Trennungsunterhalt an Ehemann

  • Hallöchen,


    ich habe folgendes Problem. Mein Mann und ich haben uns getrennt und eine Anwältin hat für uns den Unterhalt berechnet. Mein Noch-Ehemann muss für unsere gemeinsame Tochter, die bei mir leben wird, Unterhalt zahlen. Ich werde Unterhalt für ihn zahlen müssen, was auch in Ordnung ist. Die Anwältin hat nun bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens bei meinem Noch-Ehemann den Kindesunterhalt abgezogen. Kann das denn sein? Wenn er jetzt Unterhalt an mich zahlen müsste, macht es ja Sinn, dass dieser Betrag bei der Berechnung des Trennungsunterhalts nicht zur Verfügung steht. Aber der Fall liegt ja umgekehrt. Ich zahle an ihn und bei mir lebt das Kind. Da werden dann also bei mir (bis auf meinen Selbstbehalt) keinerlei Kosten für das Kind berücksichtigt.
    Das ist noch keine endgültige Berechnung, ich möchte nur für das Gespräch mit der Anwältin vorbereitet sein.


    Kann mir da jemand helfen?

  • Hallo Luna,


    Wenn wir davon ausgehen das der Kindesunterhalt Geld des Kindes ist, dann hat er dieses Geld doch nicht mehr.


    Im Gegenzug hast du dieses Geld aber auch nicht (es gehört dem Kind, wird also auch nicht zu deinem Einkommen addiert).


    Im nächsten Schritt werden eure beiden Einkommen (die Verfügbar sind) in die Berechnung zum TU einbezogen.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    danke für deine Antwort.
    Na ja, das klingt auch einleuchtend.
    Dennoch trage ich ja auch einen Teil der Kosten für unser Kind. Müsste dann nicht mein Selbstbehalt, der für mich bei € 1.200,00 liegt, erhöht werden?


    LG Luna

  • Hallo Luna,


    Dennoch trage ich ja auch einen Teil der Kosten für unser Kind. Müsste dann nicht mein Selbstbehalt, der für mich bei € 1.200,00 liegt, erhöht werden?



    Du bekommst den Kindesunterhalt und das Kindergeld. ( kannst du damit nicht die Kosten des Kindes decken?).


    Du solltest wegen des TU sehen, dass sich die Scheidung nicht in die Länge zieht.( auch wegen des Versorgungsausgleiches).


    lg
    edy

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