Hallöchen,
ich habe folgendes Problem. Mein Mann und ich haben uns getrennt und eine Anwältin hat für uns den Unterhalt berechnet. Mein Noch-Ehemann muss für unsere gemeinsame Tochter, die bei mir leben wird, Unterhalt zahlen. Ich werde Unterhalt für ihn zahlen müssen, was auch in Ordnung ist. Die Anwältin hat nun bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens bei meinem Noch-Ehemann den Kindesunterhalt abgezogen. Kann das denn sein? Wenn er jetzt Unterhalt an mich zahlen müsste, macht es ja Sinn, dass dieser Betrag bei der Berechnung des Trennungsunterhalts nicht zur Verfügung steht. Aber der Fall liegt ja umgekehrt. Ich zahle an ihn und bei mir lebt das Kind. Da werden dann also bei mir (bis auf meinen Selbstbehalt) keinerlei Kosten für das Kind berücksichtigt.
Das ist noch keine endgültige Berechnung, ich möchte nur für das Gespräch mit der Anwältin vorbereitet sein.
Kann mir da jemand helfen?