Hallo zusammen.
War heute beim Jobcenter(sehr freundlicher Mitarbeiter) und habe dort viele nützliche Informationen bekommen. Gebe ich gerne einmal weiter, weil es vielleicht hier auch unterhaltspflichtige Frauen oder Männer gibt mit ähnlichen Problemen(geringes Einkommen trotz Arbeit und Zahlung Unterhalt).
1. Unterhaltszahlungen(Kinder, Unterhaltsurkunde muß aber bestehen) werden grundsätzlich abgezogen bei der Berechnung ALG2. §11B 1 Abs. 7
2. Bei Ehegatten sieht es allerdings anders aus.
3. Bei mir(Raum Duisburg) sind die Probleme bekannt bei Unterhaltsverpflichtungen, aber ist wohl überall gleich. Mittlerweile sind die Mitarbeiter beim JC auch erschüttert über den deutschen Arbeitsmarkt. Die Arbeitgeber zahlen viel zu wenig.
4. Eine Qualifikation oder auch ein Studium ist auch keine Sicherheit mehr, auch wenn Fachkräfte gesucht werden.
5. Inoffiziell hat ermir auch gesagt, Löhne bis 1800,- Brutto sind bei einer Unterhaltsurkunde immer "Aufstocker".
6. Thema gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Da die JC auch indirekt daran beteiligt sind, fällt dies ja weg. Der "Aufstocker" zahlt ja den Kindesunterhalt. Würde auch kein "Normaler" Arbeitgeber mitmachen. Ist Blödsinn für die JC.
Vielleicht konnte ich einige hier helfen.
Gruß Ast45