Hallo liebes Forum,
Meine LG ist seit 2 Jahren von ihrem Ex geschieden. Beide haben zusammen 2 Kinder, die derzeit 11 und 14 Jahre alt sind. Nachdem es einen ziemlich hässlichen Scheidungsstreit gab, bei dem der Vater die Kinder instrumentalisiert hat, hat sich die Lage nun eigentlich normalisiert. Es gab zur Scheidung eine Einverständniserklärung des Vaters bezüglich des Kindesunterhaltes. Inzwischen ist einige Zeit vergangen, der Unterhalt wird endlich fristgerecht und in voller Höhe geleistet, ebenfalls ein damals vereinbarter Ehegattenunterhalt.
Der Vater der Kinder ist inzwischen mit seiner neuen Lebensgefährtin erneut Vater geworden und verdient ganz gut (ca. 4.000 € netto monatl.).
Meine Lebensgefährtin hat ihn nun angeschrieben, dass nach ihrer Meinung der Zahlbetrag für den Unterhalt der beiden Mädchen angepasst werden sollte. Derzeit zahlt er pro Kind
€ 309,-. Zumindest die ältere der beiden ist ja nun in eine neue Altersstufe gewechselt.
Meine Lebensgefährtin hat Bedenken, die erneute Berechnung überhaupt zu verlangen. Zum einen meint sie, dass sie ja nun - seit heute - Vollzeit arbeitet und dass der Ex-Mann dies anrechnen könnte und er ist ja erneut Vater geworden. Wir beide wollen natürlich, dass sein 3. Kind genauso behandelt wird, dass wird ja bei der Berechnung mit berücksichtigt.
Nachdem der Vater der Mädchen nun die Mail erhielt, dass die Mutter gern den Unterhalt neu berechnen lassen würde und dass man das ja zusammen tun könnte, ohne Anwaltskosten zu verursachen, meinte er nur, dass es seiner Meinung nach so bleiben könnte, er zahlt ja schließlich auch die Handyverträge seiner Töchter und kauft auch ab und zu Klamotten usw. Und wenn die Mutter den Unterhalt neu berechnen lassen will, dann werde er sich schon mal vorsorglich an seinen Anwalt wenden, um das abzuwehren. Wie gesagt, bei der Scheidung hat er auch nicht davor zurückgeschreckt, seine Kinder zu instrumentalisieren, um seine Zahlungsverpflichtungen möglichst zu minimieren, wo es nur ging. Selbst krankheitliche Notfälle seiner Töchter wurden genutzt usw...
Dazu muss man sagen, dass er seinen Töchtern zu Weihnachten I-Phones schenkte mit den dazugehörigen Verträgen. Dies ohne Rücksprache mit der Mutter der Kinder. Das kann er ja durchaus tun, dann sollte er allerdings im Nachhinein nicht versuchen, dass auf den Unterhalt anrechnen zu lassen. Das ist zumindest meine Meinung. Alle außergewöhnlichen Belastungen wie Klassenfahrten (vor 4 Monaten 200 Euro) trägt er, auch zum teil, nicht, da meine LG Skrupel hat, ihm das in "Rechnung" zu stellen. Bei Elternabenden hat er regelmäßig seine Geldbörse vergessen und wenn seine Töchter ihn auf etwas ansprechen, sagt er: Das bezahlt Eure Mutter, dafür zahle ich Unterhalt.
Nun kurz meine Fragen:
Das Gehalt der Mutter ist bei der Berechnung des Unterhaltes doch unwichtig, solange sie nicht mehr als der Vater verdient oder sehe ich das falsch?
Kann er die Handyverträge beim Unterhalt anrechnen lassen?
Wenn wir uns vom Jugendamt beraten lassen, das Jugendamt dann den neuen Unterhalt festlegt und der Vater dagegen per Anwalt vorgeht, müssen wir uns dann auch einen Anwalt nehmen oder streitet sich das Jugendamt dann mit dem Kindsvater vor Gericht?
Ich stelle diese Fragen, da ich meiner LG hier nichts falsches raten möchte. Ich selbst möchte von dem Geld nicht partizipieren. Ich verdiene mein eigenes
Liebe Grüße und bereits jetzt vielen Dank für Eure Auskünfte
Cinzano40