • Hi,


    einfach titulieren lassen beim Jugendamt, das geht nur dann, wenn sich die Eltern einig sind. Ansonsten ist das Familiengericht gefragt. Und ganz ehrlich, bei der Situation würde ich einen Vaterschaftstest machen lassen. Ehe ich irgendwas unterschreibe. Nicht, dass da jemand auf einen "Wanderpokal" reingefallen ist.


    Herzlichst


    TK

  • einfach titulieren lassen beim Jugendamt, das geht nur dann, wenn sich die Eltern einig sind.


    Selbstverständlich kann er die Beurkundung einer Kindesunterhaltsverpflichtung auch ohne Einigung mit der Mutter über die Höhe des Zahlbetrages beim Jugendamt vornehmen lassen. Der Urkundsbeamte hat den Betrag zu beurkunden, den der Vater für richtig hält. Und er hat auch eine Befristung bis zur Volljährigkeit aufzunehmen, wenn der Vater dies wünscht. Wenn die Mutter mehr verlangt, kann sie versuchen den höheren Betrag gerichtlich geltend zu machen. Anwalts- und Gerichtskosten wären aufgrund einer rechtzeitigen freiwilligen Beurkundung aber wesentlich geringer.


    Allerdings sollte er sich grundsätzlich nur dann in einer Urkunde zum Unterhalt verpflichten, wenn er dazu vorher wirksam aufgefordert wurde!


    Ich verstehe nicht, warum ihm das alles bisher keiner (auch kein Mod) im Forum erklärt hat. Das spricht gerade nicht für "Praxis aus beruflicher Erfahrung heraus".


    Einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, das sollte er selbst beurteilen.