Neuberechnung Unterhalt - Vater stellt sich quer

  • Hallo liebes Forum,




    Meine LG ist seit 2 Jahren von ihrem Ex geschieden. Beide haben zusammen 2 Kinder, die derzeit 11 und 14 Jahre alt sind. Nachdem es einen ziemlich hässlichen Scheidungsstreit gab, bei dem der Vater die Kinder instrumentalisiert hat, hat sich die Lage nun eigentlich normalisiert. Es gab zur Scheidung eine Einverständniserklärung des Vaters bezüglich des Kindesunterhaltes. Inzwischen ist einige Zeit vergangen, der Unterhalt wird endlich fristgerecht und in voller Höhe geleistet, ebenfalls ein damals vereinbarter Ehegattenunterhalt.


    Der Vater der Kinder ist inzwischen mit seiner neuen Lebensgefährtin erneut Vater geworden und verdient ganz gut (ca. 4.000 € netto monatl.).


    Meine Lebensgefährtin hat ihn nun angeschrieben, dass nach ihrer Meinung der Zahlbetrag für den Unterhalt der beiden Mädchen angepasst werden sollte. Derzeit zahlt er pro Kind
    € 309,-. Zumindest die ältere der beiden ist ja nun in eine neue Altersstufe gewechselt.


    Meine Lebensgefährtin hat Bedenken, die erneute Berechnung überhaupt zu verlangen. Zum einen meint sie, dass sie ja nun - seit heute - Vollzeit arbeitet und dass der Ex-Mann dies anrechnen könnte und er ist ja erneut Vater geworden. Wir beide wollen natürlich, dass sein 3. Kind genauso behandelt wird, dass wird ja bei der Berechnung mit berücksichtigt.


    Nachdem der Vater der Mädchen nun die Mail erhielt, dass die Mutter gern den Unterhalt neu berechnen lassen würde und dass man das ja zusammen tun könnte, ohne Anwaltskosten zu verursachen, meinte er nur, dass es seiner Meinung nach so bleiben könnte, er zahlt ja schließlich auch die Handyverträge seiner Töchter und kauft auch ab und zu Klamotten usw. Und wenn die Mutter den Unterhalt neu berechnen lassen will, dann werde er sich schon mal vorsorglich an seinen Anwalt wenden, um das abzuwehren. Wie gesagt, bei der Scheidung hat er auch nicht davor zurückgeschreckt, seine Kinder zu instrumentalisieren, um seine Zahlungsverpflichtungen möglichst zu minimieren, wo es nur ging. Selbst krankheitliche Notfälle seiner Töchter wurden genutzt usw...


    Dazu muss man sagen, dass er seinen Töchtern zu Weihnachten I-Phones schenkte mit den dazugehörigen Verträgen. Dies ohne Rücksprache mit der Mutter der Kinder. Das kann er ja durchaus tun, dann sollte er allerdings im Nachhinein nicht versuchen, dass auf den Unterhalt anrechnen zu lassen. Das ist zumindest meine Meinung. Alle außergewöhnlichen Belastungen wie Klassenfahrten (vor 4 Monaten 200 Euro) trägt er, auch zum teil, nicht, da meine LG Skrupel hat, ihm das in "Rechnung" zu stellen. Bei Elternabenden hat er regelmäßig seine Geldbörse vergessen und wenn seine Töchter ihn auf etwas ansprechen, sagt er: Das bezahlt Eure Mutter, dafür zahle ich Unterhalt.


    Nun kurz meine Fragen:


    Das Gehalt der Mutter ist bei der Berechnung des Unterhaltes doch unwichtig, solange sie nicht mehr als der Vater verdient oder sehe ich das falsch?


    Kann er die Handyverträge beim Unterhalt anrechnen lassen?


    Wenn wir uns vom Jugendamt beraten lassen, das Jugendamt dann den neuen Unterhalt festlegt und der Vater dagegen per Anwalt vorgeht, müssen wir uns dann auch einen Anwalt nehmen oder streitet sich das Jugendamt dann mit dem Kindsvater vor Gericht?


