Kosten bei Besuchsrecht + unterhalt

  • Hallo,


    nach der Trennung habe ich uneingeschränkte Besuchsrecht fur meine Tochter. Ich zahle selbstverständlich Unterhalt für sie + Ehegattenunterhalt.
    Wie verhält es sich mit den Kosten wenn die kleine die Zeit bei mir verbringt? Sie ist jedes Wochenende bei mir sowie an meinen Urlaubstagen. Heisst in den Tagen verursacht (grässliches Wort) sie kosten die eigentlich mit dem Unterhalt plus Kindergeld gedeckt sein sollten.


    Nach Abzug von Unterhalt und fixen Kosten bleiben fur mich knappe 200€. Und dieses Geld reicht kaum fur mich


    Danke für jede hilfe

  • Die Kosten während des Umgangs trägst Du.


    Fahrt- und andere Kosten, die anfallen, um das Umgangsrecht wahrzunehmen, kannst Du von Deinem Einkommen abziehen, wenn es um die Bestimmung der Höhe der Unterhalte geht.

  • Hallo zusammen.


    Unterhalt und Kosten(Besuchsrecht,Lebensmittel) mußt du bezahlen.


    Gibt es Unterhaltsurkunden?


    Mir scheint dein Einkommen allerdings zu gering. Vielleicht solltest du eine Aufstockung überprüfen.


    Gruß Ast45