Titulierte Unterhaltsurkunde-Jobcenter

  • Hallo zusammen.


    War heute beim Jobcenter(sehr freundlicher Mitarbeiter) und habe dort viele nützliche Informationen bekommen. Gebe ich gerne einmal weiter, weil es vielleicht hier auch unterhaltspflichtige Frauen oder Männer gibt mit ähnlichen Problemen(geringes Einkommen trotz Arbeit und Zahlung Unterhalt).


    1. Unterhaltszahlungen(Kinder, Unterhaltsurkunde muß aber bestehen) werden grundsätzlich abgezogen bei der Berechnung ALG2. §11B 1 Abs. 7
    2. Bei Ehegatten sieht es allerdings anders aus.
    3. Bei mir(Raum Duisburg) sind die Probleme bekannt bei Unterhaltsverpflichtungen, aber ist wohl überall gleich. Mittlerweile sind die Mitarbeiter beim JC auch erschüttert über den deutschen Arbeitsmarkt. Die Arbeitgeber zahlen viel zu wenig.
    4. Eine Qualifikation oder auch ein Studium ist auch keine Sicherheit mehr, auch wenn Fachkräfte gesucht werden.
    5. Inoffiziell hat ermir auch gesagt, Löhne bis 1800,- Brutto sind bei einer Unterhaltsurkunde immer "Aufstocker".
    6. Thema gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Da die JC auch indirekt daran beteiligt sind, fällt dies ja weg. Der "Aufstocker" zahlt ja den Kindesunterhalt. Würde auch kein "Normaler" Arbeitgeber mitmachen. Ist Blödsinn für die JC.


    Vielleicht konnte ich einige hier helfen.


    Gruß Ast45

  • Moin, Moin.



    2. Bei Ehegatten sieht es allerdings anders aus.


    Wäre schon mal gesetzeswidrig, weil die Vorschrift aus dem SGB II keinerlei Anknüpfungspunkte dazu hat. Die Rede ist ausschließlich von Unterhaltstiteln. Ob da mein Ex-Partnerin als Mutter meiner Kinder, mein leibliches oder adoptiertes Kind, oder meine Großmutter oder sonst ein Verwandter in gerade Linie drin steht, ist irrelevant.



    3. Bei mir(Raum Duisburg) sind die Probleme bekannt bei Unterhaltsverpflichtungen, aber ist wohl überall gleich. Mittlerweile sind die Mitarbeiter beim JC auch erschüttert über den deutschen Arbeitsmarkt. Die Arbeitgeber zahlen viel zu wenig.



    5. Inoffiziell hat er mir auch gesagt, Löhne bis 1800,- Brutto sind bei einer Unterhaltsurkunde immer "Aufstocker".


    Das mit den Unterhaltsverpflichtungen ist auch in München so. Hier mal ein Bericht aus der Sicht eines Betroffenen.


    http://www.juraforum.de/forum/…wagen.292096/#post-705037


    Die Arbeitgeber argumentieren genau anders herum. Die gesetzlichen Unterhaltspflichten sind zu hoch.


    http://www.n24.de/n24/Nachrich…n-muessen-aufstocken.html


    Zitat:

    Zitat

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zieht andere Schlüsse. Nicht niedrige Löhne, sondern Unterhaltsverpflichtungen begründeten einen Anspruch auf Aufstockung. So müsse ein in Berlin lebender verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern einen Stundenlohn von mehr als 15 Euro erzielen, um seinen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld vollständig zu verlieren.



    6. Thema gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Da die JC auch indirekt daran beteiligt sind, fällt dies ja weg. Der "Aufstocker" zahlt ja den Kindesunterhalt. Würde auch kein "Normaler" Arbeitgeber mitmachen. Ist Blödsinn für die JC.


    Ich darf bis 2017 im passivem Leistungsbezug bleiben. Dann ist meine Insolvenz vorüber und dann soll ich entweder mehr Geld von meinem AG fordern oder gegen den Unterhaltstitel vorgehen. Das ist vergebliche Liebesmühe. Wenn ich mehr Geld verdiene, muß ich mehr Unterhalt zahlen und es bleibt alles beim Alten. Den Abänderungsantrag zum bestehenden Unterhaltstitel haut mir der Amtsrichter um die Ohren, weil sich die Verhältnisse nicht geändert haben.
    Fakt ist, das auch die Arbeitgeber mittlerweile wissen, das unterhaltsrechtliche Mangelfälle häufig völlig demotivierte Figuren sind.

  • Hallo zusammen.


    Danke für die Hinweise. Dies ist genau der "Punkt".


    Zu Punkt 2: Vielleicht wußte der Sachbearbeiter darüber nichts. Sonst nur Zustimmung von mir.


    Ich hoffe es verstehen nun noch mehr Leute hier im Forum dieses Thema. Denn "Lustig" ist dies wirklich nicht. Ich sage immer "Hamsterrad" dazu, weil man nicht weiter kommt.


    Grüß Ast 45