Hallo meine Frage ist fast simple. Unabhängig vom Scheidungswert.
Wer von beiden Scheidungsparteien hat die höheren Kosten?
Der Antragssteller?
Oder beläuft es sich für beide auf die selbe Summe?
Vielen Dank schon vorab für eure Antworten.
LG
Hallo meine Frage ist fast simple. Unabhängig vom Scheidungswert.
Wer von beiden Scheidungsparteien hat die höheren Kosten?
Der Antragssteller?
Oder beläuft es sich für beide auf die selbe Summe?
Vielen Dank schon vorab für eure Antworten.
LG
Hi Lisa,
man muss bei den Kosten der Scheidung zwischen den Gerichtskosten und den Anwaltskosten unterscheiden. Jeder trägt grds. die Kosten seines Anwalts selbst (es sei denn, er bekommt Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe). Die Gerichtskosten müssen beide Parteien je zur Hälfte tragen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wäre grds. nur ein Anwalt notwendig. Dann wird man sich die Kosten hierfür wohl teilen, denke ich.
Gruss
Alex