Unterhaltspflichtig, obwohl Kind überwiegend bei mir ist?

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte an dieser Stelle dringend Hinweise darüber, wie folgende Situation zu bewerten ist:


    Meine Ex-Freundin und ich haben eine gemeinsame vierjährige Tochter (gemeinsames Sorgerecht) und haben uns im Juni letzten Jahres getrennt. Im Zuge dieser Trennung bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Seit der Trennung im vergangenen Jahr stellt sich die Situation so dar, dass unsere Tochter im Durchschnitt circa 20 von 30 Tagen im Monat bei mir ist. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass meine Ex-Freundin im Schichtdienst tätig ist und somit nicht wirklich für eine reibungslose Betreuung unserer Tochter sorgen kann. Was den finanziellen Aspekt im Zuge der Betreuung unserer Tochter angeht, so sei gesagt, dass weder ich von meiner Ex-Freundin, noch meine Ex-Freundin von mir Unterhalt verlangt hat.


    Vor einigen Tagen hat mir meine Ex-Freundin jetzt allerdings eröffnet, dass sie an der gegenwärtigen Situation einiges ändern möchte. Ihre Forderungen bezüglich dieser Änderungen sehen im Grunde genommen wie folgt aus: unsere Tochter soll ab sofort nur noch jedes zweite Wochenende bei mir sein dürfen. Die Zeit, die unsere Tochter sonst immer bei mir verbracht hat, soll sie zukünftig bei einer Tagesmutter verbringen. Und darüber hinaus möchte meine Ex-Freundin rückwirkend Unterhalt für unsere Tochter haben.


    Sie begründet diese Forderungen damit, dass unsere Tochter offiziell bei ihr gemeldet ist. Dieses Argument sei ihrer Meinung nach bei all ihren Forderungen entscheidend und maßgebend.


    Wäre für Hinweise wie diese Situation zu bewerten ist sehr dankbar!


    Viele Grüße!

  • Hi,


    rückwirkend geht schon mal gar nichts, denn offensichtlich hat die Freundin dich ja nie in Verzug gesetzt. Wo das Kind gemeldet ist, das ist familienrechtlich einerlei. Das Melderecht ist eine reine öffentlich-rechtliche Angelegenheit.


    Ich grübele über was anderem nach. Wenn das Kind eh überwiegend bei dir ist, wäre es nicht sinnvoll, wenn es ganz zu dir zieht? Mal über dieses Modell nachgedacht? Es muss nicht immer die Mutter sein, bei der ein Kind lebt. Geh einfach mal davon aus, dass es ausschließlich um das Kindeswohl geht und dass du gleichberechtigt bist.


    Da wir hier zu wenig Angaben haben, kann ich nicht substantiierter helfen. Wie wärs mit einer Beratung im Jugendamt oder einer anderen Beratungsstelle? Und lass dich nicht auf die Meldeschiene schieben. Hier geht es um das Kindeswohl und eine optimale Regelung für das Kind.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK