Versuch gemeinsam finanzierte Immobilie bis 2021 zu halten (durch monatl. Geldschenkungen Dritter)

  • Hallo,


    grundsätzlich zur Situation:


    Er (Mitte 40, Vollzeitstelle), Sie (Mitte 30, Teilzeitstelle) verheiratet seit 11 Jahren. Zwei Kinder (6,3). Immobilienfinanzierung (beide Partner haften) mit Vertragslaufzeit bis 2026 (2021 erst Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich).


    Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen und sind uns in allen Punkten einig. Probleme, finanzieller Art, bereitet uns das Haus: jetzt zu verkaufen, aufgrund der sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung der Bank (ca. 40.000 €) und die noch offenen Restschulden (220.000 €) würde mit sehr hohen Risiken behaftet sein, da untere Immobilienwert ca. 270.000 € (im schlimmsten Fall würden Schulden übrig bleiben). Deswegen haben wir entschieden dass Sie bis 2021 im Haus mit den Kindern bleiben soll.


    Das Problem: durch meine zukünftigen Unterhaltsverpflichtungen sowie die doppelte Haushaltsführungen, werden wir die Kreditraten in Zukunft, als geschiedene Eheleute, nur sehr schwer bedienen können und nur solange alles Optimal läuft.


    Eine Lösung glauben wir gefunden zu haben: Ihre Eltern (62 und 60) beide Frührentner aber mit außergewöhnlich hohe Renten) würden meine noch Ehefrau monatlich durch Geldschenkungen problemlos finanziell unterstützen (damit ließen sich entweder die kompletten Hausnebenkosten oder 1/2 der Kreditrate bezahlen). Die Schenkungen wären in die Steuereklärung anzugeben, wären aber steuerfrei. Der Übergang bis 2021 wäre gesichert. Das Haus würde dann auf jedem Fall mit Gewinn verkauft werden können, im schlimmstem Fall (Finanz- und Immobilienlage schlecht) würden wir zumindest Schuldenfrei raus kommen.


    Frage: übersehen wir etwas? Was würde gegen diese Konstellation grundsätzlich sprechen buw. auf was müssten wir achten? Natürlich werden wir uns antwaltlich beraten lassen bevor wir diesen Schriit machen würden, vielleicht kann uns aber jemand schon wichtige Hinweise geben.


    Bin für jeden Hinweis dankbar!

  • Hallo,


    haben wir auch überlegt. Das Problem ist dass man nicht weiß wer rein kommt und wie eventuell das Haus hinterlassen wird (neben zusätzlichen Ärger auch noch Reparatur und Renovierungskosten). Wäre eine Option, aber auch nicht ohne Risiko und außerdem steht schon fest dass 2021 verkauft werden soll.


    Danke

  • Hallo Jeno,


    Zunächst müsste mal der Kindesunterhalt sowie der Trennungsunterhalt berechnet werden.Dann hat man eine feste Summe.


    Da Frau und Kinder mit dem Unterhalt, für eine Wohnung sowieso Miete zahlen müssten, kann man hier den Wohnwert der Wohnung


    vom Unterhaltsbetrag abziehen.


    Oder anders, Frau und Kidd's bekommen den vollen Unterhalt und zahlen als "Wohnungsmiete" den Abtrag.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    nach der Erstberatung beim Anwalt sieht die Sache so aus dass nach der Scheidung (Steuerklassenwechsel, doppelte Haushaltsführung, Unterhalsverpflichtungen, etc.) das Haus auf Dauer nur sehr schwer und mit hohen Risiken zu halten ist. Die Idee bis 2021 die Hausfinanzierung teil oder ganz über monatlichen Schenkungen der Eltern der Frau zu bedienen, ist prinzipiell OK aber auch mit Gefahren verknüpft (sollten die Eltern der Frau innerhalb der nächsten 10 Jahren 'verarmen' und / oder irgendwie auf Staatshilfe angewiesen sein, z.B. Pflegefall, könnten die Geldschenkungen vom Schenkungsempfänger zurückgefordert werden)....


    Ich habe inzwischen aber eine weitere Frage, die mir noch unklar ist: Wenn die noch Ehefrau, die das gemeinsame Haus mit den Kindern bewohnt, monatlich eine Schenkung in Höhe X von ihre Eltern erhält und diese Summe X direkt für die Rückzahlung der Baufinanzierung einsetzt... würden bei der Berechnung von Unterhalt (Nettoeinkommen bereinigt) sich beide Faktoren (Schenkung und Darlehen) gegenseitig ausgleichen? D.h. die Rückzahlung der Finanzierung würde das bereinigte Nettoeinkommen der Frau um X reduzieren, die monatliche Schenkung aber um X erhöhen. Würde überhaupt die monatliche Geldschenkung zum Nettoeinkommen der Frau zählen? Wenn das nicht der Fall sein sollte und ich hierdurch mehr Unterhalt zahlen müsste würde das ganze Prozedere Sinnlos sein... dann könnte ich mich direkt an die Finanzierung beteiligen.


    Falls jemand sich mit diese Thematik auskennt (Auswirkungen von Geldschenkungen während Trennung/nach Scheidung auf Nettoeinkommen) würde ich mich freuen auf Rückmeldung.


    LG
    Jeno

  • Hallo Jeno,


    Schenkungen sind kein Einkommen. Eine Schenkung würde bei einem Zugewinnausgleich ins Anfangsvermögen


    der Frau kommen. Dieses würde sie beim Ausgleich (wenn noch vorhanden) zurück bekommen.


    Warum beteiligt ihr nicht die Eltern der Frau direkt an der Finanzierung des Hauses? als Sicherheit könnten sie


    prozentual in Grundbuch eingetragen werden. Ihr solltet mal mit der Bank reden.


    lg
    edy

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