    Ich stelle diese Fragen, da ich meiner LG hier nichts falsches raten möchte. Ich selbst möchte von dem Geld nicht partizipieren. Ich verdiene mein eigenes :-)


    Liebe Grüße und bereits jetzt vielen Dank für Eure Auskünfte


    Cinzano40

  • Hallo Cinzano,


    Ich würde eine Neuberechnung vom Jugendamt durchführen lassen. ( er zahlt z.Zt. zu wenig).


    Er hat hier eine kostengünstige Möglichkeit ohne Anwalt.


    Nimmt er sich einen Anwalt muss er für die Kosten aufkommen.


    Wenn ihr einen Anwalt benötigt ( wenn das JA nicht weiter kommt) muss er für dessen Kosten auch noch aufkommen.)


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Lieber Edy,


    letzteres ist nicht ganz korrekt. Nach inzwischen wohl gefestigter Rechtsprechung ist in Unterhaltssachen der gegnerische Anwalt nicht nach erfolgloser Inverzugsetzung zu bezahlen, sondern erst nach Scheitern der Berechnungsstelle beim Jugendamt. Aus dieser Überlegung heraus gibt es in meinem Gerichtssprengel auch keine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe mehr, wenn man nicht versucht hat, sich übers Jugendamt zu einigen.


    Herzlichst


    TK

  • Es gab zur Scheidung eine Einverständniserklärung des Vaters bezüglich des Kindesunterhaltes.


    Kann es sein, dass die Einigung über den Kindesunterhalt in Form eines gerichtlichen Vergleichs erfolgt ist? Und dass die Unterhaltshöhe darin in Prozent des Mindestunterhalts (also dynamisch) angegeben ist? Dann bestünde ein Titel, aus dem Zahlungsrückstände vollstreckt werden können. Dynamische Titel berücksichtigen auch Altersstufen, so dass sich die Unterhaltsschuld ab dem Monat der Vollendung des 6. bzw. 12. Lebensjahres automatisch erhöht.


    Wenn wir uns vom Jugendamt beraten lassen, das Jugendamt dann den neuen Unterhalt festlegt und der Vater dagegen per Anwalt vorgeht, müssen wir uns dann auch einen Anwalt nehmen oder streitet sich das Jugendamt dann mit dem Kindsvater vor Gericht?


    Dynamische Titel berücksichtigen aber keine Veränderungen der Einkommenshöhe des Pflichtigen (wie auch?). Um den geschuldeten Unterhalt zu überprüfen, kann alle 2 Jahre Auskunft vom Pflichtigen verlangt werden. Das kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, außergerichtlich selbst versuchen, aber die Erfahrung zeigt, dass das nicht immer erfolgreich verläuft. Meist wird dann beim Jugendamt Beratung in Anspruch genommen und eine Beistandschaft eingerichtet. Der zuständige Beistand ist dann gesetzlicher Vertreter der Kinder, kann sie also außergerichtlich und auch gerichtlich vertreten. Die Mutter muss sich hier insoweit also keinen Anwalt nehmen. Der Weg über das Jugendamt muss gegangen werden, um für eine Durchsetzung der Auskunfts- und Unterhaltsansprüche Beratungs- und/oder Verfahrenskostenhilfe zu bekommen. Nur wenn das Jugendamt "bescheinigt", dass der Fall "außerhalb seiner Möglichkeiten (oder so ähnlich)" liegt, kann der Mutter Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe für den eigenen Anwalt gewährt werden.


    Meine Ausführungen sind allerdings nicht als Werbung für das Jugendamt zu verstehen, sondern lediglich als kostenlose Möglichkeit, die Ansprüche der Kinder durchzusetzen. Kosten können der Mutter nur entstehen, wenn die Forderungen vor Gericht nicht oder nur zum Teil durchgesetzt werden können. Nur dann sind die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts ganz oder teilweise zu erstatten. Sowas zeichnet sich aber meist schon im Beschluss über Verfahrenskostenhilfe ab.


    Da das Jugendamt oftmals nicht über besonders weitreichende Kenntnisse des Unterhaltsrechts verfügt, sollte die Mutter dessen Tätigkeit in allen Phasen kontrollieren.


    Das Gehalt der Mutter ist bei der Berechnung des Unterhaltes doch unwichtig, solange sie nicht mehr als der Vater verdient oder sehe ich das falsch?


    Sie müsste schon um einiges mehr verdienen als er.


    Kann er die Handyverträge beim Unterhalt anrechnen lassen?


    Kann er nicht. Oder kann er etwa eine entsprechende Vereinbarung mit der Mutter nachweisen? Allerdings kann nach Überprüfung seiner aktuellen Einkommensverhältnisse und einer damit wohl verbundenen Erhöhung des Kindesunterhalts nicht ausgeschlossen werden, dass er über eine Kündigung der Verträge nachdenken wird und wohl auch weniger Klamotten bezahlt.

  • Hi,


    sehe ich sehr ähnlich. Zunächst sollte man schauen, wie diese Vereinbarung "gestrickt" ist. Ist eine abschliessende Summe genannt, die nicht erhöht werden kann, oder ist sie in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle formuliert? Zunächst ist folglich mal genau zu lesen, was diese Vereinbarung beinhaltet. So, dann der nächste Schritt. Einkommen des zum Unterhalt verpflichteten nicht schätzen, das bringt nix. Ich sehe es immer wieder in der Praxis, nichts klafft soweit auseinander wie die Angaben hinsichtlich des Gehaltes. Man benötigt also eine Zahl, die so ungefähr hinhaut. Die ist dann zu bereinigen, im Minimum um 5% berufsbedingte Aufwedungen, zusätzliche Altersversorgung. Nächster Schritt wäre dann die Einkommensgruppe zu bestimmen, in die er laut Düsseldorfer Tabelle kommt. Bei drei oder sogar vier Unterhaltsberechtigten (Mutter des "neuen" Kindes) kann es durchaus sein, dass er um zwei Stufen runtergestuft wird. Und jetzt sind wir an dem Punkt, wo wir ins abwägen kommen. Wenn wirklich mehr zu zahlen ist, was ist, wenn er die Handy-Verträge Kündigt? Vielleicht nicht mehr so großzügig ist? Lohnt es sich, das durchzufechten? Das muss die Mutter abschätzen, können wir hier nicht absehen.


    Aber zunächst einmal schauen, was der Vertrag von vor zwei Jahren hergibt.


    Herzlichst


    TK

  • Einkommen des zum Unterhalt verpflichteten nicht schätzen, das bringt nix. Ich sehe es immer wieder in der Praxis, nichts klafft soweit auseinander wie die Angaben hinsichtlich des Gehaltes.


    Jetzt bin ich aber neugierig.


    Kindesunterhaltsberechnungen erfolgen doch nur bei Gerichten, Anwaltschaften, Jugendämtern und damit befassten sozialen Behörden. Da kann man von "Praxis" sprechen. Oder gibt es noch andere Stellen?


    Oder sieht tk seine Forentätigkeit als "Praxis" an? :D

  • Vielen Dank für Eure Antworten. War leider 2 Tage nicht da, deshalb erst heute :-)


    Er wird seinen Kindern die Handys höchstwahrscheinlich nicht entziehen. Man kann vieles über ihn sagen, auch das mit dem Instrumentalisieren aber er kümmert sich sehr gut um sie und in Bezug auf Besuchsrecht usw. läuft alles inzwischen unkompliziert. Aber selbst wenn, dann bekommen die Mädels das halt von uns.


    Wir werden uns einen Termin beim Jugendamt geben lassen und dort die Neuberechnung durchführen lassen.


    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende


    Cinzano